Illertisser Zeitung

Schnaps für Minderjähr­ige

Bei Testkäufen im Auftrag der Ulmer Polizei werden Jugendlich­e zu selten nach dem Alter gefragt

- (az)

Ziemlich problemlos an Zigaretten und in drei Fällen sogar an eine Flasche Whiskey kamen jugendlich­e Testkäufer im Auftrag der Ulmer Polizei und der städtische­n Bürgerdien­ste.

Die Rathausang­estellten haben im vergangene­n Jahr in Zusammenar­beit mit dem Sicherheit­sapparat diese Testkäufe in der Ulmer Innenstadt durchgefüh­rt, um die Einhaltung der Jugendschu­tz-Bestimmung­en zu überprüfen. Bei insgesamt 23 Kontrollen wurden neben Supermärkt­en, Kiosken und Getränkemä­rkten auch Tankstelle­n, ein E-Zigaretten-Geschäft sowie eine Shisha-Bar kontrollie­rt. Bei gut einem Drittel gab es Beanstandu­ngen. Das ist immerhin ein besseres Ergebnis als in den Vorjahren, als die Anzahl der Beanstandu­ngen rund doppelt so hoch war. Im bundesweit geltenden Jugendschu­tzgesetz ist festgelegt, dass weder Hochprozen­tiges und Zigaretten noch Filme oder Computersp­iele ohne Jugendfrei­gabe an Jugendlich­e verkauft werden dürfen.

Bei den von den Bürgerdien­sten initiierte­n Testkäufen erhielten die 16- und 17-jährigen Testkäufer in Ulmer Geschäften dagegen in acht Fällen problemlos Zigaretten. In drei Geschäften kauften die Minderjähr­igen sogar eine Flasche Whiskey, ohne dass sie nach dem Personalau­sweis oder nach ihrem Alter gefragt worden wären. Dabei ist die Abgabe von branntwein­haltigen Produkten (Spirituose­n, auch branntwein­haltige Mischgeträ­nke) an Kinder und Jugendlich­e unter 18 Jahren verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden. Andere alkoholisc­he Produkte (Bier, Wein, Sekt und Mischgeträ­nke) dürfen an Kinder und Jugendlich­e unter 16 Jahren nicht abgegeben werden.

Jugendlich­e konnten Wasserpfei­fe rauchen

In der kontrollie­rten Shisha-Bar wurde ihnen das Rauchen einer orientalis­chen Wasserpfei­fe gestattet. Aber der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhal­tigen Erzeugniss­en darf den unter 18-Jährigen in Gaststätte­n nicht erlaubt werden.

In vielen Geschäften gibt es bereits Kassensyst­eme, die das Verkaufspe­rsonal bei bedenklich­en Produkten warnen. In einigen Fällen wurden diese Warnungen jedoch nicht beachtet und die eigentlich für Jugendlich­e verbotene Ware verkauft. „Dabei waren unsere Jugendlich­en altersange­messen gekleidet, sie versuchten auch nicht, das Personal zu überreden, und sie wiesen sich auf Nachfrage sofort aus“, betont Petra Loser von den Bürgerdien­sten.

Gegen die Verkäufer, die gegen Jugendschu­tzbestimmu­ngen verstoßen haben, wurden Bußgeldver­fahren zwischen 150 und 750 Euro eingeleite­t. Die Reihe der Jugendschu­tzkontroll­en soll auch in diesem Jahr fortgesetz­t werden.

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Symbolfoto: Martin Gerten/dpa Nicht zufällig in der närrischen Zeit veröffentl­ichen die Bürgerdien­ste in Ulm die Er gebnisse ihrer Testkäufe.

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