Schnaps für Minderjährige
Bei Testkäufen im Auftrag der Ulmer Polizei werden Jugendliche zu selten nach dem Alter gefragt
Ziemlich problemlos an Zigaretten und in drei Fällen sogar an eine Flasche Whiskey kamen jugendliche Testkäufer im Auftrag der Ulmer Polizei und der städtischen Bürgerdienste.
Die Rathausangestellten haben im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsapparat diese Testkäufe in der Ulmer Innenstadt durchgeführt, um die Einhaltung der Jugendschutz-Bestimmungen zu überprüfen. Bei insgesamt 23 Kontrollen wurden neben Supermärkten, Kiosken und Getränkemärkten auch Tankstellen, ein E-Zigaretten-Geschäft sowie eine Shisha-Bar kontrolliert. Bei gut einem Drittel gab es Beanstandungen. Das ist immerhin ein besseres Ergebnis als in den Vorjahren, als die Anzahl der Beanstandungen rund doppelt so hoch war. Im bundesweit geltenden Jugendschutzgesetz ist festgelegt, dass weder Hochprozentiges und Zigaretten noch Filme oder Computerspiele ohne Jugendfreigabe an Jugendliche verkauft werden dürfen.
Bei den von den Bürgerdiensten initiierten Testkäufen erhielten die 16- und 17-jährigen Testkäufer in Ulmer Geschäften dagegen in acht Fällen problemlos Zigaretten. In drei Geschäften kauften die Minderjährigen sogar eine Flasche Whiskey, ohne dass sie nach dem Personalausweis oder nach ihrem Alter gefragt worden wären. Dabei ist die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt und Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden.
Jugendliche konnten Wasserpfeife rauchen
In der kontrollierten Shisha-Bar wurde ihnen das Rauchen einer orientalischen Wasserpfeife gestattet. Aber der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf den unter 18-Jährigen in Gaststätten nicht erlaubt werden.
In vielen Geschäften gibt es bereits Kassensysteme, die das Verkaufspersonal bei bedenklichen Produkten warnen. In einigen Fällen wurden diese Warnungen jedoch nicht beachtet und die eigentlich für Jugendliche verbotene Ware verkauft. „Dabei waren unsere Jugendlichen altersangemessen gekleidet, sie versuchten auch nicht, das Personal zu überreden, und sie wiesen sich auf Nachfrage sofort aus“, betont Petra Loser von den Bürgerdiensten.
Gegen die Verkäufer, die gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen haben, wurden Bußgeldverfahren zwischen 150 und 750 Euro eingeleitet. Die Reihe der Jugendschutzkontrollen soll auch in diesem Jahr fortgesetzt werden.