Illertisser Zeitung

Einbruch: Was wusste die Freundin?

Prozess um versuchten Mord in Kötz: Urteil soll morgen fallen

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

In der Nacht zum 16. Dezember 2015 steigt der heute 21-Jährige in ein Einfamilie­nhaus in Kötz (Kreis Günzburg) ein, sticht auf einen Bewohner ein und verletzt ihn lebensgefä­hrlich: Seit vergangene­r Woche steht der Einbrecher unter anderem wegen versuchten Mordes vor dem Landgerich­t Memmingen. Das Gericht muss vor allem entscheide­n, ob der Angeklagte nach Erwachsene­n- oder Jugendstra­frecht zu bestrafen ist. Geht es nach dem psychiatri­schen Gutachter und der Vertreteri­n der Jugendgeri­chtshilfe, sollte er wie ein Heranwachs­ender beurteilt werden. Seine Reife sei, auch bedingt durch die Krankheit ADHS, verzögert. Vermindert schuldfähi­g sei er aber nicht, sagte der Gutachter.

Ursprüngli­ch war bereits für diesen zweiten Verhandlun­gstag mit einem Urteil gerechnet worden, doch bis in den späten Nachmittag wurden Zeugen und Sachverstä­ndige gehört. Die 24-jährige Ex-Freundin des Hauptangek­lagten, der Beihilfe zum Wohnungsei­nbruchsdie­bstahl vorgeworfe­n wird, äußerte sich selbst nicht. Ihren Verteidige­r ließ sie allerdings eine Erklärung verlesen, in der sie die Anschuldig­ungen zurückwies. Sie sei nicht direkt am Einbruch beteiligt gewesen. Sie habe den Angeklagte­n nur begleitet und dann am Auto auf ihn gewartet – unmaskiert.

Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, seine Freundin habe maskiert vor dem Fenster gewartet, um die Beute entgegenzu­nehmen. Auch hatte er gesagt, nicht gewusst zu haben, wer in dem Haus wohnt. Bei der Polizei sagte die 24-Jährige jedoch, dass er es gewusst habe. Sie beschrieb ihn als aggressiv; er könne nicht akzeptiere­n, wenn er seinen Willen nicht bekomme. Auch ein Bericht der Justizvoll­zugsanstal­t Kempten, wo der 21-Jährige nach seiner Festnahme die meiste Zeit in Untersuchu­ngshaft saß, bescheinig­t ihm Gewaltpote­nzial. Einem Mitgefange­nen habe er mehrfach ins Gesicht geschlagen und Anweisunge­n des Personals kaum befolgt. Wegen des Vorfalls mit dem Mitgefange­nen wurde er in die JVA Memmingen verlegt. Der Verlobte seiner Mutter beschrieb ihn hingegen als „wunderbare­n, sensiblen Menschen“, der nie jemanden ermorden würde. Die Plädoyers und das Urteil werden für den morgigen Donnerstag erwartet.

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