Einbruch: Was wusste die Freundin?
Prozess um versuchten Mord in Kötz: Urteil soll morgen fallen
In der Nacht zum 16. Dezember 2015 steigt der heute 21-Jährige in ein Einfamilienhaus in Kötz (Kreis Günzburg) ein, sticht auf einen Bewohner ein und verletzt ihn lebensgefährlich: Seit vergangener Woche steht der Einbrecher unter anderem wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Memmingen. Das Gericht muss vor allem entscheiden, ob der Angeklagte nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zu bestrafen ist. Geht es nach dem psychiatrischen Gutachter und der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, sollte er wie ein Heranwachsender beurteilt werden. Seine Reife sei, auch bedingt durch die Krankheit ADHS, verzögert. Vermindert schuldfähig sei er aber nicht, sagte der Gutachter.
Ursprünglich war bereits für diesen zweiten Verhandlungstag mit einem Urteil gerechnet worden, doch bis in den späten Nachmittag wurden Zeugen und Sachverständige gehört. Die 24-jährige Ex-Freundin des Hauptangeklagten, der Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen wird, äußerte sich selbst nicht. Ihren Verteidiger ließ sie allerdings eine Erklärung verlesen, in der sie die Anschuldigungen zurückwies. Sie sei nicht direkt am Einbruch beteiligt gewesen. Sie habe den Angeklagten nur begleitet und dann am Auto auf ihn gewartet – unmaskiert.
Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, seine Freundin habe maskiert vor dem Fenster gewartet, um die Beute entgegenzunehmen. Auch hatte er gesagt, nicht gewusst zu haben, wer in dem Haus wohnt. Bei der Polizei sagte die 24-Jährige jedoch, dass er es gewusst habe. Sie beschrieb ihn als aggressiv; er könne nicht akzeptieren, wenn er seinen Willen nicht bekomme. Auch ein Bericht der Justizvollzugsanstalt Kempten, wo der 21-Jährige nach seiner Festnahme die meiste Zeit in Untersuchungshaft saß, bescheinigt ihm Gewaltpotenzial. Einem Mitgefangenen habe er mehrfach ins Gesicht geschlagen und Anweisungen des Personals kaum befolgt. Wegen des Vorfalls mit dem Mitgefangenen wurde er in die JVA Memmingen verlegt. Der Verlobte seiner Mutter beschrieb ihn hingegen als „wunderbaren, sensiblen Menschen“, der nie jemanden ermorden würde. Die Plädoyers und das Urteil werden für den morgigen Donnerstag erwartet.