Wie man sich einen Kredit ergaunert
Ein Mann lieh sich 5000 Euro von einer Internetbank. Er gab an, einen festen Job zu haben. Hatte er aber nicht: Juristisch gesehen alles andere als eine Lappalie, wie sich nun zeigte
In diesen Werbespots im Fernsehen sehen die Menschen glücklich aus – sie lachen und freuen sich über schöne Dinge wie Fernreisen, neue Autos oder ein Eigenheim: Mit solchen Bildern werben Kreditgeber in TV und Internet für ihre Dienste. Nicht ganz so fröhlich geht es dagegen zu, wenn die Darlehen nicht pünktlich zurückbezahlt werden. Dann kommen Mahnungsschreiben, der Gerichtsvollzieher und schließlich eine Vorladung. So geschehen im Fall eines Mannes aus dem südlichen Landkreis, der sich gestern vor dem Amtsgericht in Neu-Ulm verantworten musste. Die Anklage lautete auf Betrug.
Der 37-Jährige soll sich bei einer Internetbank einen Kredit über rund 5000 Euro besorgt und dafür falsche Angaben gemacht haben. Zum Beispiel, dass er seit Jahren in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis steht. Wobei der Mann wohl etwas übertrieben hatte: Denn zu dem Zeitpunkt arbeitete er für eine Zeitarbeitsfirma und hatte eine feste Anstellung allerhöchstens in Aussicht, wie im Gerichtssaal zu erfahren war. Und zurückbezahlen konnte er die geliehene Summe offenkundig auch nicht: Schon die erste Überweisung platzte. Nun musste der Schuldner vor Gericht erscheinen, wo er sich reumütig gab.
Ein „klassischer Pleitegeier“sei der Angeklagte ja nicht, befand Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer nach einem Blick in die Akten. So habe der offenkundig sehr fleißig arbeitende Angestellte in guten Monaten mit vielen Stunden teilweise etwa 4000 Euro Brutto verdient. Ob er denn wohl ein „gewerbsmäßiger Betrüger“sei, fragte der Amtsgerichtsdirektor. Und bekam prompt von der Anklagebank versichert, dass das nicht so sei. Er habe Umbauten am Haus vorgenommen sowie eine kaputte Hei- zung ausgetauscht und dafür viel Geld locker sowie Schulden machen müssen. Er stehe aktuell mit 18000 Euro bei einer anderen Bank in der Kreide. Deshalb auch der Kredit über das Internet.
Er habe das Geld zurückzahlen wollen, beteuerte der Mann, der ohne Anwalt zu dem Prozess erschienen war. „Es tut mir leid, ich habe einen Fehler gemacht und bereue das zutiefst.“Mayer kam auf die vermeintlichen Tücken von über das Internet abgeschlossenen Darlehen zu sprechen: „Da findet keine Beratung statt.“Viel mehr schreibe man „da eben irgendetwas rein“. So etwas wie einen Vorsatz glaubte der Richter bei dem Angeklagten allerdings wohl denn doch erkennen zu können. Immerhin habe der aktuell arbeitslose Mann damals nicht seine Hausbank um einen Kredit gebeten. Von der hätte er mit Blick auf seine Finanzlage wohl auch keinen bekommen, mutmaßte Mayer.
Der Angeklagte sagte, er habe begonnen, die offenen Raten für den Kredit bei der Internetbank zu tilgen. Er legte Papiere vor. Zudem bewerbe er sich engagiert und hoffe, bald wieder einen Job zu haben.
Auch wenn Richter Mayer den Mann damit auf einem guten Weg sah: Der Prozess zeigte, dass der auf falschen Tatsachen beruhende Leihhandel juristisch gesehen keine Lappalie war. Das Urteil: Vier Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung und eine Geldauflage in Höhe von 900 Euro, die wahlweise auch durch 90 Stunden gemeinnützige Arbeit ersetzt werden kann. Ungünstig erwies sich für den Angeklagten, dass er vor einigen Jahren als Zeuge vor Gericht falsch ausgesagt und deshalb einen Strafbefehl erhalten hatte. Ein dem Betrug verwandtes Delikt, wie Mayer fand. Dennoch blieb er unter dem von Staatsanwalt Semsch beantragten Strafmaß von fünf Monaten Gefängnis zur Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.