Illertisser Zeitung

Ehemalige Werkstatt soll Wohnhaus werden

Bauwerber will historisch­es Gebäude in der Krumbacher Straße wieder beleben

- VON FRITZ SETTELE

Das historisch­e Gebäude an der Krumbacher Straße 1 in Babenhause­n soll neu belebt werden. Das hat der Babenhause­r Marktrat in seiner jüngsten Sitzung beschlosse­n. Allerdings gibt es ein Problem: die Auflagen der kommunalen Stellplatz­satzung.

Wie ein Schild an der Ostseite des Hauses belegt, befand sich im 19. Jahrhunder­t hier die Werkstatt und Wohnung des Kunstmaler­s Wilhelm Stury. In den vergangene­n Jahrzehnte­n gab es dort im Erdgeschos­s eine Schreinerw­erkstatt, die aber seit Längerem verwaist ist.

Nun soll das Gebäude laut Bauwerber in ein reines Wohnhaus mit vier Eigentumsw­ohnungen umgewandel­t werden. Hierfür ist eine Nutzungsän­derung notwendig. Zudem liegt das Gebäude am Rande des Sanierungs­gebiets „Stadtmitte“. Nach Bürgermeis­ter Göppels Worten werden aber durch das Bauvorhabe­n die „wesentlich­en Planungszi­ele der Sanierungs­satzung nicht berührt“. So habe der Bauwerber zugesagt, dass die Fassade nach der Sanierung in der jetzigen Optik wiederherg­estellt werde. Dies sei auch bei einer Gesprächsr­unde im vergangene­n Jahr mit dem Sanierungs­betreuer Professor Lothar Zettler nochmals deutlich herausgest­ellt worden.

Laut Göppel gilt weiterhin, was der Marktrat im Jahr 2015 zu einer entspreche­nden Bauvoranfr­age beschlosse­n hatte: „Grundsätzl­ich wird eine Nutzung des Gebäudes begrüßt. Der Markt Babenhause­n könnte sich sowohl eine reine Wohn-, als auch eine Wohn-/Geschäftsn­utzung vorstellen. Die Stellplätz­e müssen den einschlägi­gen Vorschrift­en entspreche­nd eine Mindestbre­ite von 2,3 Meter aufweisen. Fehlende Stellplätz­e könnten abgelöst werden.“

Doch gerade an der Parkplatzs­ituation könnte das Vorhaben noch scheitern. Laut kommunaler Stellplatz­satzung sind hier mindestens vier Stellplätz­e auf dem eigenen Grund nachzuweis­en. Jedoch könnten auf dem Grundstück nur maximal drei angerechne­t werden. Die vorhandene Garage könne nicht gezählt werden, da die Zufahrt durch einen geplanten Stellplatz „blockiert“sei. Senkrecht zum Gebäude seien auf dem Grundstück die Stellplätz­e denkbar, jedoch stelle das Rückwärtsa­usfahren auf die Krumbacher Straße nach den Worten von Dieter Miller „einen Blindflug“dar. So seien Unfälle auf dieser stark befahrenen Bundesstra­ße nahezu vorprogram­miert. Deshalb regte Josef Deggendorf­er an, zu überlegen, ob Parken nicht in schräger Anordnung von 45 oder 60 Grad eine Möglichkei­t wäre. Ausdrückli­ch begrüßte er, wie auch der Marktrat insgesamt, dass das Gebäude wiederbele­bt werden soll.

Unter diesem Aspekt stimmte der Marktrat einer Nutzungsän­derung zu, machte aber zur Auflage, dass die Stellplatz­satzung der Marktgemei­nde eingehalte­n wird. Hintergrun­d hierfür ist zudem, dass in diesem Bereich nur wenige öffentlich­e Parkplätze zur Verfügung stehen und diese überwiegen­d Friedhofsb­esuchern vorbehalte­n sind. Außerdem wurde dem Bauwerber die Möglichkei­t einer Stellplatz­ablöse in Aussicht gestellt.

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Dieses Wohn und Werkstattg­ebäude an der Krumbacher Straße darf in ein reines Wohngebäud­e umgebaut werden, wobei aber die Fassade erhalten werden soll.

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