Hilfe bei der Steuer
Vertrauen und Fachkenntnis zählen
Im Schnitt bekommen Steuerzahler etwa 900 Euro pro Jahr zurück, wenn sie ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. „Bei vielen Arbeitnehmern ist die Sache gar nicht so kompliziert“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Sie können die Erklärung über Elster (Elektronische Steuererklärung) und mit Hilfe von Steuersoftware selbst erledigen. Dennoch: Nicht jeder möchte sich mit dem Papierkram auseinandersetzen oder er hat fachliche Fragen. Arbeitnehmer, Arbeitslose und Rentner haben die Wahl: Sie können sich Unterstützung beim Lohnsteuerhilfeverein oder beim Steuerberater holen. „Meist ist eine Beratung bei den Lohnsteuerhilfevereinen etwas günstiger“, sagt Klocke. Dafür muss man Mitglied im Verein werden. Der Beitrag ist meist nach den Einnahmen gestaffelt. Für Selbstständige und Freiberufler gilt das nicht: „Die Beratungsbefugnis entfällt, wenn Einkünfte aus freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit vorliegen oder umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielt wurden“, erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer im Bundesverband Lohnsteuerhilfe (BVL). Mit seinem Fachwissen kann der Steuerberater mehr leisten als Tipps zur Steueroptimierung zu geben: „Er kann steuerrechtliche Fragen beantworten, die Buchführung übernehmen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen sowie Bilanzen erstellen und Unternehmer in finanziellen Entscheidungen beraten“, erklärt Klocke. „Steuerberater unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht“, betont Klocke. „Außerdem dürfen sich nur Personen so nennen, die eine entsprechende Prüfung absolviert haben.“Die Berufsbezeichnung ist geschützt und im Steuerberatungsgesetz (StBerG) verankert. Wenn jemand den Steuerberater das erste Mal aufsucht, darf dieser laut Thomas Hund, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundessteuerkammer (Bstbk), eine maximale Gebühr von 190 Euro fordern. Generell ist die Gebührenhöhe in der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) geregelt.