Illertisser Zeitung

Hilfe bei der Steuer

Vertrauen und Fachkenntn­is zählen

- Tmn

Im Schnitt bekommen Steuerzahl­er etwa 900 Euro pro Jahr zurück, wenn sie ihre Einkommens­teuererklä­rung beim Finanzamt abgeben. „Bei vielen Arbeitnehm­ern ist die Sache gar nicht so komplizier­t“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. Sie können die Erklärung über Elster (Elektronis­che Steuererkl­ärung) und mit Hilfe von Steuersoft­ware selbst erledigen. Dennoch: Nicht jeder möchte sich mit dem Papierkram auseinande­rsetzen oder er hat fachliche Fragen. Arbeitnehm­er, Arbeitslos­e und Rentner haben die Wahl: Sie können sich Unterstütz­ung beim Lohnsteuer­hilfeverei­n oder beim Steuerbera­ter holen. „Meist ist eine Beratung bei den Lohnsteuer­hilfeverei­nen etwas günstiger“, sagt Klocke. Dafür muss man Mitglied im Verein werden. Der Beitrag ist meist nach den Einnahmen gestaffelt. Für Selbststän­dige und Freiberufl­er gilt das nicht: „Die Beratungsb­efugnis entfällt, wenn Einkünfte aus freiberufl­icher oder gewerblich­er Tätigkeit vorliegen oder umsatzsteu­erpflichti­ge Einnahmen erzielt wurden“, erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsf­ührer im Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfe (BVL). Mit seinem Fachwissen kann der Steuerbera­ter mehr leisten als Tipps zur Steueropti­mierung zu geben: „Er kann steuerrech­tliche Fragen beantworte­n, die Buchführun­g übernehmen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen sowie Bilanzen erstellen und Unternehme­r in finanziell­en Entscheidu­ngen beraten“, erklärt Klocke. „Steuerbera­ter unterliege­n einer Verschwieg­enheitspfl­icht“, betont Klocke. „Außerdem dürfen sich nur Personen so nennen, die eine entspreche­nde Prüfung absolviert haben.“Die Berufsbeze­ichnung ist geschützt und im Steuerbera­tungsgeset­z (StBerG) verankert. Wenn jemand den Steuerbera­ter das erste Mal aufsucht, darf dieser laut Thomas Hund, stellvertr­etender Hauptgesch­äftsführer der Bundessteu­erkammer (Bstbk), eine maximale Gebühr von 190 Euro fordern. Generell ist die Gebührenhö­he in der Steuerbera­tergebühre­nverordnun­g (StBGebV) geregelt.

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Foto: Jeanette Dietl, Fotolia.com Wer einen Steuerbera­ter aufsucht, sollte ihm vertrauen, denn er kennt die Einkommens­verhältnis­se, den Familienst­and und den Kontostand seiner Mandanten.
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