Nach Haftstrafe: Zweifache Mutter erneut vor Gericht
Wegen versuchter Anstiftung zum Mord saß eine 28-jährige Frau aus dem südlichen Landkreis fast vier Jahre lang im Gefängnis. Nun bekam sie abermals Probleme mit dem Gesetz
Sie hatte ihren ehemaligen Geliebten dazu angestiftet, ihren ExMann umzubringen. 8000 Euro hatte sie ihm dafür geboten. Die damals 23-Jährige wollte, dass ihr Ex-Mann leidet – so hatte sie es damals in einer E-Mail geschrieben. Doch dazu war es nie gekommen. Statt auf das Angebot seiner Verflossenen einzugehen, meldete sich der Mann bei der Polizei und zeigte seine ehemalige Geliebte an. Drei Jahre und zehn Monate hat die junge Frau aus dem südlichen Landkreis deshalb wegen versuchter Anstiftung zum Mord und Betrugs hinter Gittern verbracht – und saß nun, gut zwei Jahre später, erneut vor Gericht.
Weil sie gegen die sogenannte Führungsaufsicht verstoßen hat, musste sich die heute 28-Jährige gestern vor dem Amtsgericht NeuUlm verantworten. Mehrmals, so lautete die Anklage, habe sie Termine mit ihrer Bewährungshelferin verpasst. Letztere soll der jungen Frau nicht nur dabei helfen, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern, sondern auch das Verhalten der zweifachen Mutter überwachen.
Denn laut Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer kann ein Gericht bei bestimmten Straftaten auch eine Führungsaufsicht verhängen. Etwa dann, wenn die Gefahr besteht, dass ein Verurteilter erneut straffällig wird. Wird gegen die Führungsaufsicht verstoßen, gelte das als neue Straftat – für die bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe verhängt werden könnten.
Statt sich, wie vorgeschrieben, einmal im Monat bei ihr zu melden, mied die 28-jährige Angeklagte die Treffen mit ihrer Bewährungshelferin. „Das stimmt leider, ja“, gab sie vor Gericht zu. Als Grund führte sie an, dass ihr die Gespräche mit der Sozialarbeiterin zu intim seien. „Sie will mein ganzes Privatleben wissen. Das will ich nicht“, schilderte die Angeklagte und wollte wissen, ob sie nicht einen anderen Bewährungshelfer haben könne. Eine Frage, die Richter Thomas Mayer klar verneinte: „Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.“Er wies die Angeklagte darauf hin, dass es die Aufgabe der Bewährungshelferin sei, Änderungen im Privatleben der 28-Jährigen herauszufinden und mit ihr aufzuarbeiten. Schließlich liege auch die Straftat, die sie begangen habe, im persönlichen Bereich. „Das hat nichts mit privater Neugier zu tun“, so Mayer.
Aufgrund ihrer Vorstrafe kam für den Richter keine Geldstrafe als angemessenes Strafmaß infrage. Dennoch blieb Mayer unter den vom Staatsanwalt geforderten sechs Monaten Haft auf Bewährung samt Arbeitsund Therapieauflage. Da sie vor Gericht „geständig war und Einsicht gezeigt“habe, verurteilte Mayer die 28-Jährige zu einer viermonatigen Haftstrafe auf Bewährung. „Ich will ihnen helfen und nichts anderes“, wies er die Angeklagte noch einmal zurecht. „Sehen Sie die Führungsaufsicht als Vorteil an. Sie haben jemanden, der ihnen helfen kann.“