Illertisser Zeitung

Nach Haftstrafe: Zweifache Mutter erneut vor Gericht

Wegen versuchter Anstiftung zum Mord saß eine 28-jährige Frau aus dem südlichen Landkreis fast vier Jahre lang im Gefängnis. Nun bekam sie abermals Probleme mit dem Gesetz

- VON MADELEINE SCHUSTER

Sie hatte ihren ehemaligen Geliebten dazu angestifte­t, ihren ExMann umzubringe­n. 8000 Euro hatte sie ihm dafür geboten. Die damals 23-Jährige wollte, dass ihr Ex-Mann leidet – so hatte sie es damals in einer E-Mail geschriebe­n. Doch dazu war es nie gekommen. Statt auf das Angebot seiner Verflossen­en einzugehen, meldete sich der Mann bei der Polizei und zeigte seine ehemalige Geliebte an. Drei Jahre und zehn Monate hat die junge Frau aus dem südlichen Landkreis deshalb wegen versuchter Anstiftung zum Mord und Betrugs hinter Gittern verbracht – und saß nun, gut zwei Jahre später, erneut vor Gericht.

Weil sie gegen die sogenannte Führungsau­fsicht verstoßen hat, musste sich die heute 28-Jährige gestern vor dem Amtsgerich­t NeuUlm verantwort­en. Mehrmals, so lautete die Anklage, habe sie Termine mit ihrer Bewährungs­helferin verpasst. Letztere soll der jungen Frau nicht nur dabei helfen, sich wieder in die Gesellscha­ft einzuglied­ern, sondern auch das Verhalten der zweifachen Mutter überwachen.

Denn laut Amtsgerich­tsdirektor Thomas Mayer kann ein Gericht bei bestimmten Straftaten auch eine Führungsau­fsicht verhängen. Etwa dann, wenn die Gefahr besteht, dass ein Verurteilt­er erneut straffälli­g wird. Wird gegen die Führungsau­fsicht verstoßen, gelte das als neue Straftat – für die bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe verhängt werden könnten.

Statt sich, wie vorgeschri­eben, einmal im Monat bei ihr zu melden, mied die 28-jährige Angeklagte die Treffen mit ihrer Bewährungs­helferin. „Das stimmt leider, ja“, gab sie vor Gericht zu. Als Grund führte sie an, dass ihr die Gespräche mit der Sozialarbe­iterin zu intim seien. „Sie will mein ganzes Privatlebe­n wissen. Das will ich nicht“, schilderte die Angeklagte und wollte wissen, ob sie nicht einen anderen Bewährungs­helfer haben könne. Eine Frage, die Richter Thomas Mayer klar verneinte: „Das ist gesetzlich so vorgeschri­eben.“Er wies die Angeklagte darauf hin, dass es die Aufgabe der Bewährungs­helferin sei, Änderungen im Privatlebe­n der 28-Jährigen herauszufi­nden und mit ihr aufzuarbei­ten. Schließlic­h liege auch die Straftat, die sie begangen habe, im persönlich­en Bereich. „Das hat nichts mit privater Neugier zu tun“, so Mayer.

Aufgrund ihrer Vorstrafe kam für den Richter keine Geldstrafe als angemessen­es Strafmaß infrage. Dennoch blieb Mayer unter den vom Staatsanwa­lt geforderte­n sechs Monaten Haft auf Bewährung samt Arbeitsund Therapieau­flage. Da sie vor Gericht „geständig war und Einsicht gezeigt“habe, verurteilt­e Mayer die 28-Jährige zu einer viermonati­gen Haftstrafe auf Bewährung. „Ich will ihnen helfen und nichts anderes“, wies er die Angeklagte noch einmal zurecht. „Sehen Sie die Führungsau­fsicht als Vorteil an. Sie haben jemanden, der ihnen helfen kann.“

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Foto: Kaya Weil sie gegen Weisungen während der Führungsau­fsicht verstoßen hat, stand eine 28 Jährige vor Gericht.

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