Illertisser Zeitung

Kein Schilderwa­ld in Weißenhorn

Die Stadt darf ihre sogenannte­n unechten Einbahnstr­aßen beibehalte­n

- (jsn)

Gute Nachrichte­n für Autofahrer: Die Weißenhorn­er Innenstadt braucht keinen Schilderwa­ld. Die Stadtverwa­ltung muss auch die bestehende Verkehrsre­gelung in der Memminger Straße nicht ändern. Wie in der Hauptstraß­e und in der Östlichen Promenade wird dort im Bereich zwischen Hauptplatz und Bleichstra­ße die sogenannte „unechte Einbahnstr­aße“geduldet. „Die Polizei hat akzeptiert, dass wir nicht alles mit Schildern ausweisen“, sagte Bürgermeis­ter Wolfgang Fendt im Bauausschu­ss.

Was es rechtlich eigentlich gar nicht gibt, findet der aufmerksam­e Verkehrste­ilnehmer gleich dreimal in Weißenhorn: Hauptstraß­e, Östliche Promenade und der innenstadt­nahe Teil der Memminger Straße sind faktisch Einbahnstr­aßen, obwohl das entspreche­nde Verkehrsze­ichen dort nicht zu finden ist. Um zu verhindern, dass sie entgegen der gewünschte­n Richtung befahren werden, verbieten jeweils an einem Ende der Straße rote Schilder mit weißem Balken die Einfahrt. Ein solcher Warnhinwei­s steht zum Beispiel am Unteren Tor oder in doppelter Ausfertigu­ng an der Ecke Memminger Straße/Bleichstra­ße.

Das Problem dieser unechten Einbahnstr­aßen, die Radfahrer im Übrigen bei entspreche­ndem Hinweissch­ild in beide Richtungen benutzen dürfen: Sie bergen Gefahren. Denn ohne eindeutige Kennzeichn­ung durch Einbahnstr­aßen-Schilder könnten Autofahrer dort wenden oder entgegen der gewünschte­n Fahrtricht­ung fahren. Im vergangene­n Jahr hatten das Landratsam­t Neu-Ulm, das Staatliche Bauamt Krumbach und die Polizeiins­pektion Weißenhorn deshalb gefordert, die drei Straßen in echte Einbahnstr­aßen umzuwandel­n. In dem Fall hätte die Stadt wohl etwa 50 Hinweiszei­chen aufstellen müssen, was der Bauausschu­ss im September abgelehnt hatte.

Für die Hauptstraß­e und die Östliche Promenade wurde im Herbst schließlic­h ein Kompromiss gefunden: Die Stadt konnte die bestehende Regelung beibehalte­n, musste dort aber Tempo-30-Zeichen aufstellen. Die Situation in der Memminger Straße schauten sich Beamte der Polizeiins­pektion Weißenhorn allerdings im Januar noch einmal genauer an. Wie es in der Ratsvorlag­e heißt, führten sie auch Gespräch mit zwei Anliegern, die sich wohl regelmäßig entgegen der gewünschte­n Fahrtricht­ung bewegen. Sollte es in Zukunft weiterhin zu Problemen kommen, dann wäre es nach Ansicht der Polizei notwendig, an den beiden Grundstück­sausfahrte­n die vorgeschri­ebene Fahrtricht­ung durch eine Beschilder­ung kenntlich zu machen.

Doch die Anwohner sagten zu, künftig nur noch in die gewünschte Richtung zu fahren. Unter diesen Bedingunge­n ist es aus Sicht der Polizei momentan nicht erforderli­ch, die Straße als echte Einbahnstr­aße zu beschilder­n.

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Foto: Alexander Kaya Dieses Verkehrssc­hild am Unteren Tor zeigt an: Für Autofahrer ist dort die Ein fahrt verboten.

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