Illertisser Zeitung

Ominöse Abzocke im Internet

Ein 42-Jähriger soll einen Mann aus dem südlichen Landkreis betrogen haben. Vor Gericht stellt sich der Sachverhal­t allerdings komplizier­ter dar als angenommen

- VON WILHELM SCHMID

Eine obskure Geschichte hatte Vorsitzend­er Richter Dieter Klotz am Amtsgerich­t Memmingen zu entwirren, als ihm ein 42-jähriger Pferdehänd­ler aus dem Landkreis Biberach als Angeklagte­r vorgeführt wurde. Dem Mann, der aus der Justizvoll­zugsanstal­t Ravensburg kam, wo er wegen anderer Delikte einsitzt, wurde Betrug vorgeworfe­n.

Der 42-Jährige soll laut Anklage einem Mann aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm zwei Tieflader verkauft und dafür 2500 Euro Anzahlung kassiert haben, ohne dass die Anhänger geliefert wurden. Im Verlauf der Verhandlun­g stellte sich der Tathergang allerdings deutlich verworrene­r dar, als zunächst angenommen.

Der Angeklagte gab an, die Tieflader-Anhänger aufgrund einer Kleinanzei­ge auf dem Internetpo­rtal „Ebay“im Auftrag seines ExSchwager­s bei einem Mann in Österreich („so 30 bis 40 Kilometer hinter Dornbirn“) besorgt und diese dann für eine Provision in Form von Pferdefutt­er-Heuballen an den Mann im Landkreis Neu-Ulm verkauft zu haben. Dabei hatten weder er noch der Geschädigt­e die Fahrzeuge je gesehen, was allseits Verwunderu­ng hervorrief. Der ursprüngli­che Verkäufer aus Österreich sei inzwischen nach Thailand ausgewande­rt, weshalb auch er nicht befragt werden könne.

Die Kommunikat­ion mit dem Österreich­er, schilderte der Angeklagte vor Gericht, sei vor allem über soziale Netzwerke abgelaufen, wo der 42-Jährige unter dem Pseudonym „Heuballen“auftrat und angab, im Auftrag zu handeln. Letzterer jedoch wusste bei seiner Zeugenauss­age angeblich absolut nichts von der Sache, sodass ihm Richter Klotz anbot, er könne gerne den Zeugenstuh­l mit der Anklageban­k tauschen. Der Staatsanwa­lt sei schon „am Bleistifts­pitzen für eine Anklage“, denn so „ganz auf der Brennsuppe daher geschwomme­n“sei man schließlic­h auch nicht. Der Angeklagte gab sich ebenso unwissend wie unschuldig: Er sei gerne bereit, dem Käufer die seines ExSchwager­s Anzahlung zurückzuza­hlen. Damit sei die Sache für ihn erledigt. Das Geschäft, so die Meinung des 42-Jährigen, sei ohnehin nur schief gegangen, weil der Käufer aus dem südlichen Kreis Neu-Ulm nicht bereit gewesen sei, die Transportk­osten zu bezahlen.

Dieser wiederum gab an, ihm sei komisch vorgekomme­n, dass er plötzlich hätte Zoll bezahlen sollen, wo das doch für Geschäfte mit Österreich gar nicht infrage käme. Den Abschluss eines Kaufvertra­ges ohne jede Beschreibu­ng der Ware und ohne zu wissen, wer hinter den unter Pseudonyme­n auftretend­en Kontaktper­sonen steht, bezeichnet­e er auf Nachfrage des Richters als pure Dummheit.

Mit der vom Angeklagte­n angebotene­n Rückerstat­tung der Anzahlung ist die Sache nun allerdings nicht zu Ende: Am 22. März wird der Prozess fortgesetz­t. Dann wird ein weiterer Zeuge geladen, der Licht ins Dunkel bringen soll.

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Foto: Jens Carsten Nach einer Prüfung von Mitarbeite­rn des Landratsam­ts steht fest: Diese umstritten­en Quer Parkplätze sind zu kurz.
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Symbolfoto: Kaya Ein 42 Jähriger musste sich wegen Betrugs vor Gericht verantwor ten.

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