Ominöse Abzocke im Internet
Ein 42-Jähriger soll einen Mann aus dem südlichen Landkreis betrogen haben. Vor Gericht stellt sich der Sachverhalt allerdings komplizierter dar als angenommen
Eine obskure Geschichte hatte Vorsitzender Richter Dieter Klotz am Amtsgericht Memmingen zu entwirren, als ihm ein 42-jähriger Pferdehändler aus dem Landkreis Biberach als Angeklagter vorgeführt wurde. Dem Mann, der aus der Justizvollzugsanstalt Ravensburg kam, wo er wegen anderer Delikte einsitzt, wurde Betrug vorgeworfen.
Der 42-Jährige soll laut Anklage einem Mann aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm zwei Tieflader verkauft und dafür 2500 Euro Anzahlung kassiert haben, ohne dass die Anhänger geliefert wurden. Im Verlauf der Verhandlung stellte sich der Tathergang allerdings deutlich verworrener dar, als zunächst angenommen.
Der Angeklagte gab an, die Tieflader-Anhänger aufgrund einer Kleinanzeige auf dem Internetportal „Ebay“im Auftrag seines ExSchwagers bei einem Mann in Österreich („so 30 bis 40 Kilometer hinter Dornbirn“) besorgt und diese dann für eine Provision in Form von Pferdefutter-Heuballen an den Mann im Landkreis Neu-Ulm verkauft zu haben. Dabei hatten weder er noch der Geschädigte die Fahrzeuge je gesehen, was allseits Verwunderung hervorrief. Der ursprüngliche Verkäufer aus Österreich sei inzwischen nach Thailand ausgewandert, weshalb auch er nicht befragt werden könne.
Die Kommunikation mit dem Österreicher, schilderte der Angeklagte vor Gericht, sei vor allem über soziale Netzwerke abgelaufen, wo der 42-Jährige unter dem Pseudonym „Heuballen“auftrat und angab, im Auftrag zu handeln. Letzterer jedoch wusste bei seiner Zeugenaussage angeblich absolut nichts von der Sache, sodass ihm Richter Klotz anbot, er könne gerne den Zeugenstuhl mit der Anklagebank tauschen. Der Staatsanwalt sei schon „am Bleistiftspitzen für eine Anklage“, denn so „ganz auf der Brennsuppe daher geschwommen“sei man schließlich auch nicht. Der Angeklagte gab sich ebenso unwissend wie unschuldig: Er sei gerne bereit, dem Käufer die seines ExSchwagers Anzahlung zurückzuzahlen. Damit sei die Sache für ihn erledigt. Das Geschäft, so die Meinung des 42-Jährigen, sei ohnehin nur schief gegangen, weil der Käufer aus dem südlichen Kreis Neu-Ulm nicht bereit gewesen sei, die Transportkosten zu bezahlen.
Dieser wiederum gab an, ihm sei komisch vorgekommen, dass er plötzlich hätte Zoll bezahlen sollen, wo das doch für Geschäfte mit Österreich gar nicht infrage käme. Den Abschluss eines Kaufvertrages ohne jede Beschreibung der Ware und ohne zu wissen, wer hinter den unter Pseudonymen auftretenden Kontaktpersonen steht, bezeichnete er auf Nachfrage des Richters als pure Dummheit.
Mit der vom Angeklagten angebotenen Rückerstattung der Anzahlung ist die Sache nun allerdings nicht zu Ende: Am 22. März wird der Prozess fortgesetzt. Dann wird ein weiterer Zeuge geladen, der Licht ins Dunkel bringen soll.