Illertisser Zeitung

Schönes fürs Urnengrab

Mini Sorten und schwachwüc­hsige Pflanzen

- Tmn tmn

Die kleine Fläche eines Urnengrabs ist schnell mit Pflanzen besetzt. Doch gerade hier sollte man ein besonderes Augenmerk auf die Auswahl legen, betont der Zentralver­band Gartenbau in Bonn. Wachsen die Pflanzen zu schnell, überranken sie die Fläche bald. Auch sollte die Anordnung der Bepflanzun­g auf das Grabzeiche­n – ob aufragende Stele oder flacher Stein – abgestimmt sein. So entsteht ein harmonisch­es Gesamtbild, erklärt der Zentralver­band. Wie also vorgehen? Einen schönen Rahmen ergeben kleinwüchs­ige Gehölze und Stauden wie Zwergmispe­l, Spindelstr­auch, Japanische Stechpalme, Rebhuhnbee­re oder Sternmoos. Dazu nimmt eine blütenreic­he Wechselbep­flanzung die Form des Grabmals im Beet auf – fast so, als sei das Pflanzbeet sein Spiegelbil­d. So lässt sich zum Beispiel die Stele mit Hilfe einer Reihe Pflanzen am Boden fortführen. In der Sommersais­on eignen sich für die Wechselbep­flanzung Mini-Elatior-Begonien oder kleine Knollenbeg­onien, kompakte Sorten des Fleißigen Lieschens, Mini-Sorten des Flammenden Käthchens oder das Zauberglöc­kchen. Allerdings müssen natürlich auch die Standortan­sprüche von Grab und Pflanze zusammenpa­ssen. Schock, Traurigkei­t, Leere – ein Trauerfall wirft manche Hinterblie­bene emotional erst einmal aus der Bahn. Dann ist jeder Trauerfall auch mit Formalität­en verbunden. Der zu erledigend­e Papierkram ist für viele eine zusätzlich­e Belastung. Anderseits können Hinterblie­bene in den schweren Stunden dadurch auch Halt finden. Ein Überblick:

Was ist in den ersten Stunden nach dem Todesfall zu tun?

Unmittelba­r nach dem Tod ist innehalten wichtig, um in Ruhe Abschied zu nehmen. „Nicht die Trauer durch hektische Betriebsam­keit übertünche­n“, empfiehlt Oliver Wirthmann vom Bundesverb­and Deutscher Bestatter (BDB). Wann enge Hinterblie­bene andere Angehörige und Freunde informiert werden sollten, ist Gefühlssac­he. Manchmal sei es wenig hilfreich, gleich alle in Kenntnis zu setzen, meint Wirthmann mit Blick auf Beileidsbe­kundungen. Altenheime und Kliniken informiere­n bei Eintritt des Todes sofort einen Arzt, damit er den Totenschei­n ausstellt. Zu Hause kann das Benachrich­tigen des Arztes dagegen zunächst hinter dem eigenen Innehalten zurücksteh­en. Das Beerdigung­sinstitut wird meistens parallel zum Arzt verständig­t. Der Bestatter bringt den Gestorbene­n in die Leichenhal­le. „Je nach Bundesland kann man den Toten bis zu 48 Stunden zu Hause lassen“, sagt Wirthmann.

Bekommen Hinterblie­bene Unterstütz­ung bei Behördengä­ngen?

Üblicherwe­ise nehmen Beerdigung­sunternehm­en Angehörige­n einen Großteil der bürokratis­chen Lauferei ab. Dazu gehört der Weg zum Standesamt, das die Sterbeurku­nde ausstellt, sowie die unverzügli­che Informatio­n der Lebensvers­icherung. Auch die Rentenkass­e sollte schnell im Bilde sein. Bei beiden geht es um Geld, das die Angehörige­n gut brauchen können, damit sie nicht plötzlich auch noch in ein finanziell­es Loch fallen. Die Rentenvers­icherung zahlt Überbrücku­ngsgeld, das einer dreimonati­gen Rentenfort­zahlung entspricht. Es wird in einer Summe ausbezahlt. Wer die Rentenkass­e selbst informiert, wendet sich an den Rentenserv­ice der Deutschen Post und zeigt das Ableben mit Vorlage des Sterbeurku­nde an. Gleichzeit­ig gilt das Ausfüllen des Formulars als Antrag auf Vorschuss der Hinterblie­benenrente», erläutert Stefan Braatz von der Rentenvers­icherung Bund in Berlin. Andere Stellen, von denen der Gestorbene Geld bekommen hat, sollten ebenfalls zügig in Kenntnis gesetzt werden. Dazu zählt auch der Arbeitgebe­r.

Wer muss noch über den Todesfall informiert werden?

Die Krankenkas­se will möglichst zeitnah vom Todesfall erfahren. Krankenhäu­ser melden Todesfälle aber automatisc­h. Ansonsten kümmert sich meistens der Bestatter darum. Er sendet die Versichert­enkarte ein. Ob und welche Unterlagen erforderli­ch sind, wenn Angehörige die Nachricht weitergebe­n, kann von Kasse zu Kasse variieren, wie AOK-Sprecher Michael Bernatek erläutert. Mietverträ­ge gehen in der Regel auf überlebend­e Partner oder Hinterblie­bene über. Daher müssen Vermieter nur informiert werden, wenn die Wohnung aufgeben werden soll. Verträge von Auto-, Hausrat- oder Haftpflich­tversicher­ungen gehen auf die Erben über. „Die Meldung des Todesfalle­s sollte zeitnah innerhalb von ein bis zwei Wochen erfolgen“, heißt es beim Bund der Versichert­en.

Welche Dokumente sind wichtig?

Zuerst wird der vom Arzt ausgestell­te Totenschei­n gebraucht. In der Urkunde stehen je nach Bestattung­sgesetz der Bundesländ­er mindestens die Personalie­n, Zeit und Ort des Todes sowie die Todesursac­he. Welche Unterlagen für die Abmeldung beim Standesamt und das Ausstellen der Sterbeurku­nde noch erforderli­ch sind, listet Wirthmann auf: Personalau­sweis, Heiratsurk­unde, bei Geschieden­en auch das Scheidungs­urteil, bei Verwitwete­n Heiratsurk­unde plus Sterbeurku­nde des Partners. Bei Ledigen reicht die Geburtsurk­unde.

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Foto: RAM, Fotolia.com
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