Beim Beutezug durch Kleingärten erwischt
Ein junger Mann steht Schmiere und muss dafür nun vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht heftig büßen
Es war gegen 1.30 Uhr, als ein 48 Jahre alter Kleingärtner jäh aus dem Schlaf schreckte: Der Strahl einer Taschenlampe irrlichterte urplötzlich durch seinen Wohnwagen in der Anlage „Jakobsruhe“. Ein Einbrecher auf der Suche nach leichter Beute hatte die unverschlossene Tür geöffnet. Doch als er den schlaftrunkenen Schrebergärtner erblickte, nahm er erst mal Reißaus – um mit einer Brechstange in der Hand zurückzukommen. Doch der Mann aus dem Wohnwagen hatte sich offenbar ebenfalls mit einem Stück Metall bewaffnet. Der Einbrecher flüchtete zusammen mit seinen Komplizen. Einer jedoch ging der Polizei trotzdem in die Fänge, denn der Mann aus dem Wohnwagen hatte zügig die Ordnungshüter alarmiert. Der junge Mann stand nach eigenen Angaben Schmiere, um die anderen bei ihrem ausgedehnten Beutezug durch die Anlagen „Dr. Schreber“und vor allem die „Jakobsruhe“zu decken. Letztlich blieb es beim Versuch, denn die Beute aus sieben aufgebrochenen Gartenhäusern musste die Bande zurücklassen. Und so stand jetzt der Aufpasser vor Gericht – wo ihm für die nächsten eineinhalb Jahre von Amts wegen ein fester Wohnsitz mit Gitterfenstern zugewiesen wurde. Der Angeklagte will von dem Beutezug nicht viel mitbekommen haben, wie er behauptete. Die anderen, das seien ja eher Zufallsbekanntschaften gewesen, die er in einem Ulmer Flüchtlingsheim getroffen habe. Er selber ist ein Roma aus Serbien, dessen Asylantrag abgelehnt wurde. An jenem Abend Ende Januar 2016 wollte die Gruppe in den Neu-Ulmer Kleingärten an der Wiblinger Straße angeblich nur Fahrräder stehlen, um mobiler zu sein. Auf der von der Staatsanwaltschaft verlesenen Beuteliste fand sich allerdings kein einziges Velo. Aus den Hütten, deren Schlösser jeweils mit einem sogenannten Geißfuß aufgestemmt worden waren, holten sie unter anderem Rasenmäher, Bohrmaschinen, einen Laubsauger, Kabeltrommeln, Heckenscheren und anderes Gerät. Das legten sie zum Abtransport bereit – bis sie von dem Mann aus dem Wohnwagen vertrieben wurden.
Um die Beute wegschaffen zu können, wäre mindestens ein Kleinlaster oder ein Auto mit Anhänger nötig gewesen, wie der Staatsanwalt vermutete. Er sprach von einem erheblichen „logistischen Aufwand“. Das zeuge von einer erheblichen kriminellen Energie, die er auch bei dem Angeklagten erkannte. Der und seine Komplizen seien sicherlich nicht zum Fahrradstehlen ausgezogen. Er forderte eine Haftstrafe ohne Bewährung, denn es bestehe Fluchtgefahr. Das sah auch Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer so, der die Verhandlung führte. Er verhängte eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren und blieb damit drei Monate unter dem Antrag des Anklägers. Der Haftbefehl wurde noch im Sitzungssaal erlassen und vollstreckt. Mayer war überzeugt, der Angeklagte habe „Märchen erzählt“. Was die Mittäter anbelangt – der Richter sprach von einer Bande – habe der Serbe eine „Mauer des Schweigens“aufgebaut, weshalb er keinen Grund sah, die Strafe abzumildern, zumal der Angeklagte, der sich erst seit September 2013 in Deutschland aufhält, bereits viermal straffällig geworden ist, davon zweimal einschlägig. Und die beiden fremden Ausweise, die bei dem jungen Mann in einer Schublade gefunden wurden, habe er sicherlich nicht bloß, wie behauptet, gefunden. Da stehe der Verdacht der Hehlerei im Raum.