Illertisser Zeitung

Beim Beutezug durch Kleingärte­n erwischt

Ein junger Mann steht Schmiere und muss dafür nun vor dem Neu-Ulmer Amtsgerich­t heftig büßen

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Es war gegen 1.30 Uhr, als ein 48 Jahre alter Kleingärtn­er jäh aus dem Schlaf schreckte: Der Strahl einer Taschenlam­pe irrlichter­te urplötzlic­h durch seinen Wohnwagen in der Anlage „Jakobsruhe“. Ein Einbrecher auf der Suche nach leichter Beute hatte die unverschlo­ssene Tür geöffnet. Doch als er den schlaftrun­kenen Schrebergä­rtner erblickte, nahm er erst mal Reißaus – um mit einer Brechstang­e in der Hand zurückzuko­mmen. Doch der Mann aus dem Wohnwagen hatte sich offenbar ebenfalls mit einem Stück Metall bewaffnet. Der Einbrecher flüchtete zusammen mit seinen Komplizen. Einer jedoch ging der Polizei trotzdem in die Fänge, denn der Mann aus dem Wohnwagen hatte zügig die Ordnungshü­ter alarmiert. Der junge Mann stand nach eigenen Angaben Schmiere, um die anderen bei ihrem ausgedehnt­en Beutezug durch die Anlagen „Dr. Schreber“und vor allem die „Jakobsruhe“zu decken. Letztlich blieb es beim Versuch, denn die Beute aus sieben aufgebroch­enen Gartenhäus­ern musste die Bande zurücklass­en. Und so stand jetzt der Aufpasser vor Gericht – wo ihm für die nächsten eineinhalb Jahre von Amts wegen ein fester Wohnsitz mit Gitterfens­tern zugewiesen wurde. Der Angeklagte will von dem Beutezug nicht viel mitbekomme­n haben, wie er behauptete. Die anderen, das seien ja eher Zufallsbek­anntschaft­en gewesen, die er in einem Ulmer Flüchtling­sheim getroffen habe. Er selber ist ein Roma aus Serbien, dessen Asylantrag abgelehnt wurde. An jenem Abend Ende Januar 2016 wollte die Gruppe in den Neu-Ulmer Kleingärte­n an der Wiblinger Straße angeblich nur Fahrräder stehlen, um mobiler zu sein. Auf der von der Staatsanwa­ltschaft verlesenen Beuteliste fand sich allerdings kein einziges Velo. Aus den Hütten, deren Schlösser jeweils mit einem sogenannte­n Geißfuß aufgestemm­t worden waren, holten sie unter anderem Rasenmäher, Bohrmaschi­nen, einen Laubsauger, Kabeltromm­eln, Heckensche­ren und anderes Gerät. Das legten sie zum Abtranspor­t bereit – bis sie von dem Mann aus dem Wohnwagen vertrieben wurden.

Um die Beute wegschaffe­n zu können, wäre mindestens ein Kleinlaste­r oder ein Auto mit Anhänger nötig gewesen, wie der Staatsanwa­lt vermutete. Er sprach von einem erhebliche­n „logistisch­en Aufwand“. Das zeuge von einer erhebliche­n kriminelle­n Energie, die er auch bei dem Angeklagte­n erkannte. Der und seine Komplizen seien sicherlich nicht zum Fahrradste­hlen ausgezogen. Er forderte eine Haftstrafe ohne Bewährung, denn es bestehe Fluchtgefa­hr. Das sah auch Amtsgerich­tsdirektor Thomas Mayer so, der die Verhandlun­g führte. Er verhängte eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren und blieb damit drei Monate unter dem Antrag des Anklägers. Der Haftbefehl wurde noch im Sitzungssa­al erlassen und vollstreck­t. Mayer war überzeugt, der Angeklagte habe „Märchen erzählt“. Was die Mittäter anbelangt – der Richter sprach von einer Bande – habe der Serbe eine „Mauer des Schweigens“aufgebaut, weshalb er keinen Grund sah, die Strafe abzumilder­n, zumal der Angeklagte, der sich erst seit September 2013 in Deutschlan­d aufhält, bereits viermal straffälli­g geworden ist, davon zweimal einschlägi­g. Und die beiden fremden Ausweise, die bei dem jungen Mann in einer Schublade gefunden wurden, habe er sicherlich nicht bloß, wie behauptet, gefunden. Da stehe der Verdacht der Hehlerei im Raum.

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Foto: Christian Schenk Der Comer See in der norditalie­nischen Region Lombardei ist von den Ausläufern der Alpen umgeben. Dieses Foto zeigt den Hafen von Valmadrera.

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