Kirchenhang in Herrenstetten: Eine Frage der Finanzierung
Im Altenstadter Gemeinderat entsteht eine kontroverse Debatte um die Kosten des Projekts
In einem Punkt waren sich die Altenstadter Marktgemeinderäte in ihrer Sitzung am Donnerstag einig: Der Kirchenhang in Herrenstetten muss gesichert werden – und zwar so schnell wie möglich. Denn die Kirche ist nicht nur der Dorfmittelpunkt des Altenstadter Ortsteils. Sie steht seit Jahren auch auf unsicherem Grund.
Der Hang, auf dem sich die im 16. Jahrhundert gebaute St.-MartinKirche befindet, ist in Bewegung. Friedhofsmauer und Treppenaufgang wurden durch unkontrollierte Setzungen bereits stark beschädigt. Auch die Sicherheit der Kirche ist auf Dauer nicht mehr gewährleistet. Seit rund zehn Jahren beschäftigt das Thema Hangsicherung deshalb Gemeinde und Kirchenstiftung. Pläne, wie der Hang gesichert und gestaltet werden soll, liegen mittlerweile zwar vor – über die Finanzierung des Projekts wurde im Marktrat am Donnerstag allerdings heftig diskutiert.
Wie berichtet, hofft die Gemeinde bei der rund 1,13 Millionen Euro teuren Maßnahme auf einen Zuschuss aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, kurz Eler genannt. Gefördert werden kann allerdings nur der Anteil an den Kosten, den die Gemeinde übernimmt. Die Kosten, die für die Kirchenstiftung anfallen, kommen nicht mit in den Fördertopf.
Um einen möglichst hohen Zuschuss zu bekommen, wurde die Maßnahme in zwei Teile gesplittet: in förderfähige Baukosten, die der Markt übernimmt, und in nicht förderfähige Baukosten, die von der Kirche getragen werden. In Zahlen ausgedrückt heißt das: Der Anteil der Kirchenstiftung liegt unter anderem für den Bau einer Rampe, Friedhofsmauer und Erschließung (alles nicht förderfähige Kosten) bei knapp 400 000 Euro netto. Auf die Gemeinde kämen für Hangsicherung, Treppenanlage und Bepflanzung (alles förderfähige Kosten) knapp 540000 Euro netto zu. Nach Abzug des ElerZuschusses von bis zu 60 Prozent blieben Kosten von rund 227 000 Euro, die der Markt letztlich übernehmen müsste – zuzüglich eines Anteils an der Mehrwertsteuer von rund 100 000 Euro.
Unterm Strich stünden für die Gemeinde also rund 327000 Euro für die Neugestaltung des Hangs an, der zu einem Großteil der Kirche gehört. Für einen Teil der Gemeinderäte ist dieser Betrag zu hoch. „Wo liegt da der Vorteil für die Gemeinde?“, fragte etwa Christian Dossenberger und kritisierte die Rolle der Kirche. Seit 15 Jahren sei er Mitglied des Gemeinderats, so Dossenberger. Bislang jedoch habe er noch keinen Vertragsabschluss mit der Kirche erlebt, der für den Markt besonders gut gelaufen sei. Gemeinderat Albert Merk fand deutlichere Worte: „Bei anderen Antragsstellern wären wir unter diesen Bedingungen nicht dabei“, sagte er. Die Kirche sei durchaus in der Lage, die gesamte Maßnahme zu finanzieren. Da er das Projekt gut finde, stimme er der Finanzierung zwar zu – dennoch sei er „enttäuscht“. „Wenn wir das so machen, ist die Kirche schon sehr gut gefahren“, so Merk.
Hubert Berger dagegen unterstrich, dass beide Seiten vom Projekt profitierten. Wenn die Hangsicherung jetzt nicht angepackt werde, sei man auch die nächsten 20 Jahre noch am Diskutieren. „Wollen wir warten, bis der ganze Käse runterrutscht?“, fragte er in die Runde. Auch Richard Möst war dafür, die Chance nun zu ergreifen. Es befremde ihn, so Möst, dass im Gemeinderat immer wieder ein Vorteil gegenüber der Diözese gesucht werde. Dabei sei die Kirche „immer ein verlässlicher Partner“.
Gegen die Stimme von Thomas Beitlich befürworteten die Räte letztlich den Abschluss einer Vereinbarung zwischen Kirchenstiftung und Gemeinde, die unter anderem die Finanzierung des Projekts regelt. Für den Markt wurde eine maximale Kostenbeteiligung von 230000 Euro netto festgesetzt. Außerdem soll mit in den Vertrag aufgenommen werden, dass die Gemeinde bei einer möglichen Sanierung der St.-Martin-Kirche keinen Zuschuss mehr gewähren wird – aufgrund der hohen Kosten, die für die Hangsicherung anfallen werden. Die Kirchenstiftung soll außerdem die Kosten für die Beleuchtung der Treppe übernehmen, die bislang bei der Gemeinde liegen.
Die Umsetzung des Projekts steht und fällt nun mit dem Eler-Zuschuss, der jetzt beantragt wird. Wird dieser nicht gewährt, ist auch die beschlossene Vereinbarung hinfällig. Die Absicherung des Hangs könnte sich dann weiter verzögern.