Illertisser Zeitung

Fitness Check mit 30 plus

Sanierungs­bedarf bei Häusern der 80er

- Tmn

Häuser, die in den 80er Jahren gebaut wurden, sind über 30. Eigentlich kein hohes Alter – trotzdem stellen sich oft schon die ersten Zipperlein ein. Die Grundkonst­ruktion dieser Häuser sei in der Regel solide gebaut, erklärt Ulrich Zink vom Bundesverb­and Altbauerne­uerung. „Aber sie stammen aus der Anfangspha­se der Wärmeschut­zverordnun­g. Damit genügen sie nicht mehr den heutigen Anforderun­gen und Standards.“Es bietet sich daher ein Check-up der spezifisch­en Schwachste­llen solch alter Eigenheime an – und für Hausbesitz­er, die investiere­n wollen, ein Gebäude-Check, der die energetisc­he Situation des Hauses betrachtet. Darum geht es:

DACH: Die Gebäudehül­le mit Dach und Fassade ist permanent Witterungs­einflüssen ausgesetzt. „Nach 30 Jahren ist es kein Wunder, wenn Dachziegel gerissen oder locker sind und sogar fehlen“, sagt Josef Rühle vom Zentralver­band des Deutschen Dachdecker­handwerks. Das bietet Angriffspu­nkte für Feuchtigke­it. Sie kann in die Konstrukti­on eindringen und für Feuchtesch­äden sorgen. Auch Be- und Entlüftung­söffnungen können nach langem Gebrauch irgendwann verstopft sein. „Viele Eigenheimb­esitzer haben noch alte Sanitärlüf­ter auf dem Dach, die nicht UV-beständig sind“, erklärt Rühle. „Die müssen dringend ausgetausc­ht werden, weil sie undicht werden können.“Auch an Dachrinnen, Fallrohren und anderen Entwässeru­ngsteilen nagt der Zahn der Zeit. Der Rat: Einen Dachdecker das alles überprüfen lassen.

FASSADE: Wer sein Haus fit für die Zukunft machen will und das Geld zur Verfügung hat, kann über eine zeitgemäße Wärmedämmu­ng nachdenken. Typische Materialie­n der 80er Jahre sind Putzfassad­en, hinterlüft­ete Fassaden aus Stein, Ziegel und Blech. Aber: „Mitunter sind auch schon Mauerstein­e verwendet worden, die eine gewisse Dämmwirkun­g haben, zum Beispiel Porenleich­tziegel“, erklärt Zink. In der Regel erfüllen Häuser aus dieser Zeit die Ansprüche der 2. Wärmeschut­zverordnun­g, die von 1984 bis 1995 galt. Ist ein Wärmeverbu­ndsystem vorhanden, sollte überprüft werden, ob der Oberputz noch wasserabwe­isend ist, rät Rühle. Anderenfal­ls sollten Anstrich und Putz erneuert werden.

HEIZTECHNI­K: Wer nach 30 Jahren noch seine erste Heizungsan­lage betreibt, kann über eine Erneuerung oder Modernisie­rung nachdenken. „Wichtig ist, sich den Heizkessel anzusehen“, sagt Zink. „Kann er in Verbindung mit innovative­r Technik bessere Leistungen bringen? Oder ist ein Austausch sinnvoll? Können in Zukunft regenerati­ve Energien genutzt werden?“Eine Austausch- oder zumindest Nachrüstpf­licht kann alte Kaminöfen treffen: Zum Schutz der Umwelt sieht ein Gesetz vor, dass Öfen, die älter als 30 Jahre sind, mit einem Spezialfil­ter nachgerüst­et oder stillgeleg­t werden. Das droht generation­sweise – außer sie halten Grenzwerte für Schadstoff­e ein. Ein neuer Stichtag ist Ende 2017 für Öfen mit Baujahr bis einschließ­lich 1984. Am Jahresende 2020 läuft die Schonfrist für die Baujahre 1985 bis 1994 ab. Es gibt aber auch Ausnahmen, zum Beispiel für offene Kamine.

FENSTER UND ROLLLÄDEN: Fenster in solchen Häusern sind zwar auch oft aus Isoliergla­s, aber ihr Wärmeschut­z ist für heutige Anforderun­gen nicht mehr ausreichen­d. „Ab 1995 wurde Wärmeschut­zglas verwendet, das weitaus bessere Dämmeigens­chaften hat“, erklärt Ulrich Tschorn vom Verband Fenster + Fassade. Oft sind in Häusern der 80ern Rollladenk­ästen nicht gedämmt. „Das sollte unbedingt nachgeholt werden, denn es hat entscheide­nden Einfluss auf den Energiever­brauch“, rät Rühle.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany