Kinderpornos auf dem Handy
Ein heute 58-Jähriger lud die verbotenen Bilder und Videos auf sein Telefon. Mithilfe des FBI wurde er überführt
Immer wieder lud ein Mann aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm kinderpornografische Inhalte aus dem Netz herunter. Am Ende waren es 12 Bilder und 20 Videos, die zusammengerechnet eine Spielzeit von rund zwei Stunden haben. Dafür musste er sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten.
Um an die verbotenen Filme und Fotos heranzukommen, meldete sich der Angeklagte auch bei einer Internetseite an. Was er dabei nicht ahnte: Diese Seite war längst ins Visier des FBI geraten. Im Februar 2015 nahm die zentrale Sicherheitsbehörde der Vereinigten Staaten den Administrator der Seite fest, also denjenigen, der für diese Internetseite verantwortlich ist. Danach betrieben die Ermittler das Forum noch einige Zeit selbst weiter und leiteten Ermittlungen gegen die angemeldeten Nutzer der Seite ein.
In Deutschland ermittelte das Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit dem FBI und Europol. Schließlich ordnete die Generalstaatsanwaltschaft auch eine Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten an.
Bei der Durchsuchung wurden sämtliche digitalen Datenträger des Mannes beschlagnahmt. Die Fotos und Filme auf dem Smartphone des heute 58-Jährigen zeigen Kinder, zum Teil sogar Kleinkinder, in eindeutigen sexuellen Handlungen. Bei der Beweisaufnahme während der Verhandlung verzichtete Richterin Gabriele Buck darauf, die Videos und Bilder im Einzelnen zu zeigen. Belastendes Detail: Der Mann ist bereits vorbestraft. 2010 wurde er schon einmal wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt.
Während der Gerichtsverhandlung zeigte sich der Angeklagte von Beginn an geständig und reumütig. Einen Anwalt hatte er nicht dabei. Mit den Vorwürfen konfrontiert sagte er: „Ich fühle mich total schmutzig.“Seine Frau habe ihm vorgeworfen, „dumm und krank“zu sein, als die Polizei zur Durchsuchung in ihr Haus kam. Vor Gericht sagte der Angeklagte, er habe sich dann dazu entschlossen, noch einmal professionelle Hilfe zu suchen. Denn schon nachdem er das erste Mal verurteilt worden war, war der Angeklagte in psychiatrischer Behandlung. „Das hat aber nichts gebracht, da drehte man sich immer nur im Kreis“, sagte der 58-Jährige. Bei seiner aktuellen Therapie sei das anders, versicherte der Angeklagte vor Gericht. Die bringe wirklich etwas.
Die Staatsanwaltschaft forderte schließlich ein Jahr Haft. Der Angeklagte bat die Richterin, ein letztes Mal „Gnade vor Recht ergehen“zu lassen. Es tue ihm Leid und er wolle alles tun, dass es nicht noch einmal soweit kommt. Wenn er jetzt ins Gefängnis müsse, wisse er nicht, wie es weitergehen solle. Er würde vielleicht seine Frau verlieren, die bisher immer zu ihm gehalten habe. „Das kann ich ihr gar nicht hoch genug anrechnen“, sagte der Angeklagte. Außerdem pflege er seine Mutter zu Hause.
Am Ende verurteilte Richterin Gabriele Buck den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr – auf Bewährung. Zusätzlich verhängte sie eine Geldstrafe von insgesamt 6000 Euro, zu zahlen an den Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm. In ihrer Urteilsbegründung machte die Richterin deutlich, wie knapp der Mann dem Gefängnis entgangen ist. Bei der geringsten Übertretung der Bewährungsauflagen werde er jedoch eingesperrt. An den Angeklagten gewandt sagte sie: „Durch Täter wie Sie kommt es dazu, dass Kinder für solche Aufnahmen missbraucht werden.“Und für die sei das das Demütigendste, das es gebe.