Eine Million für Helmut Kohl
Warum der Altkanzler gegen seinen Biografen triumphiert hat
Rekordentschädigung für Helmut Kohl: Das Landgericht Köln hat dem CDU-Altkanzler eine Entschädigung von einer Million Euro zugesprochen. Es ging um ein Buch seines Ex-Biografen Heribert Schwan. Das Gericht urteilte, die Persönlichkeitsrechte Kohls seien durch Passagen des Buches schwer verletzt worden. Ein Ende des Streits ist nicht in Sicht: Die Anwälte der Buchautoren und des Verlags Random House gehen in Berufung.
Im Kern geht es um Kohl-Zitate aus dem Buch „Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“. Das haben Schwan und sein Mitautor Tilman Jens im Oktober 2014 im HeyneVerlag – er gehört zur RandomHouse-Gruppe – herausgebracht. Darin wird der Altkanzler mit drastischen Äußerungen über frühere Weggefährten zitiert, darunter auch Angela Merkel. Woher stammen die Zitate? Aus Tonbandmitschnitten der Gespräche zwischen Kohl und seinem damaligen Biografen.
Kohl sieht sich durch die Veröffentlichung in seinen Rechten verletzt. Das Landgericht befand, einige der umstrittenen Zitate in dem Buch seien „so nicht gefallen“oder aber „völlig aus dem Zusammenhang gerissen“. Die Beklagten hätten sich die „Deutungshoheit“schon zu Lebzeiten des schwer erkrankten Kohl angemaßt, sagte der Vorsitzende Richter Martin Koepsel. Erwartungsgemäß untersagte das Gericht zudem die Verwendung von 116 Zitaten aus dem Buch.
Kohl hatte fünf Millionen Euro Entschädigung gefordert. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich bei der nun angesetzten Million um die höchste Summe, die bislang wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nach deutschen Recht verhängt wurde.