Wenn ein Hang der Beitragspflicht im Wege steht
Bei großen Ausbauten von Fahrbahnen muss die Stadt die Anwohner zur Kasse bitten. Doch es gibt Ausnahmen
Werden vor der Haustür von Bürgern Straßen ausgebaut, müssen die Anlieger in der Regel einen Teil der Kosten bezahlen: Diese Regelung schürt immer wieder Unmut bei den Betroffenen. Denn die Arbeiten an den Fahrbahnen sind meistens recht teuer, schnell laufen für den Einzelnen dann Beträge von mehreren tausend Euro auf. Auch bei der anstehenden Sanierung von der Bayernstraße und der Bergenstetter Straße im Illertisser Ortsteil Jedesheim werden die Bürger zur Kasse gebeten – die Umstände der Rechnungstellung sind allerdings nicht immer ganz einfach. Das zeigte sich kürzlich in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, in der es um fünf Grundstücke ging. Und darum, inwiefern deren Eigentümer für die Frischzellenkur der Bergenstetter Straße in die Taschen greifen müssen. Eine schwierige Frage, wie sich zeigte.
Der Grund: In dem betreffenden Areal an der Bergenstetter Straße liegt die Fahrbahn tiefer als die angrenzenden Grundstücke. Es handelt sich um fünf Anwesen. Drei davon befinden sich im Mösleweg: Die Bergenstetter Straße sei von ihnen aus direkt nur über eine Böschung erreichbar, wohingegen die Zufahrt über den Mösleweg selbst erfolge, hieß es in der Sitzung. Um die Grundstückseigner allerdings über Beiträge an den Kosten beteiligen zu können, müssten diese einen Zugang zu der fraglichen Straße haben, war weiter zu erfahren. Der lasse sich schaffen, wenn etwa eine Treppe in den Abhang (ein städtisches Areal) eingebaut werde. Fraglich sei jedoch, ob diese mutmaßlich teure Maßnahme Sinn mache, so die Einschätzung aus dem Rathaus. Die Stufen würden weder von den Anliegern noch von anderen benötigt, seien zudem teuer und ihr Bau – allein zum Zweck, die Beitragspflicht durchzusetzen – wäre wohl nur schwer vermittelbar, hieß es. „Total unsinnig“lautete dann auch das Urteil von Rat Andreas Fleischer (SPD). Die fraglichen Grundstücke hätten mit der Bergenstetter Straße „nix zu tun“. Ganz zu Schweigen von einer „Sturzgefahr“, die der Bau einer Treppe mit sich bringe. Das sahen Fleischers Kollegen im Ausschuss offenbar genauso: Einstimmig votierten sie gegen den Treppenbau. Die Folge: Die andernfalls fälligen Beiträge für den Straßenbau übernimmt die Stadt, die Anwohner müssen nichts bezahlen.
Anders sieht es bei den anderen beiden der fünf zur Debatte stehenden Grundstücke aus. Sie liegen im Siedlerweg, und zwar ebenfalls höher als die auszubauende Straße – allerdings sei der Höhenunterschied geringer als bei den Arealen im Mösleweg, hieß es in der Sitzung. Der Zugang zur Fahrbahn sei deshalb „ohne Weiteres“möglich. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband sehe deshalb eine Beitragspflicht.
Das wollte Rat Helmut Unglert (Freie Wähler) nicht einleuchten: Er beantragte, die Lage bei einem Ortstermin in Augenschein zu nehmen und den Beschluss über die Beiträge solange zu vertagen. Eine Mehrheit gab es bei der Abstimmung jedoch nicht. Das Fazit: Die Verwaltung will die Beitragspflicht nun umsetzen, man sehe sich rechtlich dazu gezwungen. Die Anwohner könnten bei Bedarf dagegen den Rechtsweg beschreiten.