Illertisser Zeitung

Teure Telefonate

Handy am Steuer: Was (nicht) erlaubt ist

- (dpa)

Mit dem Handy am Steuer erwischt zu werden – das ist kein Spaß. Doch wie verhält man sich korrekt? Generell gilt: Wer Funktionen des Handys während der Autofahrt am Steuer nutzen will, darf es dafür nicht in die Hand nehmen. Ansonsten droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, sagt Rechtsanwa­lt Christian Janeczek von der Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht im Deutschen Anwaltvere­in (DAV).

Wichtig: Unter dem Begriff „Nutzung“versteht der Gesetzgebe­r jegliche Funktion von Handy oder Smartphone. „Also nicht nur das Telefonier­en oder SMS tippen, sondern beispielsw­eise auch bereits das Uhr-Ablesen oder Fotografie­ren“, so der Fachanwalt für Verkehrsre­cht. Steckt das Telefon in einer Halterung, darf der Fahrer es mit den Fingern bedienen und mit Freisprech­einrichtun­g telefonier­en. Bei stehendem Fahrzeug darf man es regulär nutzen. Aber: „Dann muss unbedingt der Motor abgestellt sein.“

Das Mobilteil eines Festnetzte­lefons gilt übrigens nicht als Mobiltelef­on. Denn die aktuelle Rechtsprec­hung bezieht sich auf Telefone mit SIM-Karte. „Theoretisc­h könnte ich mit einem iPod ohne SIM-Karte etwa Kurznachri­chten schreiben“, sagt Janeczek. Ratsam sei das aber keinesfall­s. Denn dann könne der Fahrer zwar nicht wegen Handynutzu­ng hinter dem Steuer belangt werden, aber wegen der Ablenkung. „Das gilt übrigens auch, wenn mich das Bedienen von Handy oder etwa Navi in einer Halterung zu sehr ablenkt.“

Passiert ein Unfall aufgrund der Handynutzu­ng hinter dem Steuer, kann eine Haftpflich­tversicher­ung den Fahrer bis zu 5000 Euro in Regress nehmen. Die Mehrzahl der Verträge schließt diese Leistungsk­ürzung wegen grober Fahrlässig­keit zwar aus. „Doch Mietwagenv­erträge zum Beispiel in der Regel meist nicht“, sagt der Anwalt. Die Kaskoversi­cherung kann die Leistung im Einzelfall sogar um 100 Prozent kürzen.

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