Illertisser Zeitung

Horrorclow­ns vergeht vor Gericht der Spaß

Junge Frauen in Würzburg verurteilt

- VON GISELA SCHMIDT

Erst waren sie Horrorclow­ns, jetzt sind sie Straftäter­innen: Zwei Frauen sind in Würzburg vom Jugendgeri­cht wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt worden.

Sie sind 18 und 20 Jahre, Freundinne­n, leben in Schweinfur­t. Als im September 2016 das passierte, weshalb sie jetzt angeklagt sind, wohnte die 20-Jährige in einem Dorf bei Würzburg, die 18-Jährige war bei ihr zu Besuch. Kurz vor Mitternach­t, so die Anklage, zogen die Frauen los. Mit Horrorclow­n-Masken hätten sie an Türen geklingelt und sich mit dem Handy gefilmt – ein Trend, der damals bundesweit für Schlagzeil­en sorgte. Am Haus einer Familie läuteten sie Sturm, klopften gegen die Fenster. Als die Frau schlaftrun­ken die Haustür öffnete, grölten sie, sprangen herum – und jagten der Mutter von drei kleinen Kindern solche Angst ein, dass sie bis heute in therapeuti­scher Behandlung ist.

Vor Gericht tritt die 20-Jährige die Flucht nach vorn an: „Ich schäme mich und mir tut das alles sehr leid“, versichert sie. Sie und ihre Freundin hätten Langeweile gehabt und die Aktion „lustig“gefunden. „Ich wusste nicht, dass das so eskaliert.“

Als Zeugin erzählt die Frau, die die Horrorclow­ns aus dem Bett geklingelt hatten, was der „Überfall“mit ihr gemacht hat: Panikattac­ken habe sie gehabt, wochenlang kaum schlafen und ihren Alltag nicht bewältigen können. 14 Tage war sie krankgesch­rieben, ein Arzt bescheinig­t ihr eine posttrauma­tische Belastungs­störung. Die 20-Jährige ist sichtlich bewegt von der Aussage der Zeugin. In ihren Augen stehen Tränen, sie sagt ihrem Opfer, wie sehr sie ihr Verhalten bedauert. Die 18-Jährige schaut mal in die Luft, mal auf die Uhr. Selbst als die Staatsanwä­ltin ihr vorschlägt, sich bei der Frau zu entschuldi­gen, sagt sie keinen Ton.

Vor Gericht stand die 18-Jährige noch nie. Ihre 20-jährige Freundin, die aus einem desolaten Elternhaus stammt, ist kein unbeschrie­benes Blatt: Beleidigun­g, Verwendung von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen, Sachbeschä­digung und vorsätzlic­he Körperverl­etzung stehen in ihrem Strafregis­ter. Jetzt verurteilt das Jugendgeri­cht beide Frauen wegen gefährlich­er Körperverl­etzung. Wegen ihrer Vorstrafen muss die 20-Jährige eine Woche in den Jugendarre­st, die 18-Jährige muss innerhalb von vier Monaten 80 Stunden soziale Hilfsdiens­te ableisten. Außerdem muss die Jüngere dem Opfer 500, die Ältere 800 Euro zahlen.

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