Illertisser Zeitung

Im Fuggermark­t stehen höhere Preise an

Zukünftig fallen in Babenhause­n teilweise mehr Gebühren an. Wo Einwohner tiefer in die Tasche greifen müssen

- VON FRITZ SETTELE

In Zukunft müssen Babenhause­r in manchen Einrichtun­gen tiefer in die Tasche greifen. Das ist das Ergebnis der Marktgemei­nderatssit­zung. Darin ging es unter anderem um den Prüfberich­t des Rechnungsp­rüfungsaus­schusses zur Jahresrech­nung 2016.

Bereits 2015 wurden die Gebühren für Schwimmbad, Sauna und Dampfbad um 50 Prozent erhöht, während die Gebühren für den Gymnastikr­aum unveränder­t bei 20 Euro je Einheit (maximal 2 Stunden) blieben. Nun wollte der Rechnungsp­rüfungsaus­schuss wissen, welche Mehrerträg­e durch eine Gebührener­höhung möglich wären. Laut Verwaltung betrugen im Haushaltsj­ahr 2016 die Einnahmen aus diesem Raum 5480 Euro. Durch eine Erhöhung um 25 Prozent, also auf 25 Euro je Einheit, könnten Mehreinnah­men von 1370 Euro erzielt werden. Eine Erhöhung um 50 Prozent ergäbe Mehreinnah­men von 2740 Euro – vorausgese­tzt, die Belegungsz­ahlen bleiben gleich. Der Marktrat beschloss nun, die Gymnastikr­aumgebühre­n zum 1. Januar 2018 um 25 Prozent zu erhöhen.

Der Rechnungsp­rüfungsaus­schuss zeigte außerdem Verständni­s dafür, dass die Gebührener­höhung für das Schwimmbad von 30 auf 45 Euro je Gruppenstu­nde in der Saison 2015/16 gegenüber der Vhs nicht durchgeset­zt wurde, da deren Programmhe­fte schon gedruckt waren. Dass aber bis inklusive der Saison Frühjahr 2017 nur 35 Euro statt 45 Euro erhoben wurden, verstoße gegen die Gleichbeha­ndlung. Ab 1. Oktober wird also auch die Vhs für die Benutzung des Schwimmbad­es 45 Euro je Gruppenstu­nde zahlen müssen.

Zudem forderte der Rechnungsp­rüfungsaus­schuss, bei Beschaffun­gen „nach Möglichkei­t die örtlichen Anbieter zu berücksich­tigen“. Anlass war der Rechnungsb­eleg eines Kindergart­ens, wonach dieser bestimmte Artikel im Internet bestellt hatte. Der Marktrat regte an, dass sich die Kindergart­enleitunge­n abstimmen und möglicherw­eise ihre Bestellung­en bündeln sollten. Dies könnte ein Anreiz für den Einzelhand­el sein, bei bestimmten Bestellsum­men ebenfalls anbieten zu können.

Außerdem ging es in der Sitzung um einen Rechtsstre­it. Kämmerin Angela Königsberg­er rechnet damit, dass bei dem mit rund 14 000 Euro verzeichne­te Posten, maximal eine Selbstbete­iligung von fünf Prozent für die Gemeinde anfalle und mit einer Rückzahlun­g an die Gemeinde von etwa 10000 Euro zu rechnen sei. Der Sollübersc­huss 2016 wurde auf 75873 Euro festgesetz­t und den allgemeine­n Rücklagen zugeführt.

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