Pläne einer neuen Ortsmitte
Für rund 2,7 Millionen Euro könnte das Anwesen Ilg in Kettershausen zu neuem Leben erweckt werden. Was nach ersten Überlegungen denkbar und möglich wäre
Für Baukosten in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro könnte in Kettershausen auf dem jetzigen Anwesen Ilg eine neue Ortsmitte entstehen. Diese Zahlen nannte Peter Kern vom gleichnamigen Architekturbüro aus Mindelheim während der jüngsten Gemeinderatssitzung. Die Idee, das Ortszentrum durch die Verlegung des Rathauses und neuen Veranstaltungsräumen aufzuwerten, wurde bei der Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts geboren. Das Architekturbüro war mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt worden, dessen Ergebnis Kern nun vorstellte. Vorab machte er deutlich, dass die getätigte Studie eine Voruntersuchung darstelle. Dabei sei zunächst eine Bestandsaufnahme durchgeführt worden. Die anschließend gefertigten Pläne seien Überlegungen und Skizzen.
Das Anwesen Ilg besteht aus einem Neben- und einem Hauptgebäude. Das Nebengebäude ist ein früher landwirtschaftlich genutzter Stadel, das nebenstehende Hauptgebäude ein ehemaliger Gasthof samt früherem Stall. „Ein wunderbares Ensemble“, so Kern. Dessen Umnutzung und Sanierung würde „das Ortsbild nachhaltig beeinflussen“und könnte die „Rettung“für die Kettershauser Ortsmitte sein. Beide Gebäude sind Baudenkmäler. Das habe den Vorteil, dass sich mehr Fördermöglichkeiten ergäben. Folgende Ergebnisse der Machbarkeitsstudie stellte der Architekt vor: ● Der Stadel mit seinen Fachwerkkonstruktionen ist vermutlich im 18. Jahrhundert gebaut worden. Er besitzt einen historischen Eiskeller. Der Dachstuhl ist in einem guten und stabilen Zustand. Im Erdgeschoss könnte das neue Rathaus samt Sitzungssaal, Trauzimmer, Räume für Bürgermeister, Sekretariat und auch Registratur entstehen. Der Eingangsbereich könnte verglast und somit heller gestaltet werden. Im Obergeschoss wäre Platz für einen rund 140 Quadratmeter großen Saal mit bis zu 170 Sitzplätzen. Insgesamt soll der Charakter des Stadels erhalten und erkennbar bleiben. ● Der Keller weist eine frühbarocke Bauweise auf. Der Dachstuhl unterteilt sich in einen barocken Dachstuhl – eine eingeprägte Zahl verweist auf das Jahr 1657 – und einen Teil des Dachstuhls, der vermutlich Ende des 19. Jahrhunderts gebaut wurde. Der barocke Teil ist in einem guten Zustand, könnte erhalten bleiben und stellenweise saniert werden. jüngere Teil hat Verformungen, ist aber keine hochwertige Konstruktion und könne neu gemacht werden, so der Architekt. Laut Studie steckt in dem einstigen Gasthof Potenzial, wieder zu einem beliebten Gasthaus zu werden. Dazu müsste aber die Kapazität der Gasträume um den Stallbereich vergrößert werden. Auch müsste eine zentrale Küche eingerichtet werden. Im Oberschoss des Gasthofes könnten entweder zwei unabhängige Wohnungen oder acht Einzelzimmer als Übernachtungsmöglichkeiten entstehen. Die Ansicht des Gebäudes soll ebenfalls nicht verändert werden. Auch der Stallbereich soll als solcher von außen erkennbar bleiben.
Feuchtigkeit ist laut Architekt in beiden Gebäuden kein bautechnisches Problem. Eine energetische Sanierung kann nach den Denkmalrichtlinien bedingt vorgenommen werden. Es könne eine „gute Dämmbarkeit“erreicht werden.
Die Kostenschätzung – 1,3 Millionen Euro für Stadel, 1,2 Millionen Euro für Hauptgebäude und 240 000 Euro für Außenanlage samt Parkplätze – seien nach der vorgenommenen Wertung der vorhandenen Substanz auf die Gebäude zugeschnittene Preise. Die GesamtkosDer ten von rund 2,7 Millionen Euro beinhalten noch keine Baunebenkosten (zusätzlich noch rund 20 Prozent). Gefördert werden könnte das Projekt etwa durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – kurz ELER – oder das Amt für Ländliche Entwicklung. Das Vorhaben könne auch schrittweise umgesetzt werden. Um Fördergelder zu beantragen, müssen detaillierte Zahlen vorgelegt werden.
Von Bürgermeisterin Susanne Schewetzky wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie insgesamt als sehr aufschlussreich darüber, „was sein könnte“, gewertet. Eine Entscheidung über ein weiteres Vorgehen fiel in der Sitzung nicht.
Entscheidung über weiteres Vorgehen noch nicht gefällt