Weg mit dem Werbe Wildwuchs
Zu bunt, zu grell, zu groß: Plakate und Schilder sorgen oft für Diskussionen. Der Markt Altenstadt will das wilde Kleben nun durch eine Satzung reglementieren
Zu groß, zu grell oder zu bunt – unpassend, falsch platziert oder schlichtweg hässlich. Immer wieder sorgen Werbeanlagen und Plakate in Gemeinden für Diskussionen. Was die Aufmerksamkeit des Kunden erregen soll, kommt in den örtlichen Rathäusern und auch bei den Bürgern nicht immer gut an. Um den Werbe-Wildwuchs zu bändigen, greifen viele Kommunen deshalb auf eine Satzung zurück. In ihr wird beispielsweise festgehalten, wo und in welchem Ausmaß plakatiert und geworben werden darf. Eine Richtlinie für Werbende und Gemeinde, die nun auch in Altenstadt neu aufgesetzt werden soll.
Wie der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat, soll für die Kommune eine neue Werbeanlagensatzung erstellt werden. Damit sollen laut Bürgermeister Wolfgang Höß „wild aufgestellte Werbeanlagen“in Zukunft möglichst verhindert werden. Denn auch in Altenstadt sorgt der Wildwuchs von Plakaten und Tafeln, die nicht ins Ortsbild der Gemeinde passen, immer wieder für Diskussionen. Zuletzt hatte etwa eine nicht genehmigte Werbetafel in der Memminger Straße die Gemüter erregt. Auf einem rund acht Meter langen und gut einen Meter breiten Schild wurde für Pizza und Döner geworben. Das im Bauausschuss für „unansehnlich“befundene Schild wurde mittlerweile beseitigt, so Höß. Das Problem der Reglementierung aber bleibt.
Laut Verwaltungsmitarbeiterin Petra Stein wird im Rathaus bislang über jede Anlage einzeln entschieden. In der Gemeinde gebe es zwar die sogenannte „Verordnung über öffentliche Anschläge“, klassische Werbeanlagen – wie Beschriftungen, Schaukästen oder Lichtwerbung – werden darin nicht reglementiert. Wird über jede Anfrage einzeln ein Entschluss gefasst, werde zudem jedes Mal ein Präzedenzfall geschaffen. „Was beim einen nicht genehmigt wurde, kann bei einem anderen nicht erlaubt werden“, so Stein. Außerdem sei die derzeit geltende Verordnung bereits 1993 erlassen worden. „Auch die Rechtsgrundlage hat sich mittlerweile geändert“, sagt Stein.
Richtlinien innerhalb einer Satzung könnten nicht nur der Verwaltung und dem Gemeinderat Erleichterung bringen. Auch Werbende wüssten dann, was in der Gemeinde erlaubt ist – und was nicht. „Grundsätzlich geht es ja nicht darum, Werbung zu verhindern“, so die Verwaltungsangestellte. Wichtig sei eben, dass Tafeln, Plakate oder Schilder ins Ortsbild passten. Für den historischen Kern Altenstadts oder Illereichens könnten dabei beispielsweise strengere Regeln gelten, als für das restliche Gemeindegebiet. Auch könnte durch eine Satzung an Zäunen oder Fenstern angeklebte Fremdwerbung verboten werden.
Im Marktgemeinderat wurde der Vorschlag, das Anbringen von Werbeanlagen neu zu regeln, äußerst positiv aufgenommen. Wie Eberhard Aspacher sagte, brauche die Gemeinde „in jedem Fall eine Satzung“. Er schlug vor, einheitliche und „sehr strenge“Vorgaben für das ganze Gemeindegebiet aufzustellen. „Nur so haben wir eine Chance, dass wir Auswucherungen verhindern können.“
Marktrat Harald Stölzle ist vor allem „das Sammelsurium an vielen kleinen Schildern“ein Dorn im Auge. Denn Werbeanlagen, die kleiner sind als ein Quadratmeter, sind laut Bayerischer Bauordnung verfahrensfrei. Stölzle plädierte dafür, genau das in Altenstadt aufzuheben.
Welche Punkte letztlich in eine neue Satzung mit aufgenommen werden, soll nun zunächst im Bauausschuss beraten werden. „Das wird sich über Wochen und Monaten ziehen“, glaubt Höß. Für schon bestehende, genehmigte Werbeanlagen gelte laut Bürgermeister Bestandsschutz. „Ein Schwarzbau bleibt allerdings ein Schwarzbau“, so Höß.