Illertisser Zeitung

Weg mit dem Werbe Wildwuchs

Zu bunt, zu grell, zu groß: Plakate und Schilder sorgen oft für Diskussion­en. Der Markt Altenstadt will das wilde Kleben nun durch eine Satzung reglementi­eren

- VON MADELEINE SCHUSTER

Zu groß, zu grell oder zu bunt – unpassend, falsch platziert oder schlichtwe­g hässlich. Immer wieder sorgen Werbeanlag­en und Plakate in Gemeinden für Diskussion­en. Was die Aufmerksam­keit des Kunden erregen soll, kommt in den örtlichen Rathäusern und auch bei den Bürgern nicht immer gut an. Um den Werbe-Wildwuchs zu bändigen, greifen viele Kommunen deshalb auf eine Satzung zurück. In ihr wird beispielsw­eise festgehalt­en, wo und in welchem Ausmaß plakatiert und geworben werden darf. Eine Richtlinie für Werbende und Gemeinde, die nun auch in Altenstadt neu aufgesetzt werden soll.

Wie der Marktgemei­nderat in seiner jüngsten Sitzung beschlosse­n hat, soll für die Kommune eine neue Werbeanlag­ensatzung erstellt werden. Damit sollen laut Bürgermeis­ter Wolfgang Höß „wild aufgestell­te Werbeanlag­en“in Zukunft möglichst verhindert werden. Denn auch in Altenstadt sorgt der Wildwuchs von Plakaten und Tafeln, die nicht ins Ortsbild der Gemeinde passen, immer wieder für Diskussion­en. Zuletzt hatte etwa eine nicht genehmigte Werbetafel in der Memminger Straße die Gemüter erregt. Auf einem rund acht Meter langen und gut einen Meter breiten Schild wurde für Pizza und Döner geworben. Das im Bauausschu­ss für „unansehnli­ch“befundene Schild wurde mittlerwei­le beseitigt, so Höß. Das Problem der Reglementi­erung aber bleibt.

Laut Verwaltung­smitarbeit­erin Petra Stein wird im Rathaus bislang über jede Anlage einzeln entschiede­n. In der Gemeinde gebe es zwar die sogenannte „Verordnung über öffentlich­e Anschläge“, klassische Werbeanlag­en – wie Beschriftu­ngen, Schaukäste­n oder Lichtwerbu­ng – werden darin nicht reglementi­ert. Wird über jede Anfrage einzeln ein Entschluss gefasst, werde zudem jedes Mal ein Präzedenzf­all geschaffen. „Was beim einen nicht genehmigt wurde, kann bei einem anderen nicht erlaubt werden“, so Stein. Außerdem sei die derzeit geltende Verordnung bereits 1993 erlassen worden. „Auch die Rechtsgrun­dlage hat sich mittlerwei­le geändert“, sagt Stein.

Richtlinie­n innerhalb einer Satzung könnten nicht nur der Verwaltung und dem Gemeindera­t Erleichter­ung bringen. Auch Werbende wüssten dann, was in der Gemeinde erlaubt ist – und was nicht. „Grundsätzl­ich geht es ja nicht darum, Werbung zu verhindern“, so die Verwaltung­sangestell­te. Wichtig sei eben, dass Tafeln, Plakate oder Schilder ins Ortsbild passten. Für den historisch­en Kern Altenstadt­s oder Illereiche­ns könnten dabei beispielsw­eise strengere Regeln gelten, als für das restliche Gemeindege­biet. Auch könnte durch eine Satzung an Zäunen oder Fenstern angeklebte Fremdwerbu­ng verboten werden.

Im Marktgemei­nderat wurde der Vorschlag, das Anbringen von Werbeanlag­en neu zu regeln, äußerst positiv aufgenomme­n. Wie Eberhard Aspacher sagte, brauche die Gemeinde „in jedem Fall eine Satzung“. Er schlug vor, einheitlic­he und „sehr strenge“Vorgaben für das ganze Gemeindege­biet aufzustell­en. „Nur so haben wir eine Chance, dass wir Auswucheru­ngen verhindern können.“

Marktrat Harald Stölzle ist vor allem „das Sammelsuri­um an vielen kleinen Schildern“ein Dorn im Auge. Denn Werbeanlag­en, die kleiner sind als ein Quadratmet­er, sind laut Bayerische­r Bauordnung verfahrens­frei. Stölzle plädierte dafür, genau das in Altenstadt aufzuheben.

Welche Punkte letztlich in eine neue Satzung mit aufgenomme­n werden, soll nun zunächst im Bauausschu­ss beraten werden. „Das wird sich über Wochen und Monaten ziehen“, glaubt Höß. Für schon bestehende, genehmigte Werbeanlag­en gelte laut Bürgermeis­ter Bestandssc­hutz. „Ein Schwarzbau bleibt allerdings ein Schwarzbau“, so Höß.

 ?? Symbolfoto: Karl Josef Hildenbran­d, dpa ?? Im Markt Altenstadt soll das wilde Kleben und Anbringen von Werbung künftig durch eine Satzung reglementi­ert werden. Schil der, Tafeln oder Schriftzüg­e, die nicht zum Ortsbild passen, sollen so verhindert werden.
Symbolfoto: Karl Josef Hildenbran­d, dpa Im Markt Altenstadt soll das wilde Kleben und Anbringen von Werbung künftig durch eine Satzung reglementi­ert werden. Schil der, Tafeln oder Schriftzüg­e, die nicht zum Ortsbild passen, sollen so verhindert werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany