Schwierige Beweislast bei Behandlungsfehlern
Die Beweislast bei Behandlungsfehlern liegt grundsätzlich bei Patienten. Eine Erleichterung für Versicherte fordert nun der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU). „Bisher müssen die Patienten nachweisen, dass der Behandlungsfehler zweifelsfrei Ursache für einen erlittenen Schaden war“, so Laumann. Dies sei in der Praxis „sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich“. Ein solcher Nachweis sei in der Medizin kaum zu führen, insbesondere wenn Patienten mehrere Arzneimittel einnähmen oder Vorerkrankungen hätten. „Deshalb muss es künftig ausreichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist“, erklärte der Patientenbeauftragte. Auch die Krankenkassen müssten verpflichtet werden, Patienten beim Nachweis eines Behandlungsfehlers zu unterstützen. werden. So müsse etwa ein Verbot von Softdrinks an Schulen ebenso diskutiert werden wie eine Sonderabgabe auf Fast-Food-Produkte, sagt Dalla Pozza. „Zu einem tatkräftigeren Handeln hat sich die Politik bisher nicht aufraffen können.“
Auch Elke Wühl, Oberärztin am Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Heidelberger Universitätsklinikum, sieht Übergewicht bei Kindern als einen Grund für die alarmierende Entwicklung. „Jedes vierte Kind mit Fettleibigkeit leidet