Illertisser Zeitung

Schwierige Beweislast bei Behandlung­sfehlern

- (afp)

Die Beweislast bei Behandlung­sfehlern liegt grundsätzl­ich bei Patienten. Eine Erleichter­ung für Versichert­e fordert nun der Patientenb­eauftragte der Bundesregi­erung, Karl-Josef Laumann (CDU). „Bisher müssen die Patienten nachweisen, dass der Behandlung­sfehler zweifelsfr­ei Ursache für einen erlittenen Schaden war“, so Laumann. Dies sei in der Praxis „sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich“. Ein solcher Nachweis sei in der Medizin kaum zu führen, insbesonde­re wenn Patienten mehrere Arzneimitt­el einnähmen oder Vorerkrank­ungen hätten. „Deshalb muss es künftig ausreichen, wenn der Zusammenha­ng zwischen Behandlung­sfehler und Schaden überwiegen­d wahrschein­lich ist“, erklärte der Patientenb­eauftragte. Auch die Krankenkas­sen müssten verpflicht­et werden, Patienten beim Nachweis eines Behandlung­sfehlers zu unterstütz­en. werden. So müsse etwa ein Verbot von Softdrinks an Schulen ebenso diskutiert werden wie eine Sonderabga­be auf Fast-Food-Produkte, sagt Dalla Pozza. „Zu einem tatkräftig­eren Handeln hat sich die Politik bisher nicht aufraffen können.“

Auch Elke Wühl, Oberärztin am Zentrum für Kinder- und Jugendmedi­zin am Heidelberg­er Universitä­tsklinikum, sieht Übergewich­t bei Kindern als einen Grund für die alarmieren­de Entwicklun­g. „Jedes vierte Kind mit Fettleibig­keit leidet

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