Es bleibt bei Tempo 50
Anlieger der Bucher Weiherstraße hatten über gefährliche Fahrweisen und zu hohe Geschwindigkeiten geklagt
In der Weiherstraße in Buch wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht auf 30 Stundenkilometer reduziert.
Der Marktrat hat sich bei seiner jüngsten Sitzung gegen den Antrag ausgesprochen, den 27 Anlieger auf einer Unterschriftenliste bekräftigten. Nur zwei Markträte stimmten dafür. „Wenn wir etwas machen, dann schon richtig!“, lautete die vorherrschende Meinung im Gremium. Anstatt einer Einzelmaßnahme könnte östlich der Staatsstraße 2020 eine 30er Zone eingerichtet werden, die die Weiherstraße mit umfasst. Bei der nächsten Verkehrsschau soll dies geprüft werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Vorschlag für den Umfang der verkehrsberuhigten Zone zu erstellen und die Kosten zu ermitteln.
In ihrem schriftlichen Antrag klagten die Anlieger, dass es im Bereich der Weiherstraße gehäuft zu Verkehrsverstößen komme. Insbesondere die stark überhöhte Geschwindigkeit um den Weiher sowie Fahrten in die abschüssige Richtung würden eine Gefahr darstellen. Auch weil in vielen Abschnitten ihrer Straße ein Gehweg fehle, sehen die Anlieger eine Reduzierung auf Tempo 30 für angebracht, informierte Bürgermeister Roland Biesenberger die Markträte. Im Zuge einer Stellungnahme habe die Polizei Illertissen recherchiert, dass es im Jahr 2014 zu zwei sowie 2015 zu einem registrierten Unfall in der Weiherstraße gekommen sei. In allen drei Fällen wurden stehende Fahrzeuge touchiert. Überhöhte Geschwindigkeit sei laut Polizei allerdings nie die Unfallursache gewesen.
Eine von Mitte April bis Anfang Mai 2017 durchgeführte und für Fahrzeugführer nicht sichtbare Geschwindigkeitsmessung in der Weiherstraße hat laut dem Bürgermeister ein überraschendes Ergebnis erbracht: Bei rund 322 Fahrten täglich wurde eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 30,2 Stundenkilometern ermittelt. 85 Prozent der Fahrzeuge seien mit maximal 42 Stundenkilometer gefahren, hat die Messung aufgezeichnet.
Aufgrund dieser Ergebnisse sieht der Marktrat eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als nicht notwendig. Bei der in absehbarer Zeit anberaumten Verkehrsschau soll die Ausweisung einer geschwindigkeitsreduzierten Zone geprüft werden. Um Autofahrern Klarheit zu bieten, in welchem Bereich wie schnell gefahren werden darf, müsse eine solche Verkehrsberuhigung durch Schilder genau ausgewiesen werden, sagte Biesenberger.
Mit seinem Vorschlag um Prüfung, ob ganz Buch generell als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden kann, stand UWG-Marktrat Franz Eberl allein da. Er stellte deshalb den Antrag, dies namentlich im Protokoll festzuhalten.