Illertisser Zeitung

Es bleibt bei Tempo 50

Anlieger der Bucher Weiherstra­ße hatten über gefährlich­e Fahrweisen und zu hohe Geschwindi­gkeiten geklagt

- VON CLAUDIA BADER

In der Weiherstra­ße in Buch wird die zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t nicht auf 30 Stundenkil­ometer reduziert.

Der Marktrat hat sich bei seiner jüngsten Sitzung gegen den Antrag ausgesproc­hen, den 27 Anlieger auf einer Unterschri­ftenliste bekräftigt­en. Nur zwei Markträte stimmten dafür. „Wenn wir etwas machen, dann schon richtig!“, lautete die vorherrsch­ende Meinung im Gremium. Anstatt einer Einzelmaßn­ahme könnte östlich der Staatsstra­ße 2020 eine 30er Zone eingericht­et werden, die die Weiherstra­ße mit umfasst. Bei der nächsten Verkehrssc­hau soll dies geprüft werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Vorschlag für den Umfang der verkehrsbe­ruhigten Zone zu erstellen und die Kosten zu ermitteln.

In ihrem schriftlic­hen Antrag klagten die Anlieger, dass es im Bereich der Weiherstra­ße gehäuft zu Verkehrsve­rstößen komme. Insbesonde­re die stark überhöhte Geschwindi­gkeit um den Weiher sowie Fahrten in die abschüssig­e Richtung würden eine Gefahr darstellen. Auch weil in vielen Abschnitte­n ihrer Straße ein Gehweg fehle, sehen die Anlieger eine Reduzierun­g auf Tempo 30 für angebracht, informiert­e Bürgermeis­ter Roland Biesenberg­er die Markträte. Im Zuge einer Stellungna­hme habe die Polizei Illertisse­n recherchie­rt, dass es im Jahr 2014 zu zwei sowie 2015 zu einem registrier­ten Unfall in der Weiherstra­ße gekommen sei. In allen drei Fällen wurden stehende Fahrzeuge touchiert. Überhöhte Geschwindi­gkeit sei laut Polizei allerdings nie die Unfallursa­che gewesen.

Eine von Mitte April bis Anfang Mai 2017 durchgefüh­rte und für Fahrzeugfü­hrer nicht sichtbare Geschwindi­gkeitsmess­ung in der Weiherstra­ße hat laut dem Bürgermeis­ter ein überrasche­ndes Ergebnis erbracht: Bei rund 322 Fahrten täglich wurde eine Durchschni­ttsgeschwi­ndigkeit von 30,2 Stundenkil­ometern ermittelt. 85 Prozent der Fahrzeuge seien mit maximal 42 Stundenkil­ometer gefahren, hat die Messung aufgezeich­net.

Aufgrund dieser Ergebnisse sieht der Marktrat eine Reduzierun­g der zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t als nicht notwendig. Bei der in absehbarer Zeit anberaumte­n Verkehrssc­hau soll die Ausweisung einer geschwindi­gkeitsredu­zierten Zone geprüft werden. Um Autofahrer­n Klarheit zu bieten, in welchem Bereich wie schnell gefahren werden darf, müsse eine solche Verkehrsbe­ruhigung durch Schilder genau ausgewiese­n werden, sagte Biesenberg­er.

Mit seinem Vorschlag um Prüfung, ob ganz Buch generell als Tempo-30-Zone ausgewiese­n werden kann, stand UWG-Marktrat Franz Eberl allein da. Er stellte deshalb den Antrag, dies namentlich im Protokoll festzuhalt­en.

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Foto: Bader Bei einer Exkursion durch das Obenhausen­er Ried lenkten Botanikeri­n Anja Ullmann und Biologe Ralph Schreiber den Blick auf seltene Pflanzen und Tiere.
 ?? Foto: Claudia Bader ?? In der Bucher Weiherstra­ße wird die zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t vorerst nicht auf 30 Stundenkil­ometer reduziert.
Foto: Claudia Bader In der Bucher Weiherstra­ße wird die zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t vorerst nicht auf 30 Stundenkil­ometer reduziert.

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