Belästigungen häufen sich
Betrunkene pöbeln immer öfter in öffentlichen Anlagen Frauen mit Kindern an. Die Polizei in Babenhausen setzt auf Gespräche. Aber auch Platzverweise werden erteilt
In Babenhausen sorgen immer öfter Pöbeleien für Ärger. Vor allem in den frühen Vormittagsstunden werden meist Frauen mit Kindern in öffentlichen Anlagen von Betrunkenen belästigt. Laut Bürgermeister Otto Göppel häufen sich derartige Attacken vor allem im Bereich der Wassertretanlage beziehungsweise der Kinderspielplätze. Der Bürgermeister hat deshalb nun sogar die örtliche Polizei kontaktiert und sie gebeten, dagegen verstärkt vorzugehen.
Grundlage hierfür bildet die seit rund zehn Jahren geltende „Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplätze und Freibäder des Marktes Babenhausen“. Auf deren Basis ist es möglich, Vergehen auch strafrechtlich Gespräche mit Bürgermeister Göppel. Zugleich machte der Beamte darauf aufmerksam, dass die beiden im Fuggermarkt stationierten Polizisten stets ein Augenmerk auf Verstöße gegen die angesprochene Satzung werfen – nicht zuletzt in Bezug auf Vandalismus.
Bei den Betrunkenen werde mit viel Fingerspitzengefühl, so Tatka, zuerst ein Gespräch gesucht. Meist funktioniere diese Taktik auch, sodass die alkoholisierten Menschen dann – beispielsweise die Wassertretanlage – verlassen oder das Pöbeln einstellen. Im Wiederholungs- fall verhängen die Polizisten aber härtere Maßnahmen. So werden auch Platzverweise ausgesprochen oder den „Pöblern“mit Bußgeldern gedroht. Es könne nämlich nicht angehen, sagte Tatka weiter, dass Frauen mit Kindern sich nicht mehr trauen, Spielplätze oder die Kneippanlage an der Promenade zu betreten. Die öffentlichen Einrichtungen, die kostenlos genutzt werden, sollen ihrer eigentlichen Nutzung vorbehalten bleiben.
Auch der damalige Bürgermeister, Theo Lehner, hatte die Satzung mit folgenden Worten begründet: „Die Satzung dient in erster Linie der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den öffentlichen Anlagen. Die Besucher sollen dort Ruhe und Erholung finden. Außerdem ist es jetzt möglich, bestimmten Personen, die gegen diesen Grundsatz verstoßen, den Zutritt zu verwehren.“Und dies wird geschehen, sollten sich die Missstände nicht im Gespräch lösen lassen, sind sich Tatka und Göppel einig.
Das gilt nicht zuletzt auch für die Liegewiesen rund um den Badeweiher. Dort komme es immer wieder zu Klagen über wilde Feste in den Sommermonaten, deren Lärmpegel nicht nur die Nachbarn belästigt. Auch die Hinterlassenschaften, vor allem Müll und Flaschen beziehungsweise Dosen, sind Ärgernisse,
Feste sind in den öffentlichen Anlagen verboten Pöbeleien in öffentlichen Anlagen in Babenhausen Auch Platzverweise werden erteilt