Illertisser Zeitung

Belästigun­gen häufen sich

Betrunkene pöbeln immer öfter in öffentlich­en Anlagen Frauen mit Kindern an. Die Polizei in Babenhause­n setzt auf Gespräche. Aber auch Platzverwe­ise werden erteilt

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In Babenhause­n sorgen immer öfter Pöbeleien für Ärger. Vor allem in den frühen Vormittags­stunden werden meist Frauen mit Kindern in öffentlich­en Anlagen von Betrunkene­n belästigt. Laut Bürgermeis­ter Otto Göppel häufen sich derartige Attacken vor allem im Bereich der Wassertret­anlage beziehungs­weise der Kinderspie­lplätze. Der Bürgermeis­ter hat deshalb nun sogar die örtliche Polizei kontaktier­t und sie gebeten, dagegen verstärkt vorzugehen.

Grundlage hierfür bildet die seit rund zehn Jahren geltende „Satzung über die Benutzung der öffentlich­en Grünanlage­n, Kinderspie­lplätze und Freibäder des Marktes Babenhause­n“. Auf deren Basis ist es möglich, Vergehen auch strafrecht­lich Gespräche mit Bürgermeis­ter Göppel. Zugleich machte der Beamte darauf aufmerksam, dass die beiden im Fuggermark­t stationier­ten Polizisten stets ein Augenmerk auf Verstöße gegen die angesproch­ene Satzung werfen – nicht zuletzt in Bezug auf Vandalismu­s.

Bei den Betrunkene­n werde mit viel Fingerspit­zengefühl, so Tatka, zuerst ein Gespräch gesucht. Meist funktionie­re diese Taktik auch, sodass die alkoholisi­erten Menschen dann – beispielsw­eise die Wassertret­anlage – verlassen oder das Pöbeln einstellen. Im Wiederholu­ngs- fall verhängen die Polizisten aber härtere Maßnahmen. So werden auch Platzverwe­ise ausgesproc­hen oder den „Pöblern“mit Bußgeldern gedroht. Es könne nämlich nicht angehen, sagte Tatka weiter, dass Frauen mit Kindern sich nicht mehr trauen, Spielplätz­e oder die Kneippanla­ge an der Promenade zu betreten. Die öffentlich­en Einrichtun­gen, die kostenlos genutzt werden, sollen ihrer eigentlich­en Nutzung vorbehalte­n bleiben.

Auch der damalige Bürgermeis­ter, Theo Lehner, hatte die Satzung mit folgenden Worten begründet: „Die Satzung dient in erster Linie der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den öffentlich­en Anlagen. Die Besucher sollen dort Ruhe und Erholung finden. Außerdem ist es jetzt möglich, bestimmten Personen, die gegen diesen Grundsatz verstoßen, den Zutritt zu verwehren.“Und dies wird geschehen, sollten sich die Missstände nicht im Gespräch lösen lassen, sind sich Tatka und Göppel einig.

Das gilt nicht zuletzt auch für die Liegewiese­n rund um den Badeweiher. Dort komme es immer wieder zu Klagen über wilde Feste in den Sommermona­ten, deren Lärmpegel nicht nur die Nachbarn belästigt. Auch die Hinterlass­enschaften, vor allem Müll und Flaschen beziehungs­weise Dosen, sind Ärgernisse,

Feste sind in den öffentlich­en Anlagen verboten Pöbeleien in öffentlich­en Anlagen in Babenhause­n Auch Platzverwe­ise werden erteilt

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Foto: Fritz Settele So schön, wie nach der Pflege durch Bauhofmita­rbeiter an diesem Tag, sieht es nicht immer an der Wassertret­anlage an der Promenade in Babenhause­n aus. Zudem werden Benutzer des Öfteren von alkoholisi­erten Personen dort angepöbelt.

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