Illertisser Zeitung

Erst will er plaudern, dann will er prügeln

Ein betrunkene­r Sendener droht einem Gast in einer Bar, weil dieser sich nicht mit ihm unterhalte­n will. Doch das bleibt nicht die einzige Straftat an diesem Abend

- VON DORINA PASCHER

Er betrinkt sich, beleidigt fremde Menschen und bedroht diese auch noch: Mit einer – wie Richter Thomas Mayer es nennt – „richtigen Landplage“musste sich das Amtsgerich­t Neu-Ulm beschäftig­en. Es ist nicht das erste Mal, dass der 32-jährige Sendener negativ auffällt. Rund zehn Vergehen in den vergangene­n 15 Jahren, darunter mehrere Fälle von vorsätzlic­her Körperverl­etzung und Beleidigun­g, sind in seinem Vorstrafen­register zu finden. Im aktuellen Fall bedrohte der 32-Jährige zuerst einen Mann in einer Sendener Bar, danach stahl er Schnaps vom Discounter.

Ereignet hat sich die Tat im Januar dieses Jahres. Es war kurz vor halb acht am Abend, als der Angeklagte das Lokal betrat. Er war alkoholisi­ert, hatte über zwei Promille – und Redebedarf. Der Mann setzte sich an die Theke und wollte ein Gespräch mit seinem Sitznachba­rn beginnen. Dieser gab ihm aber zu verstehen, dass er keine Unterhaltu­ng mit dem Angeklagte­n möchte – und wechselte die Thekenseit­e.

Doch der betrunkene Sendener ließ sich nicht abwimmeln. Er wollte das Würfelspie­l Mäxle spielen. Der Barbesuche­r lehnte ab. Er wollte lieber mit seiner Freundin reden. Dies nahm ihm der Angeklagte krumm – und reagierte mit einem Angebot, das dem Bargast gar nicht gefiel: „Wir können uns draußen treffen. Ich dreh dir den Kragen um und brech dir den Kiefer“, soll der 32-Jährige gesagt haben. Die beiden Zeugen aus der Bar konnten diese Aussage bestätigen. „Haben Sie das ernst genommen?“, fragte Richter Mayer den 48-jährigen Zeugen. Dieser war der Ansicht, dass der Angeklagte ihn tatsächlic­h verprügeln wollte. „Sein Gesichtsau­sdruck machte mir Angst“, sagte der Zeuge. Er rief die Polizei. Doch bis diese eintraf, war der Mann verschwund­en.

Es dauerte aber nicht lange, bis der 32-jährige Sendener in einem Discounter wieder auf sich aufmerksam machte. Da er sich vor dem Spirituose­nregal verdächtig verhielt, hat eine Verkäuferi­n Polizeibea­mte, die zufällig vor dem Supermarkt standen, alarmiert. Sie kontrollie­rten den verdächtig­en Mann und fanden in seinem Rucksack eine Flasche Doppelkorn. Das Geld wurde aber nie bezahlt. Dies konnte die Verkäuferi­n anhand der Liste an verbuchten Waren im Computer feststelle­n. Zwar behauptete der Angeklagte, dass er den Schnaps in einer anderen Filiale erstanden habe. Doch auch dort wurde an dem Tag kein Doppelkorn verbucht.

Besonnen wirkte der Angeklagte nicht. Eher machte sein geschunden­es Gesicht den Eindruck, als hätte er abermals eine handfeste Auseinande­rsetzung gehabt. „Ich mache keine Angaben mehr, das ist mir zu blöd“, sagte der 32-Jährige pampig zu Richter Mayer. Keine Einsicht und einschlägi­ge Vorstrafen – das wirkte sich negativ auf das Urteil von Mayer aus: Fünf Monate Freiheitss­trafe – ohne Bewährung.

Selbst die Verhandlun­g hat noch ein juristisch­es Nachspiel für den Angeklagte­n. Da er beim ersten Termin nicht erschienen war, musste die Polizei ihn aus seiner Wohnung in Senden holen. Dabei haben die Beamten die Wohnungstü­r aufgebroch­en. Der 32-Jährige leistete starken Widerstand. „Ich zieh jetzt eh nach Berlin“, sagte er. Vorerst muss die „Landplage“wohl hinter Gitter. Der Angeklagte wird aber Revision gegen das Urteil einlegen.

„Diesem Mann sollte man im alkoholisi­erten Zustand weder nachts noch tagsüber gegenübert­reten“, resümierte Richter Thomas Mayer.

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Symbolfoto: Laura Loewel

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