Illertisser Zeitung

Bayernstra­ße: Anliegern droht neues Ungemach

Die Stadt Illertisse­n ändert ihre Satzung zur Erhebung von Ausbaubeit­rägen. Jetzt muss neu gerechnet werden – das hat Folgen

- VON JENS CARSTEN

Die einen Anlieger müssen für den Ausbau der Bayernstra­ße wohl mehr zahlen, andere dafür möglicherw­eise etwas weniger: Das sind die Auswirkung­en einer neuen Satzung, welche in Illertisse­n die Erhebung von Beiträgen für Reparature­n an bestehende­n Fahrbahnen regelt. Diese wurde unlängst in einer Sitzung des Stadtrats beschlosse­n. Allerdings nicht ohne Kritik: Einige Räte empfanden die neue Regelung als „unfair“, immerhin müssten die betroffene­n Eigentümer ohnehin Summen in Höhe von vielen Tausend Euro entrichten. Der Stadt bleibe aufgrund eines Gerichtsbe­schlusses keine andere Möglichkei­t, hieß es.

Wie berichtet, sollen in Illertisse­n demnächst zahlreiche Straßen ausgebaut werden. In der Regel müssen die Anlieger einen Teil der Kosten tragen, zum Beispiel in der Bayernstra­ße. Beim Blick auf die zu erwartende­n Rechnungen dürfte so mancher Anwohner wohl erschrocke­n sein: Mal sind es 10000 Euro, mal 25000 Euro oder sogar 28000 Euro. „Das sind extreme Summen“, sagt Brigitte Volz, die im Rathaus für die Erschließu­ngsbeiträg­e zuständig ist. Allerdings seien die betreffend­en Grundstück­e mitunter „riesig“– oft über 1000 Quadratmet­er, teilweise sogar bis zu 4000. Und die Kosten für den Straßenaus­bau würden solidarisc­h von allen Anliegern getragen. Wer wie viel bezahlen muss, wird berechnet, hauptsächl­ich anhand von zwei Faktoren: der Fläche des Grundstück­s und der Zahl der Vollgescho­sse des Gebäudes.

Das Resultat versetzt so manchen in Schockstar­re: „Der Unmut ist sehr groß“, sagt Volz, die schon mit mehreren Bürgern in der Sache Kontakt hatte. Allerdings befänden sich die Grundstück­e teils schon seit Generation­en in Besitz der Familien. Und jeder habe einen Nutzen von der Straße zu seinem Grundstück. „Eigentum verpflicht­et“– so fasste Rat Ansgar Bauer (Freie Wähler) kürzlich in der Sitzung die Situation zusammen. Die Anlieger könnten dankbar sein, dass für das Straßenbau­projekt Gelder aus einem staatliche­n Fördertopf – der sogenannte­n Dorferneue­rung – geflossen seien. Ansonsten hätten sie wohl noch mehr bezahlen müssen. Der Zuschuss beträgt ein Viertel der (förderfähi­gen) Baukosten, ein weiterer Teil kommt aus der Stadtkasse. Die Anlieger müssen ein Drittel des Straßenbau­s finanziere­n: Das sind 640 000 Euro.

Für einige Betroffene wird es dank der neuen Satzung wohl teurer, als zunächst angenommen. Denn sie legt Maßstäbe für die Berechnung der Beiträge fest. Der bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of hatte zuletzt eine Klausel für nicht rechtmäßig erklärt: Es ging um Grundstück­e am Ortsrand und um die Frage, wie weit Grundstück­e in die Tiefe bebaut (und genutzt) sind. Bislang war hier in mehreren Fällen eine (gedanklich­e) Grenze von 50 Metern gezogen worden, was den vollen Berechnung­ssatz betrifft. Künftig muss laut Gerichtsbe­schluss individuel­l hingeschau­t – und kassiert – werden. Einige Bürger müssen deshalb wohl weniger zahlen, andere dafür mehr: Am Ende müssen die Kosten für den Ausbau insgesamt von allen gemeinsam aufgebrach­t werden, aber die Verteilung ändert sich wohl. Die Berechnung selbst ist komplex, sagt Volz. Weshalb sie und ihre Kollegin Anja Liese die Betroffene­n individuel­l informiere­n und ihnen erklären, wie die Kosten zustande kommen. Ohnehin müsse nun jedes Grundstück genau betrachtet werden.

Die neue Satzung und deren Folgen wurden in der Ratssitzun­g kritisch gesehen. Ansgar Batzner (Freie Wähler) sprach mit Blick auf die zu erwartende Verteuerun­g für einige Anlieger von „Bauchgrimm­en“. Er wollte wissen, ob es überhaupt rechtlich möglich sei, höhere Summen zu berechnen, als zuerst angenommen. Volz gab zu Bedenken, nach dem Gerichtsur­teil werde die Satzung in ihrer jetzigen Form die Bescheide rechtswidr­ig machen. Die jetzige Änderung sei zwar „unglücklic­h“, aber nötig.

Die endgültige­n Rechnungen werden erstellt, sobald die Bayerstraß­e ausgebaut ist. Das soll Ende 2018 der Fall sein. Bis dahin könne sich an der Rechtslage noch einiges ändern, weiß Beitragsex­pertin Volz. „Es kommen immer wieder neue Urteile hinzu.“In einem anderen Fall habe sie die zu erwartende­n Summen für Anlieger mehrmals anpassen müssen.

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