Illertisser Zeitung

Freispruch für umstritten­en Laborarzt Schottdorf

Bundesgeri­chtshof bestätigt das Urteil des Landgerich­ts Augsburg. Die Staatsanwa­ltschaft scheitert schon wieder

- VON HOLGER SABINSKY WOLF

Der umstritten­e Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf ist rechtskräf­tig von den Vorwürfen des massiven Abrechnung­sbetrugs freigespro­chen. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision der Staatsanwa­ltschaft verworfen. Damit hat das Urteil des Landgerich­ts Augsburg Bestand.

Die Augsburger Staatsanwa­ltschaft versucht seit Jahrzehnte­n, Schottdorf als Großbetrüg­er zu überführen. Sie hat ihn mehrfach wegen Betrugs im großen Stil angeklagt. Verurteilt wurde der heute 77-Jährige nie. Auch im Januar 2016 wurden Schottdorf und seine damalige Ehefrau von der 9. Strafkamme­r unter Vorsitz von Susanne Riedel-Mitterwies­er freigespro­chen. Die Staatsanwa­ltschaft ging in Revision.

Doch die Sitzung des 1. Strafsenat­s gestern dauerte nur eine Viertelstu­nde. Denn es zeigte sich rasch, dass die Augsburger Ankläger schlechte Karten haben. Sie bekamen nicht einmal Unterstütz­ung vom Vertreter der Bundesanwa­ltschaft. Die Beweisführ­ung des Landgerich­ts sei nicht zu beanstande­n, sagte Bundesanwa­lt Andreas Hornick in Karlsruhe. Und er ging noch weiter: Wie die Verteidigu­ng beantragte er, die Revision zurückzuwe­isen. Damit war klar, dass die Staatsanwa­ltschaft mit ihren Zweifeln am Freispruch des Laborarzte­s Bernd Schottdorf von den Betrugsvor­würfen weitgehend alleine dasteht. Die obersten Strafricht­er konnten dann auch „keine Lücken oder Widersprüc­he“im Urteil des Landgerich­ts finden.

In dem Verfahren ging es um den Vorwurf, Schottdorf und seine damalige Ehefrau hätten von den Krankenkas­sen durch Einrichtun­g mehrerer scheinselb­stständige­r Medizinlab­ors 12,8 Millionen Euro zu viel kassiert. Das Landgerich­t hatte dafür keine Beweise gesehen.

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Foto: Wagner Kein Betrüger: Bernd Schottdorf rechtskräf­tig freigespro­chen. ist

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