Illertisser Zeitung

Hundehalte­r zieht vor Gericht

Lautes Bellen störte die Nachbarn

- (fwo)

Ein Hundehalte­r ist gegen seine Heimatgeme­inde vor Gericht gezogen. Sein Hund war in der Vergangenh­eit öfter durch sein angriffslu­stiges Verhalten aufgefalle­n, weshalb die Kommune einen sogenannte­n Wesenstest anordnete, bei dem ein Gutachter feststelle­n sollte, ob der Hund eine Gefahr für Personen oder andere Tiere darstellt. Eine solche Prüfung ist in Bayern zur Haltung bestimmter Kampfhundr­assen verpflicht­end, zu denen der betroffene Schäferhun­dmischling allerdings nicht gehört. Gegen diese Maßnahme hatte der Besitzer geklagt.

Die Behörden hatten den Test für den Hund angeordnet, weil sich Nachbarn über lautes, aggressive­s Bellen beschwert hatten. Außerdem soll das Tier einen anderen Hund gebissen haben. Vorfälle, bei denen ein Mensch zu Schaden kam, habe es allerdings nicht gegeben, sagte Stefan Eiblmaier, Pressespre­cher des Augsburger Verwaltung­sgerichts, an dem der Fall verhandelt wurde.

Der Hundebesit­zer wehrte sich gegen die Vorwürfe. Die Ruhestörun­gen, über die die Nachbarn klagen, hätte es in diesem Ausmaß nie gegeben. Und bei der Begegnung mit dem anderen Hund, sei nicht nur sein Tier aggressiv gewesen, sagte der Besitzer laut Eiblmaier im Gerichtssa­al. Ein Wesenstest für den Hund sei deshalb nicht nötig, so die Meinung des Halters.

Am Ende einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Den Test wird der Hund nicht machen müssen, der Kläger wurde jedoch dazu aufgeforde­rt, sein Tier zukünftig immer anzuleinen.

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