Hundehalter zieht vor Gericht
Lautes Bellen störte die Nachbarn
Ein Hundehalter ist gegen seine Heimatgemeinde vor Gericht gezogen. Sein Hund war in der Vergangenheit öfter durch sein angriffslustiges Verhalten aufgefallen, weshalb die Kommune einen sogenannten Wesenstest anordnete, bei dem ein Gutachter feststellen sollte, ob der Hund eine Gefahr für Personen oder andere Tiere darstellt. Eine solche Prüfung ist in Bayern zur Haltung bestimmter Kampfhundrassen verpflichtend, zu denen der betroffene Schäferhundmischling allerdings nicht gehört. Gegen diese Maßnahme hatte der Besitzer geklagt.
Die Behörden hatten den Test für den Hund angeordnet, weil sich Nachbarn über lautes, aggressives Bellen beschwert hatten. Außerdem soll das Tier einen anderen Hund gebissen haben. Vorfälle, bei denen ein Mensch zu Schaden kam, habe es allerdings nicht gegeben, sagte Stefan Eiblmaier, Pressesprecher des Augsburger Verwaltungsgerichts, an dem der Fall verhandelt wurde.
Der Hundebesitzer wehrte sich gegen die Vorwürfe. Die Ruhestörungen, über die die Nachbarn klagen, hätte es in diesem Ausmaß nie gegeben. Und bei der Begegnung mit dem anderen Hund, sei nicht nur sein Tier aggressiv gewesen, sagte der Besitzer laut Eiblmaier im Gerichtssaal. Ein Wesenstest für den Hund sei deshalb nicht nötig, so die Meinung des Halters.
Am Ende einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Den Test wird der Hund nicht machen müssen, der Kläger wurde jedoch dazu aufgefordert, sein Tier zukünftig immer anzuleinen.