Autoreifenboom in Babenhausen
Reifenmontagebetrieb darf in Keller untergebracht werden
Fast im Zweimonatsrhythmus muss sich der Marktgemeinderat Babenhausen mit einem Antrag auf Genehmigung eines Betriebs für Reifenmontagen an den unterschiedlichsten Stellen im Fuggermarkt befassen. Diese Mal ging es um die Nutzungsänderung eines Gebäudes in der Hirtengasse.
Das bestehende Gebäude ist bisher als Wohngebäude genehmigt. Im Kellergeschoss soll nun eine Nutzung für Reifenmontage entstehen. Dafür soll ein vorhandener Abstellraum mit einer Größe von rund 20 Quadratmetern umgebaut werden. Die restlichen Geschosse des Gebäudes bleiben unverändert.
Der Bebauungsplan setzt in diesem Bereich als Art der Nutzung ein Mischgebiet fest. Das heißt, dort sind unter anderem „Gewerbebetriebe zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören“. Hiervon kann, so Bürgermeister Otto Göppel, bei einem Gewerbe für Reifenmontage ausgegangen werden. Somit ist das Bauvorhaben zulässig.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Babenhausen geht nicht auf Werkstätten gezielt ein. Nach der Garagenund Stellplatzverordnung des Innenministeriums sind für Kraftfahrzeugwerkstätten sechs Stellplätze je Wartungs- oder Reparaturstand herzustellen. Diese Regelung kann nach Göppels Worten analog auf den Antragsgegenstand angewendet werden.
Die bestehende Garage kann allerdings nicht als Stellplatz gewertet werden, da diese der bestehenden Wohneinheit zugerechnet werden müsse, hieß es in der Sitzung des Marktgemeinderates.
Die Erschließung ist durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche gesichert. Unter der Auflage, dass sechs Stellplätze nachgewiesen werden, stimmte der Marktrat letztlich dieser Nutzungsänderung zu. Somit kann in Zukunft in dem Kellergeschoss des Hauses ein Reifenmontagebetrieb entstehen.