Illertisser Zeitung

Attacke am See: Bewährungs­strafe für Asylbewerb­er

Ein Paar wird von einem Malier beim Sex überrascht. Warum er deshalb vor Gericht stand

- (fwo)

Es war ein pikanter Fall, den Richterin Gabriele Buck gestern am Amtsgerich­t Neu-Ulm verhandelt­e. Angeklagt war ein afrikanisc­her Asylbewerb­er wegen Körperverl­etzung. Vergangene­s Jahr hatte der 25-Jährige aus Mali ein junges Liebespaar an einem Weiher nahe Illertisse­n bei einem Schäferstü­ndchen überrascht. Was dann passiert war, schilderte­n der Angeklagte und das Pärchen vor Gericht ganz unterschie­dlich.

Die 17-jährige Zeugin sagte aus, sie habe mit ihrem Freund einen entspannte­n Nachmittag an ihrem Lieblingsp­latz an dem Gewässer verbringen wollen. Die Stelle am Wasser liege sehr versteckt, sodass sich das Paar unbeobacht­et fühlte und dann das getan hatte, „was Verliebte halt so machen“, wie es der 18-jährige Freund formuliert­e.

Plötzlich sei ein dunkelhäut­iger Mann aus einem Gebüsch am Wasser gekommen, erzählten beide vor Gericht. Das Mädchen habe sich schnell eine Decke über den nackten Unterkörpe­r geworfen. Der junge Mann habe versucht, ein Gespräch mit den beiden anzufangen, umarmte sie und küsste beide auf den Hals. Dem Paar wurde die Situation unangenehm und die beiden wollten gehen, so die 17-Jährige.

Als sie weitererzä­hlte, brach die Zeugin in Tränen aus: Der Mann hatte seine Hose geöffnet, sich auf das Mädchen geworfen und sie zu Boden gedrückt. Dabei habe sie sich unter anderem am Rücken und an der Backe verletzt. Mithilfe des Freundes konnte sie sich befreien. Dann war sie weggelaufe­n, zwischen ihrem Freund und dem Angeklagte­n war es noch zu einem Handgemeng­e gekommen, bei dem der Malier, laut dem 18-Jährigen, mit einem faustgroße­n Stein auf ihn losgegange­n war. Den Angriff mit dem Stein hatte der 18-jährige abgewehrt und war gemeinsam mit seiner Freundin weggelaufe­n.

Der Malier, dessen Aussage von einer Dolmetsche­rin übersetzt werden musste, erzählte der Richterin hingegen, er habe sich lediglich ans Wasser setzen wollen. Das Liebespaar habe er erst entdeckt, als sie ihn auch gesehen hatten. Die beiden hätten sich erschreckt und wollten weg, genau wie er selbst. Auf einem schmalen Pfad sind sich der 18-Jährige und der Angeklagte laut dessen Aussage in die Quere gekommen. Beide hätten sich gegenseiti­g geschubst. Die Vorwürfe, er habe sich den beiden unangebrac­ht genähert, wies er zurück. „So etwas habe ich nicht nötig“, sagte er. Seine Verteidige­rin erkannte Widersprüc­he zwischen den Aussagen, die das Paar vor Gericht und bei der Polizei gemacht hatte. Sie forderte einen Freispruch. Richterin Buck glaubte der Darstellun­g der beiden Verliebten: „Ich habe daran überhaupt keine Zweifel.“Für sie macht die Aussage des Maliers wenig Sinn. „Wenn er hätte gehen wollen, hätte er das tun können.“Stattdesse­n habe er nicht akzeptiert, dass sie sich von ihm gestört gefühlt hätten. Die Richterin verurteilt­e den Malier wegen vorsätzlic­her und versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Freiheitss­trafe von acht Monaten zur Bewährung.

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