Attacke am See: Bewährungsstrafe für Asylbewerber
Ein Paar wird von einem Malier beim Sex überrascht. Warum er deshalb vor Gericht stand
Es war ein pikanter Fall, den Richterin Gabriele Buck gestern am Amtsgericht Neu-Ulm verhandelte. Angeklagt war ein afrikanischer Asylbewerber wegen Körperverletzung. Vergangenes Jahr hatte der 25-Jährige aus Mali ein junges Liebespaar an einem Weiher nahe Illertissen bei einem Schäferstündchen überrascht. Was dann passiert war, schilderten der Angeklagte und das Pärchen vor Gericht ganz unterschiedlich.
Die 17-jährige Zeugin sagte aus, sie habe mit ihrem Freund einen entspannten Nachmittag an ihrem Lieblingsplatz an dem Gewässer verbringen wollen. Die Stelle am Wasser liege sehr versteckt, sodass sich das Paar unbeobachtet fühlte und dann das getan hatte, „was Verliebte halt so machen“, wie es der 18-jährige Freund formulierte.
Plötzlich sei ein dunkelhäutiger Mann aus einem Gebüsch am Wasser gekommen, erzählten beide vor Gericht. Das Mädchen habe sich schnell eine Decke über den nackten Unterkörper geworfen. Der junge Mann habe versucht, ein Gespräch mit den beiden anzufangen, umarmte sie und küsste beide auf den Hals. Dem Paar wurde die Situation unangenehm und die beiden wollten gehen, so die 17-Jährige.
Als sie weitererzählte, brach die Zeugin in Tränen aus: Der Mann hatte seine Hose geöffnet, sich auf das Mädchen geworfen und sie zu Boden gedrückt. Dabei habe sie sich unter anderem am Rücken und an der Backe verletzt. Mithilfe des Freundes konnte sie sich befreien. Dann war sie weggelaufen, zwischen ihrem Freund und dem Angeklagten war es noch zu einem Handgemenge gekommen, bei dem der Malier, laut dem 18-Jährigen, mit einem faustgroßen Stein auf ihn losgegangen war. Den Angriff mit dem Stein hatte der 18-jährige abgewehrt und war gemeinsam mit seiner Freundin weggelaufen.
Der Malier, dessen Aussage von einer Dolmetscherin übersetzt werden musste, erzählte der Richterin hingegen, er habe sich lediglich ans Wasser setzen wollen. Das Liebespaar habe er erst entdeckt, als sie ihn auch gesehen hatten. Die beiden hätten sich erschreckt und wollten weg, genau wie er selbst. Auf einem schmalen Pfad sind sich der 18-Jährige und der Angeklagte laut dessen Aussage in die Quere gekommen. Beide hätten sich gegenseitig geschubst. Die Vorwürfe, er habe sich den beiden unangebracht genähert, wies er zurück. „So etwas habe ich nicht nötig“, sagte er. Seine Verteidigerin erkannte Widersprüche zwischen den Aussagen, die das Paar vor Gericht und bei der Polizei gemacht hatte. Sie forderte einen Freispruch. Richterin Buck glaubte der Darstellung der beiden Verliebten: „Ich habe daran überhaupt keine Zweifel.“Für sie macht die Aussage des Maliers wenig Sinn. „Wenn er hätte gehen wollen, hätte er das tun können.“Stattdessen habe er nicht akzeptiert, dass sie sich von ihm gestört gefühlt hätten. Die Richterin verurteilte den Malier wegen vorsätzlicher und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung.