Donau Taxen: 113000 Euro veruntreut
Buchhalterin steht vor Gericht
Rund 113000 Euro sind über viele Jahre hinweg von Konten der Genossenschaft Donau-Taxen mit Sitz in Neu-Ulm verschwunden – und keiner hat etwas bemerkt. Erst der bayerische Genossenschaftsverband deckte die zahlreichen finanziellen Unregelmäßigkeiten auf. Nun musste sich die selbstständige Buchhalterin der Genossenschaft dafür vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Die Anklage: Untreue in 184 Fällen mit einem Gesamtschaden von rund 113 000 Euro.
Staatsanwalt Daniel Grimm sprach von Vorfällen in den Jahren 2011 bis 2015, die der 54-Jährigen vorgeworfen werden. Sie war als selbstständige Buchhalterin für die Donau-Taxen tätig. Dazu wurden ihr umfassende Kontovollmachten eingeräumt – die sie nutzte: Die Angeklagte gab zu, das Geld in kleineren Bargeldbeträgen am Automaten abgehoben zu haben. Sie habe sich in einer Notsituation befunden. Ihre Eltern seien Pflegefälle, weswegen sie nach eigenen Angaben nur wenig arbeiten konnte. Deswegen habe sie angefangen, das Geld abzuheben. Und sie sagte: „Es wurde mir auch sehr einfach gemacht.“
In der Tat merkte niemand etwas von dem fehlenden Geld. Das bestätigte der ehemalige Vorsitzende der Genossenschaft als Zeuge vor Gericht. Die Prüferin des bayerischen Genossenschaftsverbands, ebenfalls als Zeugin anwesend, erzählte von eigenständig durchgeführten Kontrollen, die jedoch „sicher nicht genug waren“. Richterin Birgit Geißenberger zweifelte daran, dass man das Fehlen derart hoher Beträge nicht bemerkt. Die Zeugin sagte: „Wenn man die Jahresabschlüsse nebeneinanderlegt, konnte man das nicht unbedingt sehen.“Die Angeklagte habe ihre Tätigkeit gut versteckt. Sie selbst sei nur bei den Kontoauszügen stutzig geworden und ordnete die Sonderprüfung an, deren Ergebnisse unserer Zeitung vorliegen. Auf die Frage, was die Angeklagte mit so viel Geld gemacht habe, antwortet sie schlicht: „Löcher gestopft.“Alles sei in die Pflege und in alternative Medikamente für ihre Eltern geflossen. In den Jahren 2012 und 2013 hat die 54-Jährige insgesamt rund 10000 Euro auf das Konto der Genossenschaft zurücküberwiesen. Und das, bevor jemand Verdacht geschöpft hatte, betont ihre Anwältin Hedi Lutz. Die Angeklagte würde den Schaden eigenen Angaben zufolge gerne wiedergutmachen, aber sie sei krank – wie lange, sei ungewiss. „Die Frage ist, ob ich überhaupt wieder arbeiten kann“, sagte die Angeklagte.
Das Gericht beantragte schließlich für die offenen rund 100000 Euro eine Einziehung und verurteilte die Frau zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.