Illertisser Zeitung

Geldwäsche beim Bäcker

Italiener brachten Falschgeld in Umlauf

- VON MICHAEL MUNKLER

Weil er mindestens 138 gefälschte 50-Euro-Scheine in Verkehr brachte, hat die Große Strafkamme­r des Kemptener Landgerich­ts einen 31 Jahre alten Mann zu vier Jahren Haft verurteilt. Sein 25-jähriger Komplize erhielt dreieinhal­b Jahre. Die beiden Männer hatten sich laut Anklagesch­rift die falschen Fünfziger in Italien besorgt. In Deutschlan­d kauften die Italiener mit den Blüten dann im gesamten süddeutsch­en Raum Kleinigkei­ten ein – vor allem in Bäckereien. Auf diese Weise erhielten sie „sauberes“Wechselgel­d.

Nach einem Verständig­ungsgesprä­ch zwischen Gericht, Verteidige­rn und Staatsanwa­ltschaft legten die beiden Angeklagte­n ein Geständnis ab. Sie verrieten aber nicht, von wem sie die Blüten in Italien gekauft hatten. Vermutlich erhielten sie das Falschgeld in Neapel aus Mafiakreis­en, bewiesen ist das aber nicht. Der jüngere der beiden Täter war offensicht­lich nur eine Art Gehilfe. Er sagte aus, er habe von seinem Komplizen 600 Euro für seine Einkaufsto­uren bekommen, das meiste Wechselgel­d habe der 31-Jährige eingesteck­t.

Die Ermittler kamen den beiden Männern unter anderem über Bilder von Überwachun­gskameras auf die Spur. Dort waren beispielsw­eise die Tätowierun­gen eines Täters gut zu sehen. Über deren Facebook-Profile konnte dann die Identität der jungen Männer festgestel­lt werden. Eine Funkzellen­auswertung der Handys

So kam die Polizei den Italienern auf die Schliche

zeigte schließlic­h, dass die beiden in telefonisc­hem Kontakt standen. Beide seien dann zur Fahndung ausgeschri­eben worden, schilderte vor Gericht ein Kripobeamt­er als Zeuge. Der ältere der beiden Täter wurde schließlic­h bei der Einreise nach Deutschlan­d festgenomm­en. Er hatte noch eine 50-Euro-Blüte bei sich. Seinen Komplizen nahm die italienisc­he Polizei fest. Er wurde einige Tage später nach Deutschlan­d ausgeliefe­rt.

Die Verteidigu­ng hielt für den Jüngeren der beiden Täter eine Freiheitss­trafe von dreieinhal­b Jahren für angemessen, für den anderen solle die Haftstrafe nicht höher als vier Jahre sein. Wenn die beiden Täter Auskunft über die Herkunft der Blüten gegeben hätten, wären sie laut Vorsitzend­em Richter Gunther Schatz mit einer geringeren Strafe davongekom­men. Der Strafrahme­n für Geldfälsch­ung liege zwischen einem und zehn Jahren.

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