Blumen für die Lehrerin
Gerade vor den Ferien werden viele Pädagogen von Eltern und Schülern beschenkt. Nicht immer ist es Selbstgebasteltes. Dann können alle Seiten Probleme bekommen
Fresskörbe, Blumensträuße, Pralinen, und ja, es gab auch schon mal Schmuck oder eine Uhr – die Geschenkeliste ist lang, wenn Bayerns Lehrer anonym erzählen, was sie am Schuljahresende so alles überreicht bekommen. Als Dankeschön. Ein manchmal heikles Thema. Denn einige Geschenke bringen sie richtig in die Bredouille. Lehrer sind in der Regel Beamte. Und für die gibt es Regeln, was sie als Dank annehmen dürfen. Gar nichts nämlich. Als „stillschweigend genehmigt“können „geringwertige Aufmerksamkeiten“angesehen werden, heißt es im Gesetz. Doch was ist geringwertig? Und was tun mit dem Gutschein fürs Wellnesswochenende oder Restaurant?
Rechtsanwalt Thomas Hummel kennt solche Fragen. Eltern fragen immer wieder nach. Und das ist gut so. Denn der Jurist rät dringend, gerade bei größeren Geschenken an Lehrer, dies vorher mit der Schulleitung oder der zuständigen Dienstaufsichtsbehörde abzuklären und genehmigen zu lassen. Also beim jeweiligen Schulamt (bei Grund- und Mittelschulen) oder im Kultusministerium bei Realschulen und Gymnasien. Denn Geschenke übersteigen rasch den Wert einer „geringwertigen Aufmerksamkeit“. Die Höchstgrenze wird bei zehn Euro gezogen. Streng genommen liegt so mancher Blumenstrauß schon darüber.
Ist dieser Wert überschritten und nimmt der Lehrer das hochwertige Geschenk trotzdem an, können nach Angaben von Hummel allen Seiten juristische Folgen drohen: Verbeamteten Lehrern drohten disziplinarische Maßnahmen, angestellten Lehrern sogar die fristlose Kündigung. angenommen hatte. Ein Vater hatte damals Anzeige gegen sie erstattet. Und auch im Bayerischen Lehrerund
Vorwurf der Bestechlichkeit steht schnell im Raum