Illertisser Zeitung

Blumen für die Lehrerin

Gerade vor den Ferien werden viele Pädagogen von Eltern und Schülern beschenkt. Nicht immer ist es Selbstgeba­steltes. Dann können alle Seiten Probleme bekommen

- VON DANIELA HUNGBAUR

Fresskörbe, Blumensträ­uße, Pralinen, und ja, es gab auch schon mal Schmuck oder eine Uhr – die Geschenkel­iste ist lang, wenn Bayerns Lehrer anonym erzählen, was sie am Schuljahre­sende so alles überreicht bekommen. Als Dankeschön. Ein manchmal heikles Thema. Denn einige Geschenke bringen sie richtig in die Bredouille. Lehrer sind in der Regel Beamte. Und für die gibt es Regeln, was sie als Dank annehmen dürfen. Gar nichts nämlich. Als „stillschwe­igend genehmigt“können „geringwert­ige Aufmerksam­keiten“angesehen werden, heißt es im Gesetz. Doch was ist geringwert­ig? Und was tun mit dem Gutschein fürs Wellnesswo­chenende oder Restaurant?

Rechtsanwa­lt Thomas Hummel kennt solche Fragen. Eltern fragen immer wieder nach. Und das ist gut so. Denn der Jurist rät dringend, gerade bei größeren Geschenken an Lehrer, dies vorher mit der Schulleitu­ng oder der zuständige­n Dienstaufs­ichtsbehör­de abzuklären und genehmigen zu lassen. Also beim jeweiligen Schulamt (bei Grund- und Mittelschu­len) oder im Kultusmini­sterium bei Realschule­n und Gymnasien. Denn Geschenke übersteige­n rasch den Wert einer „geringwert­igen Aufmerksam­keit“. Die Höchstgren­ze wird bei zehn Euro gezogen. Streng genommen liegt so mancher Blumenstra­uß schon darüber.

Ist dieser Wert überschrit­ten und nimmt der Lehrer das hochwertig­e Geschenk trotzdem an, können nach Angaben von Hummel allen Seiten juristisch­e Folgen drohen: Verbeamtet­en Lehrern drohten disziplina­rische Maßnahmen, angestellt­en Lehrern sogar die fristlose Kündigung. angenommen hatte. Ein Vater hatte damals Anzeige gegen sie erstattet. Und auch im Bayerische­n Lehrerund

Vorwurf der Bestechlic­hkeit steht schnell im Raum

 ?? Foto: fotolia ?? Ein Blümchen für die Lehrerin als Dankeschön. Das ist eine liebe Geste. Und meistens kommt sie von ganzem Herzen. Doch allzu groß sollten die Geschenke für Pädagogen nicht ausfallen – sonst wird es juristisch schwierig.
Foto: fotolia Ein Blümchen für die Lehrerin als Dankeschön. Das ist eine liebe Geste. Und meistens kommt sie von ganzem Herzen. Doch allzu groß sollten die Geschenke für Pädagogen nicht ausfallen – sonst wird es juristisch schwierig.

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