Illertisser Zeitung

Keks Diebstahl: Obdachlose­r steht vor Gericht

Was den 20-Jährigen zu der Tat verleitete

- (fwo)

Als eine „absolute Bagatellst­raftat“hat Richter Bernhard Lang die Tat bezeichnet, wegen der ein 20-Jähriger kürzlich vor ihm auf der Anklageban­k saß. Das Urteil fiel dennoch relativ hart aus: eine Gefängniss­trafe von sechs Monaten zur Bewährung. Was war vorgefalle­n?

An einem Samstagabe­nd im März dieses Jahres hatte der junge Mann in einer Spielothek in Illertisse­n eine große Schachtel Kekse im Wert von 25 Euro gestohlen. Das räumte er im Gerichtssa­al ein: „Ich hatte seit Tagen nichts mehr gegessen. Da war der Magen größer als der Gedanke daran, etwas Verbotenes zu tun.“

Seit drei Jahren lebt der 20-Jährige nach eigenen Angaben auf der Straße. Die Mittelschu­le habe der junge Mann nach der siebten Klasse verlassen. Danach habe er in unregelmäß­igen Abständen die Berufsschu­le besucht, aber dieses Bildungsan­gebot immer wieder abgebroche­n. Kurzfristi­g sei er auch in Obdachlose­neinrichtu­ngen untergekom­men. Aus der letzten sei er „rausgeflog­en“, weil in seinem Zimmer eine sogenannte „Bong“, eine Wasserpfei­fe zum Konsumiere­n von Drogen, gefunden worden sei.

Trotz der schwierige­n Lebensumst­ände des jungen Mannes – keine Wohnung, kein Schulabsch­luss, keine Arbeit – sahen Richter Lang und die beiden Schöffen eine günstige Sozialprog­nose. Seit einem Monat befindet er sich, unter anderem wegen seines Drogenprob­lems, im Bezirkskra­nkenhaus Günzburg. Anders als von der Staatsanwä­ltin gefordert, setzte das Gericht die Haftstrafe daher zur Bewährung aus. Die Strafe solle dazu beitragen, dass der Mann sein Leben wieder in den Griff bekommt, hieß es.

Zusätzlich verhängten die Schöffen und der Richter eine Reihe von Auflagen, die dem Angeklagte­n dabei helfen sollen, sein Leben in geordnete Bahnen zu lenken. Den Aufenthalt im Bezirkskra­nkenhaus darf der 20-Jährige nicht abbrechen und muss auch die von den Ärzten vorgeschla­genen Therapien mitmachen. Der Richter appelliert­e in der Urteilsbeg­ründung an den Angeklagte­n, diese Chance zu nutzen: „Das sind die einzigen Möglichkei­ten, aus der Situation herauszuko­mmen, in der sie stecken.“

 ??  ?? DONNERSTAG, 17. AUGUST 2017
DONNERSTAG, 17. AUGUST 2017

Newspapers in German

Newspapers from Germany