Putzfrau beklaut Kollegen und Vorgesetzte
Immer wieder bedient sich eine 39-Jährige an herumliegenden Geldbörsen. Deshalb stand sie nun vor Gericht
Sie konnte der Versuchung nicht widerstehen: Gleich mehrmals griff eine 39-jährige Reinigungskraft in die Geldbörsen ihrer Kollegen und Vorgesetzten. Sie hörte auch dann nicht auf, als sie dabei in einer ihrer beiden Arbeitsstellen erwischt und dort gefeuert wurde.
Wegen Diebstahls stand die Frau nun vor Gericht. Zu der Verhandlung am Amtsgericht Neu-Ulm kam sie ohne Anwalt. Insgesamt sieben Fälle von Diebstahl konnte die Staatsanwaltschaft der Frau nachweisen. Dabei griff die Reinigungskraft nicht nur in Portemonnaies, die offen im Pausenraum lagen, sondern durchsuchte auch gezielt die Schubladen, in denen ihre Vorgesetzten Wertsachen aufbewahrt hatten. Dem Richter sagte die derzeit Arbeitslose, sie habe bei einer ihrer Arbeitsstellen alles zurückgezahlt. In der Firma, in der sie als zweites zugeschlagen hatte, habe sie niemanden erreichen können und den Schaden deshalb noch nicht beglichen.
Als Grund für ihre Taten gab die Frau finanzielle Schwierigkeiten an. Vier ihrer fünf Kinder leben noch bei ihr zuhause. Außerdem habe sie Schulden, die ihr teilweise der Exmann hinterlassen hatte. Unterhalt für sie und die Kinder bezahle er nicht. Weil sie früh geheiratet und Kinder bekommen hat, habe sie keinen Beruf erlernt. Zurzeit werde die Familie von der Mutter der Angeklagten unterstützt. Inzwischen sei die 39-Jährige aber dabei, ihre finanziellen Verhältnisse zu klären. Nach eigener Aussage hat sie inzwischen ein Privatinsolvenzverfahren beantragt.
Die Fragen von Richter Stefan Nielsen beantwortete die Angeklagte meist einsilbig. Als er sie mit ihren beiden Vorstrafen konfrontierte, einmal wegen Betrugs und einmal ebenfalls wegen Diebstahls, konnte sie sich angeblich nicht mehr daran erinnern, was genau vorgefallen war – obwohl die beiden Taten nur wenige Jahre zurückliegen. Die Staatsanwältin forderte schließlich eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Gründe dafür seien, dass die Frau von Anfang an geständig war, das Geld in einem der beiden Betriebe bereits zurückgezahlt hatte und die Taten in engem zeitlichem Zusammenhang standen. Die Staatsanwältin sagte außerdem: „So wie sich die Angeklagte heute zeigt, hat sie ihren Fehler verstanden.“Die Staatsanwältin geht zwar davon aus, dass so ein Diebstahl nicht wieder vorkomme, forderte aber dennoch zusätzlich zur Freiheitsstrafe 80 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Richter Nielsen folgte dem Vorschlag der Staatsanwältin. In seiner Urteilsbegründung zeigte er Verständnis für die finanziellen Nöte der Frau, mit einer Geldstrafe könne die Angeklagte jedoch nicht mehr davon kommen. Gegen sie sprechen ihre Vorstrafen und ein gewisses Maß an Unbelehrbarkeit hinsichtlich der Taten. Schließlich habe sie weiter gestohlen, obwohl sie aus diesem Grund einen Job verloren hatte. Die gemeinnützige Arbeit muss die Frau in einem Tierheim leisten, wo es nach Ansicht des Richters möglicht wenig Gelegenheiten für weitere Diebstähle gebe, anders als etwa in einem Altenheim.