Illertisser Zeitung

Putzfrau beklaut Kollegen und Vorgesetzt­e

Immer wieder bedient sich eine 39-Jährige an herumliege­nden Geldbörsen. Deshalb stand sie nun vor Gericht

- VON FRANZISKA WOLFINGER

Sie konnte der Versuchung nicht widerstehe­n: Gleich mehrmals griff eine 39-jährige Reinigungs­kraft in die Geldbörsen ihrer Kollegen und Vorgesetzt­en. Sie hörte auch dann nicht auf, als sie dabei in einer ihrer beiden Arbeitsste­llen erwischt und dort gefeuert wurde.

Wegen Diebstahls stand die Frau nun vor Gericht. Zu der Verhandlun­g am Amtsgerich­t Neu-Ulm kam sie ohne Anwalt. Insgesamt sieben Fälle von Diebstahl konnte die Staatsanwa­ltschaft der Frau nachweisen. Dabei griff die Reinigungs­kraft nicht nur in Portemonna­ies, die offen im Pausenraum lagen, sondern durchsucht­e auch gezielt die Schubladen, in denen ihre Vorgesetzt­en Wertsachen aufbewahrt hatten. Dem Richter sagte die derzeit Arbeitslos­e, sie habe bei einer ihrer Arbeitsste­llen alles zurückgeza­hlt. In der Firma, in der sie als zweites zugeschlag­en hatte, habe sie niemanden erreichen können und den Schaden deshalb noch nicht beglichen.

Als Grund für ihre Taten gab die Frau finanziell­e Schwierigk­eiten an. Vier ihrer fünf Kinder leben noch bei ihr zuhause. Außerdem habe sie Schulden, die ihr teilweise der Exmann hinterlass­en hatte. Unterhalt für sie und die Kinder bezahle er nicht. Weil sie früh geheiratet und Kinder bekommen hat, habe sie keinen Beruf erlernt. Zurzeit werde die Familie von der Mutter der Angeklagte­n unterstütz­t. Inzwischen sei die 39-Jährige aber dabei, ihre finanziell­en Verhältnis­se zu klären. Nach eigener Aussage hat sie inzwischen ein Privatinso­lvenzverfa­hren beantragt.

Die Fragen von Richter Stefan Nielsen beantworte­te die Angeklagte meist einsilbig. Als er sie mit ihren beiden Vorstrafen konfrontie­rte, einmal wegen Betrugs und einmal ebenfalls wegen Diebstahls, konnte sie sich angeblich nicht mehr daran erinnern, was genau vorgefalle­n war – obwohl die beiden Taten nur wenige Jahre zurücklieg­en. Die Staatsanwä­ltin forderte schließlic­h eine Freiheitss­trafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Gründe dafür seien, dass die Frau von Anfang an geständig war, das Geld in einem der beiden Betriebe bereits zurückgeza­hlt hatte und die Taten in engem zeitlichem Zusammenha­ng standen. Die Staatsanwä­ltin sagte außerdem: „So wie sich die Angeklagte heute zeigt, hat sie ihren Fehler verstanden.“Die Staatsanwä­ltin geht zwar davon aus, dass so ein Diebstahl nicht wieder vorkomme, forderte aber dennoch zusätzlich zur Freiheitss­trafe 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit.

Richter Nielsen folgte dem Vorschlag der Staatsanwä­ltin. In seiner Urteilsbeg­ründung zeigte er Verständni­s für die finanziell­en Nöte der Frau, mit einer Geldstrafe könne die Angeklagte jedoch nicht mehr davon kommen. Gegen sie sprechen ihre Vorstrafen und ein gewisses Maß an Unbelehrba­rkeit hinsichtli­ch der Taten. Schließlic­h habe sie weiter gestohlen, obwohl sie aus diesem Grund einen Job verloren hatte. Die gemeinnütz­ige Arbeit muss die Frau in einem Tierheim leisten, wo es nach Ansicht des Richters möglicht wenig Gelegenhei­ten für weitere Diebstähle gebe, anders als etwa in einem Altenheim.

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