I wie Immunität
Flüchtlinge zu öffnen. In einer dramatischen Situation habe die Bundesregierung nach Artikel 1 des Grundgesetzes reagiert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“Sie räumt aber ein, die Lage in den Flüchtlingslagern in Syriens Nachbarländern zu lange ignoriert zu haben. Wanderungsbewegungen aus Afrika und Asien nach Europa empfinde sie als „eine sehr, sehr große Aufgabe“. Die Bekämpfung von Fluchtursachen und die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern in Afrika und dem Transitland Libyen müssten intensiviert werden.
Große Differenzen gibt es in der Flüchtlingspolitik indes nicht zwischen Schulz und Merkel. Integration nennen beide „eine große Herausforderung“. Auch in der Frage des derzeit ausgesetzten Familiennachzugs für Flüchtlinge gibt es keine eindeutigen Aussagen. Schulz will „im Einzelfall prüfen“. Merkel kündigt an, zunächst zu untersuchen, ob es verkraftbar wäre, wenn weitere hunderttausende Flüchtlinge ihre Familien nachholen. Die Entscheidung könne durchaus so ausfallen, wie es Innenminister Thomas de Maizière (CDU) fordert. Der will den Familiennachzug für die „subsidiär Geschützten“auch Abgeordnete haben es gut. Denn sie genießen bei ihrer Arbeit Immunität und Indemnität, das heißt: Sie sind bei der Ausübung ihres politischen Mandats vor Strafverfolgung geschützt. Zudem haben sie das Recht auf freie Rede im Bundestag und dürfen nicht wegen ihrer Äußerungen im Plenum oder wegen ihres Abstimmungsverhaltens strafrechtlich verfolgt werden.
Das ist kein Freifahrtschein für Parlamentarier, jederzeit und überall Gesetze zu brechen, die Geschwindigkeit zu übertreten, sich