„Seien Sie neugierig und aufmerksam“
Online-Games, In-App-Käufe, virtuelle Realität: Die neue digitale Spielewelt birgt gerade für Kinder und Jugendliche einige Gefahren. Jugendschützerin Cornelia Holsten erklärt, wie Eltern am Ball bleiben können
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, vergibt die USK eine Alterskennzeichnung. Aber werden die Spiele überhaupt gespielt, um sie einzustufen?
Ja, das werden sie. Denn will man ein Spiel beurteilen, muss man sich tatsächlich bis zu einem bestimmten Level hochspielen. Nur so bekommt man die fraglichen Inhalte zu sehen. Getestet werden die Games von professionellen SpieleTestern der USK.
Computerspiele sind in Deutschland vor allem wegen der Darstellung von Gewalt umstritten. Wie steht es damit?
Gewaltdarstellungen in Games sind nach wie vor ein großes Problem. Aber es gibt auch viele neue Herausforderungen, beispielsweise sogenannte In-App-Käufe. Sie können vor allem für Kinder gefährlich werden, da sie so unwissentlich viel Geld ausgeben können. Hier wird die Unerfahrenheit von Kindern missbraucht und ausgenutzt.
Früher konnte der Verkäufer im Laden prüfen, ob der Kunde alt genug ist, um ein Spiel zu kaufen. Dies gehört der Vergangenheit an. Wie gehen Sie damit um?
Es stimmt, dass viele Games nicht mehr im klassischen Laden, sondern online oder in App-Stores gekauft werden. Auf diese hat prinzipiell jeder Zugriff, der ein Smartphone hat. Gerade Eltern müssen sich deshalb im Klaren darüber sein, dass sie dem Kind mit dem Handy eine potenzielle Waffe in die Hand geben, mit der viel Unsinn angestellt werden kann.
Heißt das, dass Eltern nun die alleinige Verantwortung tragen?
Nein, das möchte ich damit nicht sagen. Jugendmedienschutz ist aber eben Aufgabe von allen. Mein Appell an alle Eltern lautet daher: Seien Sie neugierig, interessiert und aufmerksam. Der Jugendmedienschutz ist keine Pille, die man einwerfen kann und danach ist alles gut.
Wenn es so schwierig wird, Alterskennzeichnungen zu kontrollieren, ergeben sie dann überhaupt noch Sinn?
Die Alterskennzeichnung durch die USK funktioniert sehr gut in Deutschland. Schwieriger wird es, ausländische Anbieter vom Wert einer freiwilligen Selbstkontrolle zu überzeugen. In diesen Fällen kann der KJM-Vorsitz bei Verstößen einen Antrag auf Indizierung stellen. Eine Indizierung bedeutet: Problematische Inhalte erscheinen nicht mehr in der Ergebnisliste von Suchmaschinen wie Google.
Sie haben bislang vor allem über AppSpiele gesprochen. Welche Herausforderungen sehen Sie im Bereich VR beziehungsweise Virtual Reality?
Hier sehe ich in der Tat auch viele neue Aufgaben auf uns zukommen.