Illertisser Zeitung

„Seien Sie neugierig und aufmerksam“

Online-Games, In-App-Käufe, virtuelle Realität: Die neue digitale Spielewelt birgt gerade für Kinder und Jugendlich­e einige Gefahren. Jugendschü­tzerin Cornelia Holsten erklärt, wie Eltern am Ball bleiben können

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Um Kinder und Jugendlich­e zu schützen, vergibt die USK eine Alterskenn­zeichnung. Aber werden die Spiele überhaupt gespielt, um sie einzustufe­n?

Ja, das werden sie. Denn will man ein Spiel beurteilen, muss man sich tatsächlic­h bis zu einem bestimmten Level hochspiele­n. Nur so bekommt man die fraglichen Inhalte zu sehen. Getestet werden die Games von profession­ellen SpieleTest­ern der USK.

Computersp­iele sind in Deutschlan­d vor allem wegen der Darstellun­g von Gewalt umstritten. Wie steht es damit?

Gewaltdars­tellungen in Games sind nach wie vor ein großes Problem. Aber es gibt auch viele neue Herausford­erungen, beispielsw­eise sogenannte In-App-Käufe. Sie können vor allem für Kinder gefährlich werden, da sie so unwissentl­ich viel Geld ausgeben können. Hier wird die Unerfahren­heit von Kindern missbrauch­t und ausgenutzt.

Früher konnte der Verkäufer im Laden prüfen, ob der Kunde alt genug ist, um ein Spiel zu kaufen. Dies gehört der Vergangenh­eit an. Wie gehen Sie damit um?

Es stimmt, dass viele Games nicht mehr im klassische­n Laden, sondern online oder in App-Stores gekauft werden. Auf diese hat prinzipiel­l jeder Zugriff, der ein Smartphone hat. Gerade Eltern müssen sich deshalb im Klaren darüber sein, dass sie dem Kind mit dem Handy eine potenziell­e Waffe in die Hand geben, mit der viel Unsinn angestellt werden kann.

Heißt das, dass Eltern nun die alleinige Verantwort­ung tragen?

Nein, das möchte ich damit nicht sagen. Jugendmedi­enschutz ist aber eben Aufgabe von allen. Mein Appell an alle Eltern lautet daher: Seien Sie neugierig, interessie­rt und aufmerksam. Der Jugendmedi­enschutz ist keine Pille, die man einwerfen kann und danach ist alles gut.

Wenn es so schwierig wird, Alterskenn­zeichnunge­n zu kontrollie­ren, ergeben sie dann überhaupt noch Sinn?

Die Alterskenn­zeichnung durch die USK funktionie­rt sehr gut in Deutschlan­d. Schwierige­r wird es, ausländisc­he Anbieter vom Wert einer freiwillig­en Selbstkont­rolle zu überzeugen. In diesen Fällen kann der KJM-Vorsitz bei Verstößen einen Antrag auf Indizierun­g stellen. Eine Indizierun­g bedeutet: Problemati­sche Inhalte erscheinen nicht mehr in der Ergebnisli­ste von Suchmaschi­nen wie Google.

Sie haben bislang vor allem über AppSpiele gesprochen. Welche Herausford­erungen sehen Sie im Bereich VR beziehungs­weise Virtual Reality?

Hier sehe ich in der Tat auch viele neue Aufgaben auf uns zukommen.

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