Abgas Skandal: Immer mehr Autokäufer ziehen vor Gericht
Die juristische Aufarbeitung der Affäre um Manipulationen an Motoren findet auch in der Region statt. Beim Landgericht Memmingen laufen mehrere Prozesse. Tendenz: steigend
Der ungleiche Kampf des kleinen David gegen den Riesen Goliath: An diese Geschichte aus der Bibel musste der Illertisser Anwalt Dr. Detlef Kröger kürzlich bei einem Zivilprozess im Landgericht Memmingen denken. Bei der Verhandlung saßen sich gegenüber: Kröger und sein Mandant auf der Klägerseite – und auf der anderen vier Anwälte in Diensten eines Automobilherstellers. Der Grund des Aufeinandertreffens: der sogenannte Abgasskandal um manipulierte Motoren und dessen wirtschaftliche Folgen für den Autokäufer.
So wie viele Leidensgenossen bundesweit sieht er den Wert seines Wagens durch die geschönten Abgaswerte schwinden. Deshalb soll das Fahrzeug zurück zum Händler, der Kaufpreis (oder zumindest ein Zeitwert) ausbezahlt werden. Forderungen wie diese werden aktuell in Deutschland zu Hunderten formuliert. Am Landgericht in Memmingen – es ist für Streitwerte ab 5000 Euro zuständig – gibt es bislang zehn solcher Fälle. „Es werden wohl noch mehr werden“, sagt Pressesprecher Ivo Holzinger auf Anfrage. Denn Sammelklagen wie in den USA gibt es hierzulande in dieser Form nicht – mehrere Anwälte haben sich in das Thema eingearbeitet und gehen im Auftrag der Kunden gegen Hersteller wie VW, Skoda und andere vor.
„Da geht es um menschliche Schicksale“, sagt Wirtschaftsanwalt Kröger. Viele Käufer hätten über Jahre für einen Neuwagen gespart. „Und jetzt fallen die Preise von Dieselfahrzeugen wie Backsteine.“Im Hintergrund stehen die Diskussionen über Fahrverbote in Innenstädten. Würden diese erlassen, hätte das für viele Autobesitzer bittere Folgen: „Ihre Wagen können eigentlich nur noch ins Ausland verkauft werden.“Deshalb forderten die betroffenen Käufer nun die „Rückabwicklung“. Das bedeutet: Sie geben den gekauften Wagen ab und erhalten ihr Geld zurück, abzüglich einer finanziellen Entschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer. Eine rechtliche Grundlage für solche Ansprüche gibt es nach Krögers Einschätzung durchaus, zum Beispiel wegen „Täuschung“(Paragraf 123 im Bürgerlichen Gesetzbuch). Oder nach dem Vertragsrecht: Ein Wagen mit anderen Abgaswerten als den beworbenen habe eben keinen vertragsgemäßen Zu- so Kröger. Zudem komme das Strafrecht in Betracht, Stichwort: Betrug. Auch daraus könnten Käufer Ansprüche ableiten. Ob der Tatbestand erfüllt ist, sei unklar: Aktuell ermittle die Staatsanwaltschaft in Braunschweig in dieser Sache.
Juristisch betrachtet ist der Abgasskandal wohl keine leichte Materie: Die Kläger stützten ihre Argumentationen „auf alles Mögliche“, sagt Gerichtssprecher Holzinger, der als Richter selbst mit solchen Verfahren betraut ist. Viele Kläger versuchten, einen Mangel an den Fahrzeugen nachzuweisen. Besser gesagt: einen sogenannten erheblichen Mangel. Davon sei auszugehen, wenn der finanzielle Schaden höher liege als fünf Prozent des Kaufpreises. Dann könne der Kunde vom Kauf zurücktreten, so Holzinger. Ein Beispiel: Hat ein Käufer 50 000 Euro für sein Auto hingeblättert, liege der kritische Wert bei 2500 Euro. Dann müsse die Frage gestellt werden, wie teuer eine Bestand, hebung des Mangels sei, zum Beispiel durch eine Nachrüstung der sogenannten „Schummelsoftware“. Holzinger: „Wenn jemand mit seinem Auto nur kurz in die Werkstatt muss, liegen die Kosten wohl darunter.“Dann fällt eine Rückgabe wegen Mangels wohl aus. Doch es könnte weitere Gründe geben.
Mit Spannung werde das Vorgehen des Kraftfahrtbundesamts beobachtet, sagt Richter Holzinger. Sollten Fahrzeuge wegen des Dieselskandals ihre Betriebszulassung verlieren, könnte die juristische Debatte eine weitere Facette erhalten.
Aus Sicht von Klägervertreter Kröger ist nun die Politik gefordert, Druck auf die Konzerne auszuüben. Denn was Rücknahmen der betroffenen Wagen angeht, stellten sich diese quer. Diese Erfahrung hat der Illertisser Jurist zumindest kürzlich im Gerichtssaal in Memmingen gemacht. Die Anwälte der Gegenseite seien nicht kompromissbereit gewesen und mit einer „Verzögerungstaktik“angetreten. Sie hätten Dutzende Seiten umfassende Schriftsätze vorgelegt, Aufschubanträge gestellt und unter anderem die Zuständigkeit des Gerichts infrage gestellt. Ein Urteil gab es nicht, ein neuer Termin musste angesetzt werden. „Der Ausgang ist offen“, sagt Kröger, der sich über das Verhalten der Hersteller ärgert. „Ich halte das für arrogant.“
Wer tagelang Topjuristen beschäftige, die für ihre Tätigkeit mutmaßlich Stundensätze von einigen Hundert Euro abrechneten, hätte auch gleich den Autokäufer entschädigen können, glaubt der Klägervertreter. Ihm täten die Händler leid, die eine „SandwichPosition“zwischen verärgerten Kunden und sturen Herstellern einnähmen. „Sie können nichts dafür, aber sie sind die Gelackmeierten.“Denn freilich seien auch die Verkäufer von den Klagen betroffen.
Das Ziel der Autohersteller vor Gericht ist nach Krögers Meinung klar: die Verfahren bis zum Jahresende hinauszögern. Dann liefen nämlich in vielen Fällen die Klagefristen ab. Dabei stehe eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch aus. Betroffene Kunden sollten jetzt handeln, sagt Kröger. Sein Rat: „Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte klagen.“
Ach, wenn doch nur schon Frühling wär. Ja, ja, ich weiß, der Herbst hat gerade erst angefangen und dann kommt noch der Winter – beides Jahreszeiten, die ja durchaus auch ihren Reiz haben – und trotzdem kann ich’s kaum erwarten. Schuld sind die Discounter, die mich mit ihren Schnäppchen mal wieder drangekriegt haben. Tütenweise habe ich Blumenzwiebeln gekauft. Denn ein paar Ecken im Garten sind – wie der vergangene Frühling zeigte – noch unbezwiebelt.
Nur zu dumm, dass ich es damals wieder einmal versäumt habe, das Ganze zu fotografieren. Dann wäre ich, als ich am Wochenende emsiger als jedes Eichhörnchen im Wettlauf mit den Regenwolken Löcher buddelte, vermutlich nicht permanent auf bereits bewurzelte Blumenzwiebeln gestoßen und hätte vielleicht sogar zuordnen können, ob sie nur noch Blätter treiben und ersetzt werden sollten.
Aber sei’s drum. Schnell ein neues Loch gebuddelt, Zwiebeln rein, fertig. Vor meinem geistigen Auge sehe ich schon Tulpen, Narzissen, Krokusse und Zierlauch in all ihrer Pracht. Ach, wenn doch nur schon Frühling wär.
Ein Urteil steht noch aus, das Ergebnis ist ungewiss