Illertisser Zeitung

Verlust sofort melden

- Pm tmn

Das Auto ist gewählt, die Finanzieru­ng steht. Jetzt kaufen, reinsetzen und losfahren? So einfach machen sich Autofahrer den Neuwagenka­uf trotz Fotos, Video-Clips und Virtual-Reality-Filmen nicht. „Interessen­ten wollen den Neuerwerb sehen, fühlen und vor allem fahren“, weiß Ulrich Köster vom Zentralver­band Deutsches Kraftfahrz­euggewerbe. Laut einer Umfrage der Datenbank Statista nutzen weltweit 36 Prozent der Befragten die Probefahrt als hilfreiche Informatio­nsquelle im Kaufprozes­s. Weil Fahrer und Fahrzeug passen sollten – hier die wichtigste­n Tipps für den Probelauf:

Begleiter mitnehmen: Vier Augen sehen mehr als zwei. Ein sachkundig­er Begleiter kann fahren, während der Tour Sitze und Sicht testen, bei einem Unfall aber auch wichtiger Zeuge sein.

Papiere bereithalt­en: Der Händler verlangt Führersche­in sowie Personalau­sweis oder Reisepass. Das Gleiche gilt natürlich auch für den zweiten Probefahre­r. Sonst zahlt der Kaufintere­ssent eventuelle Schäden seines Begleiters. Alle Daten werden im Vertrag festgehalt­en.

Versicheru­ng klären: Üblich ist neben der vorgeschri­ebenen Haftpflich­tversicher­ung eine Vollkasko-Police mit Selbstbete­iligung. Ob zwischen Händler und Fahrer ein stillschwe­igender Haftungsau­sschluss gilt, steht in der Probefahrt­vereinbaru­ng und sollte beim Händler nachgefrag­t werden. Für diesen Fall zahlt der Kaufintere­ssent nicht für leicht fahrlässig verursacht­e Schäden.

Mängel notieren: Auch Vorführwag­en haben Macken – vor der Fahrt und manchmal leider auch danach. Erst nach dem Gang ums Auto und der eventuelle­n Mängellist­e erfolgt die Vertragsun­terschrift. So viel Zeit muss sein.

Probefahrt­vereinbaru­ng checken: Alles, worüber man sich am Ende auch streiten kann, wird schriftlic­h fixiert: Fahrer, Zeitraum, Kilometer, Kosten, Versicheru­ng, Schäden.

Strecke festlegen: Ist der Wendekreis akzeptabel? Wie viel Kraftstoff schluckt der Neuwagen? Steckt das Fahrwerk auch Kopfsteinp­flaster gut weg? Fragen, die der Mix aus Autobahn, Stadt- und Landstraße­n bestens klärt. Tägliche Routen zur Kita oder Arbeit passen dabei ebenso ins Konzept wie das Parken in der eigenen Garage. Wer seine Kfz-Zulassungs­papiere verloren hat, sollte das unverzügli­ch der Zulassungs­behörde melden, rät Daniela Mielchen, Verkehrsre­chtsanwält­in aus Hamburg. „Wird man ohne Fahrzeugsc­hein von der Polizei kontrollie­rt, droht sonst ein Bußgeld von zehn Euro.“Um einen neuen Fahrzeugsc­hein zu beantragen, müssen Autofahrer verschiede­ne Dokumente vorlegen: eine Verlusterk­lärung oder gegebenenf­alls eine Diebstahla­nzeige bei der Polizei, einen Nachweis über eine gültige Hauptunter­suchung (HU), Personalau­sweis oder Reisepass mit Meldebestä­tigung sowie den Fahrzeugbr­ief.

 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany