Verlust sofort melden
Das Auto ist gewählt, die Finanzierung steht. Jetzt kaufen, reinsetzen und losfahren? So einfach machen sich Autofahrer den Neuwagenkauf trotz Fotos, Video-Clips und Virtual-Reality-Filmen nicht. „Interessenten wollen den Neuerwerb sehen, fühlen und vor allem fahren“, weiß Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. Laut einer Umfrage der Datenbank Statista nutzen weltweit 36 Prozent der Befragten die Probefahrt als hilfreiche Informationsquelle im Kaufprozess. Weil Fahrer und Fahrzeug passen sollten – hier die wichtigsten Tipps für den Probelauf:
Begleiter mitnehmen: Vier Augen sehen mehr als zwei. Ein sachkundiger Begleiter kann fahren, während der Tour Sitze und Sicht testen, bei einem Unfall aber auch wichtiger Zeuge sein.
Papiere bereithalten: Der Händler verlangt Führerschein sowie Personalausweis oder Reisepass. Das Gleiche gilt natürlich auch für den zweiten Probefahrer. Sonst zahlt der Kaufinteressent eventuelle Schäden seines Begleiters. Alle Daten werden im Vertrag festgehalten.
Versicherung klären: Üblich ist neben der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung eine Vollkasko-Police mit Selbstbeteiligung. Ob zwischen Händler und Fahrer ein stillschweigender Haftungsausschluss gilt, steht in der Probefahrtvereinbarung und sollte beim Händler nachgefragt werden. Für diesen Fall zahlt der Kaufinteressent nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
Mängel notieren: Auch Vorführwagen haben Macken – vor der Fahrt und manchmal leider auch danach. Erst nach dem Gang ums Auto und der eventuellen Mängelliste erfolgt die Vertragsunterschrift. So viel Zeit muss sein.
Probefahrtvereinbarung checken: Alles, worüber man sich am Ende auch streiten kann, wird schriftlich fixiert: Fahrer, Zeitraum, Kilometer, Kosten, Versicherung, Schäden.
Strecke festlegen: Ist der Wendekreis akzeptabel? Wie viel Kraftstoff schluckt der Neuwagen? Steckt das Fahrwerk auch Kopfsteinpflaster gut weg? Fragen, die der Mix aus Autobahn, Stadt- und Landstraßen bestens klärt. Tägliche Routen zur Kita oder Arbeit passen dabei ebenso ins Konzept wie das Parken in der eigenen Garage. Wer seine Kfz-Zulassungspapiere verloren hat, sollte das unverzüglich der Zulassungsbehörde melden, rät Daniela Mielchen, Verkehrsrechtsanwältin aus Hamburg. „Wird man ohne Fahrzeugschein von der Polizei kontrolliert, droht sonst ein Bußgeld von zehn Euro.“Um einen neuen Fahrzeugschein zu beantragen, müssen Autofahrer verschiedene Dokumente vorlegen: eine Verlusterklärung oder gegebenenfalls eine Diebstahlanzeige bei der Polizei, einen Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU), Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung sowie den Fahrzeugbrief.