Kochabend eskaliert: Mann schlägt mit Topf zu
Ein Aufeinandertreffen zweier Verwandter endet für einen 46-Jährigen mit einer gebrochenen Nase
Ein gebrochenes Nasenbein, eine Gehirnerschütterung und eine Kopfprellung: So ist ein Kochabend für einen polnischen Bauarbeiter in einer Wohngemeinschaft im südlichen Landkreis Neu-Ulm zu Ende gegangen. Der Vorfall hatte sich im März dieses Jahres ereignet. Am Dienstag wurde der handfeste Streit zum Thema im Neu-Ulmer Amtsgericht.
Auf der Anklagebank saß ein 51-jähriger Maurer. Ihm wurde vorgeworfen, während des gemeinsamen Kochens seinen Landsmann auf polnisch beschimpft zu haben. Dann soll er den Kochtopf genommen und seinem Mitbewohner damit auch noch ins Gesicht geschlagen haben. Doch das war nicht alles: Laut Anklageschrift folgten Faustschläge auf den Hinterkopf des Opfers. Letztendlich soll der Angeklagte dem Mann noch mit dem Tod gedroht haben, falls dieser seiner Familie oder seinem Bruder etwas von dem Vorfall erzähle.
Für den dreifachen Vater, der vor Gericht stand, waren die vorgeworfenen Taten lediglich Rangeleien: „Er hat mich geschubst, ich habe ihn geschubst.“Es sei nicht seine Absicht gewesen, seinen Landsmann zu verletzen. Im Laufe des Verfahrens kam ans Licht: Die beiden Männer teilten sich nicht nur die Staatsangehörigkeit und die Wohnung, sie kennen sich laut Aussage des Angeklagten „seit Kindesbeinen“, kommen aus dem selben Ort in Polen, sind zusammen nach Deutschland gegangen, um dort auf dem Bau zu arbeiten. Und zu guter Letzt: Sie sind sogar miteinander verwandt, das wurde durch die Aussage des Bruders des Opfers im Zeugenstand klar.
Das 46-jährige Opfer beschrieb vor Richter Thomas Mayer den Tathergang, das sorgte für mildernde Umstände. Denn der Topf ist laut Aussage des Mannes auf seinem Kopf und nicht in seinem Gesicht gelandet. Somit hatte der Topf keine Schuld am gebrochenen Nasenbein. Wahrscheinlicher ist, dass der 46-Jährige verletzt wurde, als der Angreifer ihn gegen die Wand drückte. Das war ein wichtiger Aspekt für den Richter: „Wenn der Topf die Nase gebrochen hätte, hätten sie mit sechs Monaten Freiheitsstrafe rechnen müssen.“Denn dann wäre die Tat gefährliche – und keine vorsätzliche – Körperverletzung gewesen.
Richter Mayer verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2400 Euro. „Diese Männerunterkünfte sind keine Luxusunterkünfte“, sagte Mayer am Ende des Prozesses. „Das Zusammenleben dort birgt viele Schwierigkeiten.“Einen erneuten Streit zwischen den beiden Männern wird es wohl nicht mehr geben: Sie leben jetzt getrennt.