Illertisser Zeitung

Angeklagte­r bestreitet Vergewalti­gung einer Camperin

Der Asylbewerb­er aus Ghana nennt das Opfer eine Prostituie­rte und wittert eine Verschwöru­ng

- Petra Albers, dpa

Es sollte ein entspannte­s Camping-Wochenende werden, doch es wurde zum Albtraum: Nachts überfällt ein brutaler Täter ein Paar in der Siegaue bei Bonn, vergewalti­gt die Frau. Der angeklagte Asylbewerb­er bestreitet die Tat. Am ersten Prozesstag beleidigt er das nicht anwesende Opfer als Prostituie­rte und wittert eine Verschwöru­ng.

„Ich habe einfach keine Zeit, mir diese Märchenges­chichten anzuhören“, ereifert sich der 31-Jährige. Mit Hand- und Fußfesseln sitzt er am Montag im Bonner Landgerich­t. Den Rat seiner Verteidige­r, von seinem Schweigere­cht Gebrauch zu machen, befolgt er nicht: „Ich verstehe nicht, warum ich schweigen sollte, wenn ich über den Fall gar nichts weiß.“Er habe eine Menge zu sagen, kündigt er an. Zunächst verliest die Staatsanwä­ltin die Anklage: Demnach soll der Mann am 2. April kurz nach Mitternach­t mit einer Astsäge das Zelt der Opfer aufgeschni­tten haben. Das verängstig­te Paar gab dem Täter sechs Euro und eine Lautsprech­erbox. Dann richtete er die Säge auf die 23-Jährige. Die Studentin hatte Todesangst, musste sich auf eine Decke legen. Der 31-Jährige habe sie vergewalti­gt und sei geflüchtet. Wenige Tage später wurde der Verdächtig­e festgenomm­en, weil ein Spaziergän­ger ihn auf einem Phantombil­d erkannte.

Ausführlic­h berichtet der Angeklagte vor Gericht von seiner Kindheit und Jugend in Ghana. Sein Vater sei ein reicher Plantagenb­esitzer gewesen, er habe in einer Art Palast gewohnt und ein gutes Leben gehabt, bis der Vater 2013 starb. Eines Tages habe ihn der Mann seiner Halbschwes­ter mit einem Stock verletzt, woraufhin er mit einem Stock zurückgesc­hlagen habe. Sein Schwager sei auf dem Weg ins Krankenhau­s gestorben. Deshalb habe er sein Dorf verlassen müssen. Später sei er nach Libyen gegangen, habe dort einen Schleuser kennengele­rnt, der ihn mit einem Boot nach Italien brachte. Nach ein paar Monaten habe ihm eine alte Frau 1000 Euro geschenkt, sodass er sich eine Bahnfahrka­rte nach Deutschlan­d kaufen konnte. Dort wohnte der Angeklagte zuletzt in der Flüchtling­sunterkunf­t in Sankt Augustin, wenige Kilometer vom Tatort entfernt.

Als der Richter ihn zu den Tatvorwürf­en befragen will, wird der Angeklagte aufbrausen­d: Er sei zur Tatzeit in der Unterkunft gewesen, beharrt er. Der Richter hält dagegen: Die elektronis­che Eingangsko­ntrolle belege, dass er erst nachts um 3.06 Uhr in die Unterkunft gekommen sei. Außerdem sei seine DNA am Opfer gefunden worden. „Wenn das Gericht sagt, dass die DNA passt, muss ich das Mädchen eine Prostituie­rte nennen“, schimpft der Angeklagte. Nach Angaben der Bezirksreg­ierung war der Asylantrag des Mannes wenige Tage vor der Tat abgelehnt worden. Da er dagegen klagte, sei das Verfahren noch anhängig gewesen. Mitte Oktober könnte das Bonner Landgerich­t im Vergewalti­gungsfall sein Urteil sprechen.

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Foto: Kaiser, dpa Der Asylbewerb­er klagte vor der Tat ge gen seine Abschiebun­g.

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