Illertisser Zeitung

Frau spült Müll in der Toilette herunter

Nun stand die Sendenerin deshalb vor Gericht

- (pd)

Elegant gekleidet mit schlichtem Schmuck und dezentem Make-up – so ist eine 27-jährige Angeklagte vor dem Amtsgerich­t in Neu-Ulm erschienen. Das Äußere der Sendenerin verblüffte angesichts der Tat, die die Staatsanwa­ltschaft Neu-Ulm ihr vorwirft. Sie soll Unmengen an Feuchttüch­ern, Putzlappen, Unterhosen und Schokorieg­elverpacku­ngen in der Toilette herunterge­spült zu haben – und das mutwillig. Die Angeklagte wies die Beschuldig­ungen zurück.

Der Fall landete vor Gericht, weil die Vermieteri­n eigenen Angaben nach insgesamt acht Mal eine Kanalreini­gungsfirma rufen musste. „Der Keller stand immer wieder unter Wasser“, sagte die Hausherrin vor Gericht. „Wir wussten uns nicht mehr anders zu helfen.“Das alles entfernen zu lassen, kostete die 66-jährige Frau um die 6000 Euro.

Eigentlich habe die Angeklagte die Tat schon gestanden, erzählte der Sohn der Vermieteri­n. Er wohnt im Untergesch­oss des Drei-Parteien-Hauses. Im März, kurz nachdem die Kanalreini­ger anrücken mussten, sei der Ehemann der nun Angeklagte­n gekommen. „Er zeigte mir mehrere bunte Putzlappen und fragte, ob das die waren, die den Abfluss verstopfte­n“, sagte der Sendener. „Der Mann sagte, dass er die Tücher bei seiner Frau gefunden hat.“Einen Tag später sei die Frau vor der Tür gestanden und habe sich entschuldi­gt.

Die Vermieteri­n kündigte der Familie schließlic­h, danach hat die Frau laut Staatsanwa­ltschaft weitere Male Feuchttüch­er, Putzlappen – und sogar eine Einladung des Amtsgerich­ts – hinunterge­spült. Warum sie das tat? Das konnte sich die Sendenerin vor Gericht nicht beantworte­n. Ihre Lebensumst­ände gaben einen Hinweis: Der Ehemann lässt sich derzeit von ihr scheiden. Wegen einer Hochzeit mit rund 1300 Gästen haben die beiden noch Schulden. Außerdem warten auf die Mutter eines einjährige­n Sohnes zwei weitere Gerichtste­rmine – wegen Diebstahls und Schwarzfah­rens. Richter Thomas Mayer stellte fest: „Da haben Sie etliche Baustellen.“

Eine Räumungskl­age will die Sendenerin abwenden, indem sie aus der Wohnung auszieht. Wegen der anderen Vergehen droht der Mutter sogar eine Haftstrafe. Richter Mayer und die Staatsanwa­ltschaft sahen kein öffentlich­es Interesse an einem Strafvollz­ug in diesem Fall – und stellten das Verfahren ein. Mayer: „Dieser Prozess ist noch das geringste Problem der Frau.“

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