Frau spült Müll in der Toilette herunter
Nun stand die Sendenerin deshalb vor Gericht
Elegant gekleidet mit schlichtem Schmuck und dezentem Make-up – so ist eine 27-jährige Angeklagte vor dem Amtsgericht in Neu-Ulm erschienen. Das Äußere der Sendenerin verblüffte angesichts der Tat, die die Staatsanwaltschaft Neu-Ulm ihr vorwirft. Sie soll Unmengen an Feuchttüchern, Putzlappen, Unterhosen und Schokoriegelverpackungen in der Toilette heruntergespült zu haben – und das mutwillig. Die Angeklagte wies die Beschuldigungen zurück.
Der Fall landete vor Gericht, weil die Vermieterin eigenen Angaben nach insgesamt acht Mal eine Kanalreinigungsfirma rufen musste. „Der Keller stand immer wieder unter Wasser“, sagte die Hausherrin vor Gericht. „Wir wussten uns nicht mehr anders zu helfen.“Das alles entfernen zu lassen, kostete die 66-jährige Frau um die 6000 Euro.
Eigentlich habe die Angeklagte die Tat schon gestanden, erzählte der Sohn der Vermieterin. Er wohnt im Untergeschoss des Drei-Parteien-Hauses. Im März, kurz nachdem die Kanalreiniger anrücken mussten, sei der Ehemann der nun Angeklagten gekommen. „Er zeigte mir mehrere bunte Putzlappen und fragte, ob das die waren, die den Abfluss verstopften“, sagte der Sendener. „Der Mann sagte, dass er die Tücher bei seiner Frau gefunden hat.“Einen Tag später sei die Frau vor der Tür gestanden und habe sich entschuldigt.
Die Vermieterin kündigte der Familie schließlich, danach hat die Frau laut Staatsanwaltschaft weitere Male Feuchttücher, Putzlappen – und sogar eine Einladung des Amtsgerichts – hinuntergespült. Warum sie das tat? Das konnte sich die Sendenerin vor Gericht nicht beantworten. Ihre Lebensumstände gaben einen Hinweis: Der Ehemann lässt sich derzeit von ihr scheiden. Wegen einer Hochzeit mit rund 1300 Gästen haben die beiden noch Schulden. Außerdem warten auf die Mutter eines einjährigen Sohnes zwei weitere Gerichtstermine – wegen Diebstahls und Schwarzfahrens. Richter Thomas Mayer stellte fest: „Da haben Sie etliche Baustellen.“
Eine Räumungsklage will die Sendenerin abwenden, indem sie aus der Wohnung auszieht. Wegen der anderen Vergehen droht der Mutter sogar eine Haftstrafe. Richter Mayer und die Staatsanwaltschaft sahen kein öffentliches Interesse an einem Strafvollzug in diesem Fall – und stellten das Verfahren ein. Mayer: „Dieser Prozess ist noch das geringste Problem der Frau.“