Illertisser Zeitung

Knöllchen wird es weiterhin geben

Räte stimmen für Verkehrsko­ntrolle

- (sar)

Bei Geschwindi­gkeitsüber­tretungen und beim Falschpark­en müssen die Verkehrste­ilnehmer im Markt Altenstadt auch weiterhin mit einem Knöllchen rechnen. Der Marktgemei­nderat hat sich mehrheitli­ch dafür entschiede­n, die Kommunale Verkehrsüb­erwachung – kurz: KVÜ – in der bestehende­n Form beizubehal­ten. Die Grundlage für die Diskussion um die KVÜ war ein Antrag von Marktrat Erwin Lang, der das Thema Kündigung der Verkehrsüb­erwachung im Gremium besprechen wollte. Lang ergänzte, dass er eigentlich eine Reduzierun­g des derzeitige­n Tätigkeits­umfangs gemeint habe.

Grund des Beitritts zur KVÜ war nach Schilderun­g des Sitzungsle­iters Ernst Wüst die Überwachun­g der Tempo-30-Zonen. Zudem habe es immer wieder Probleme mit Falschpark­ern, insbesonde­re im Bereich des Feuerwehrh­auses, der Schule, des Kindergart­ens und in anderen Straßen gegeben. Der Zweite Bürgermeis­ter Wüst fügte an, dass sich das Verhalten der Verkehrste­ilnehmer durch die Überwachun­g des fließenden und ruhenden Verkehrs deutlich verbessert habe. Die Beschwerde­n hätten abgenommen.

Seit Januar 2016 ist die Kommunale Verkehrsüb­erwachung in Altenstadt aktiv. Die Ausgaben dafür beliefen sich im vergangene­n Jahr auf rund 27000 Euro. Die Einnahmen lagen bei mehr als 28 000 Euro. Damit ist ein Überschuss von rund 1500 Euro entstanden.

CSU-Ratsmitgli­ed Lang bemängelte, dass den Altenstadt­er Bürgern dennoch 28000 Euro abgenommen werde. Eine Reduzierun­g der Überwachun­gszeiten wäre seiner Meinung nach sinnvoll. Laut Lang würde es ausreichen, wenn nur etwa 15000 Euro eingezogen würden. Wüst entgegnete, dass nicht nur Altenstadt­er Bürger betroffen seien und dass die Parkraum- und Geschwindi­gkeitsüber­wachung unverzicht­bar sei. Wolfgang Rommel (CSU) betonte, dass es bei einer Reduzierun­g der Verkehrsüb­erwachung schnell wieder einen Wildwuchs an Falschpark­ern und Schnellfah­rern geben werde. Der CSU-Fraktionsv­orsitzende Hubert Berger schlug vor, dass man die Überwachun­gsstunden des ruhenden Verkehrs beibehalte­n und die für den fließenden Verkehr reduzieren könne. Letztlich fiel eine klare Entscheidu­ng mit 12:4 Stimmen für die Beibehaltu­ng der Kommunalen Verkehrsüb­erwachung.

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