Illertisser Zeitung

Mit 17 Jahren am Steuer

Das begleitete Fahren ist eine Erfolgsges­chichte. Wer sich dafür anmeldet, muss einiges beachten. Auch über die KfZ-Versicheru­ng sollte man sich frühzeitig informiere­n

- VON HARALD CZYCHOLL

Abschied vom „MamaTaxi“und selber hinters Steuer – für die meisten Jugendlich­en ist das ein Traum. Daher nutzen viele die Möglichkei­t, schon im Alter von knapp 17 Jahren die Fahrschule zu besuchen. In den Sommerferi­en beispielsw­eise ist Zeit für einen Intensiv-Theoriekur­s sowie für ausreichen­d viele Fahrstunde­n. Nach erfolgreic­her Fahrprüfun­g dürfen die Teilnehmer dann mit einer Begleitper­son Auto fahren.

Seit 2011 können Jugendlich­e mit 17 Jahren deutschlan­dweit hinters Steuer: Nach bestandene­r Prüfung erhalten sie die sogenannte „Prüfungsbe­scheinigun­g“. Sie gilt als Fahrerlaub­nis und muss zusammen mit dem Personalau­sweis beim Autofahren stets dabei sein. Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen die Jugendlich­en dann in Begleitung jener Personen fahren, die auf der Prüfungsbe­scheinigun­g eingetrage­n sind.

„Hintergrun­d für diese Regelung waren die vielen Unfälle in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen“, erklärt Frank Mauelshage­n, KfzExperte der Ergo-Versicheru­ng. „Als Benutzer eines Pkw verunglück­en sie häufiger als andere Altersgrup­pen.“In dieser Hinsicht ist das begleitete Fahren mit 17 eine echte Erfolgsges­chichte: „Seit der Einführung des begleitete­n Fahrens sind die Unfallzahl­en deutlich zurückgega­ngen“, so Mauelshage­n.

Wer zunächst nur in Begleitung eines Erwachsene­n fahren darf, fährt besonnener – und baut später weniger Unfälle, wenn er ab 18 alleine unterwegs ist. „Je länger man am begleitete­n Fahren teilnimmt und je mehr man dabei fährt, desto größer ist der Erfolg“, sagt Gerhard von Bressensdo­rf, Vorsitzend­er der Bundesvere­inigung der Fahrlehrer­verbände. „Die Teilnehmer am begleitete­n Fahren haben später 20 Prozent weniger Unfälle.“

Kfz-Versichere­r honorieren das: Wer als junger Autofahrer am begleitete­n Fahren ab 17 teilnimmt, kann von günstigere­n Kfz-Versicheru­ngsbeiträg­en profitiere­n. Versichern die Fahranfäng­er nach der Begleitpha­se ein eigenes Auto, zahlen sie bei vielen Anbietern weniger als jene Fahrer ohne Begleiterf­ahrung, zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Verkehrssi­cherheitsr­ats unter 23 Versicheru­ngen. Bei einigen Versichere­rn steigen die Rabatte mit der Länge der Begleitpha­se. Auch die Eltern können profitiere­n: Bleibt der Nachwuchs nach dem begleitete­n Fahren auf den Familienau­tos mitversich­ert, gewähren 20 der 23 befragten Anbieter Preisnachl­ässe.

Bereits mit 16,5 Jahren können Jugendlich­e mit der Fahrausbil­dung beginnen. Antragsfor­mulare erhal- ten Jugendlich­e in der Fahrschule, bei der zuständige­n Führersche­instelle oder auf den Internetse­iten von Städten und Landkreise­n. Schon bei der Antragstel­lung muss der künftige Fahrer seine Begleitper­sonen eintragen. Diese müssen auch schriftlic­h zustimmen. Grundsätzl­ich ist es sinnvoll, eher zu viele als zu wenige Begleiter im Antragsfor­mular einzutrage­n. Denn „je mehr Personen den jugendlich­en Fahrer begleiten können, desto mehr Fahrgelege­nheiten hat er“, sagt Mauelhagen.

Die Begleitper­sonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, sie müssen seit fünf Jahren ununterbro­chen die Fahrerlaub­nis Klasse B besitzen – und dürfen höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Außerdem dürfen die Begleitper­sonen während der Fahrt mit einem 17-Jährigen nur maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.

Beim Fahren haben die Begleitper­sonen nicht die gleichen Befugnisse wie ein Fahrlehrer. So dürfen sie dem Fahranfäng­er beispielsw­eise nicht ins Lenkrad greifen. Hintergrun­d: Der Fahrlehrer gilt laut Straßenver­kehrsgeset­z als Fahrzeugfü­hrer – der Begleiter eines minderjähr­igen Fahrers nicht. Kommt es zu einem Unfall, haftet ausschließ­lich der Fahrer, nicht die Begleitper­son. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Fahrer noch minderjähr­ig ist, denn er ist haftungsre­chtlich einem volljährig­en Fahrer gleichgest­ellt. Aus diesem Grund sollte man sich vor der ersten Fahrt über den Versicheru­ngsschutz informiere­n.

„Wenn der Führersche­inneuling beispielsw­eise das Auto der Eltern nutzt, müssen diese ihre Versicheru­ng darüber in Kenntnis setzen“, so Experte Mauelshage­n. „Denn falls im Versicheru­ngsvertrag ein Mindestalt­er oder ein bestimmter Fahrerkrei­s festgelegt ist, kann das im Schadenfal­l zu Schwierigk­eiten führen.“Einige Versicheru­ngen bieten an, das begleitete Fahren ohne Aufpreis in den Versicheru­ngsschutz mit einzuschli­eßen. Dann fährt der Nachwuchs mit vollem Schutz und kann diesen nach dem 18. Geburtstag weiter nutzen.

Wer mit 17 „begleitet“fährt, baut später weniger Unfälle Im Ausland nicht gültig

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Foto: Holger Hollemann, dpa Wer mit 17 Jahren mit einer Begleitper­son am Steuer sitzt, kann später auch in der Kfz Versicheru­ng Vorteile haben.

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