Räte verlängern Förderprogramm für Familien
Was das für Bauwillige bedeutet und welche Unterstützung sie bekommen
Fast auf den Tag genau legte vor fünf Jahren der Marktgemeinderat ein Familienförderprogramm auf. Danach können Familien beim Kauf eines gemeindlichen Bauplatzes auf Antrag einen Zuschuss von 2500 Euro pro minderjährigem Kind erhalten. Allerdings war dieses Familienförderprogramm auf fünf Jahre limitiert und wäre nun Samstag ausgelaufen. Deshalb beschloss der Marktgemeinderat eine Verlängerung um drei weitere Jahre.
In der Satzung zum Familienförderprogramm wurde festgeschrieben, dass „der Markt Babenhausen auf Antrag Familien mit einem oder mehreren Kindern beim Bau eines selber genutzten Eigenheimes durch die Gewährung einer einmaligen freiwilligen Leistung beim Erwerb eines gemeindlichen Bauplatzes unterstützt“. Und davon machten einige Familien Gebrauch, belaufen sich doch die bisher hierfür ausgezahlten kommunalen Mittel auf 62 500 Euro, also etwas mehr als 12 000 Euro pro Kalenderjahr.
Antragsberechtigt sind Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit eigenen Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Die zu berücksichtigenden Kinder müssen allerdings, so die Vorgaben, mit den Erziehungsberechtigten zum Zeitpunkt des Bezugs des Eigenheims im gemeinsamen Haushalt leben. Die Förderung wird nur an private Grundstückseigentümer gewährt. Mieter können dagegen keine Förderung erhalten.
Die Förderung beträgt 2500 Euro pro Kind. Die Auszahlung erfolgt laut Satzung auf formlosen Antrag nach Einzug in das Eigenheim, wobei der Antrag bis zu fünf Jahre nach Einzug gestellt werden kann. Voraussetzung für die Förderung ist zudem eine Anmeldung mit Hauptwohnsitz im Markt Babenhausen.
Außerdem muss der Empfänger der Familienförderung mindestens zehn Jahre – gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auszahlung – im Eigenheim leben.
Bei Auszug aus dem Eigenheim oder Veräußerung des Hauses vor Ablauf der 10-Jahres-Frist ist die Familienförderung anteilig nach Monaten zurückzuzahlen. Gleiches gilt bei Auszug eines Kindes beziehungsweise aller Kinder, für die die Förderung gewährt wurde, innerhalb einer Frist von fünf Jahren.
Das Familienförderungsprogramm galt ab dem 1. Oktober 2012 und war – bis jetzt – zunächst befristet bis zum 30. September 2017. Allerdings sei es nach den Worten von Bürgermeister Otto Göppel „fair gegenüber neuen Bauwilligen“, dieses Förderprogramm „nahtlos“zu verlängern.
Schließlich sei zwar ein Großteil der Bauplätze im Neubaugebiet Weinrieder Feld verkauft, jedoch nur etwas mehr als die Hälfte bereits bebaut. Außerdem machte Göppel darauf aufmerksam, dass es sich bei der Familienförderung um eine freiwillige Leistungen der Marktgemeinde handelt.
Dem stimmten die Ratmitglieder nach kurzer Debatte ohne Einwände zu. Die Verlängerung gilt nun bis zum 30. September 2020.