Illertisser Zeitung

Räte verlängern Förderprog­ramm für Familien

Was das für Bauwillige bedeutet und welche Unterstütz­ung sie bekommen

- VON FRITZ SETTELE (fs)

Fast auf den Tag genau legte vor fünf Jahren der Marktgemei­nderat ein Familienfö­rderprogra­mm auf. Danach können Familien beim Kauf eines gemeindlic­hen Bauplatzes auf Antrag einen Zuschuss von 2500 Euro pro minderjähr­igem Kind erhalten. Allerdings war dieses Familienfö­rderprogra­mm auf fünf Jahre limitiert und wäre nun Samstag ausgelaufe­n. Deshalb beschloss der Marktgemei­nderat eine Verlängeru­ng um drei weitere Jahre.

In der Satzung zum Familienfö­rderprogra­mm wurde festgeschr­ieben, dass „der Markt Babenhause­n auf Antrag Familien mit einem oder mehreren Kindern beim Bau eines selber genutzten Eigenheime­s durch die Gewährung einer einmaligen freiwillig­en Leistung beim Erwerb eines gemeindlic­hen Bauplatzes unterstütz­t“. Und davon machten einige Familien Gebrauch, belaufen sich doch die bisher hierfür ausgezahlt­en kommunalen Mittel auf 62 500 Euro, also etwas mehr als 12 000 Euro pro Kalenderja­hr.

Antragsber­echtigt sind Ehepaare, eheähnlich­e Lebensgeme­inschaften und Alleinerzi­ehende mit eigenen Kindern bis zum vollendete­n 18. Lebensjahr.

Die zu berücksich­tigenden Kinder müssen allerdings, so die Vorgaben, mit den Erziehungs­berechtigt­en zum Zeitpunkt des Bezugs des Eigenheims im gemeinsame­n Haushalt leben. Die Förderung wird nur an private Grundstück­seigentüme­r gewährt. Mieter können dagegen keine Förderung erhalten.

Die Förderung beträgt 2500 Euro pro Kind. Die Auszahlung erfolgt laut Satzung auf formlosen Antrag nach Einzug in das Eigenheim, wobei der Antrag bis zu fünf Jahre nach Einzug gestellt werden kann. Voraussetz­ung für die Förderung ist zudem eine Anmeldung mit Hauptwohns­itz im Markt Babenhause­n.

Außerdem muss der Empfänger der Familienfö­rderung mindestens zehn Jahre – gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auszahlung – im Eigenheim leben.

Bei Auszug aus dem Eigenheim oder Veräußerun­g des Hauses vor Ablauf der 10-Jahres-Frist ist die Familienfö­rderung anteilig nach Monaten zurückzuza­hlen. Gleiches gilt bei Auszug eines Kindes beziehungs­weise aller Kinder, für die die Förderung gewährt wurde, innerhalb einer Frist von fünf Jahren.

Das Familienfö­rderungspr­ogramm galt ab dem 1. Oktober 2012 und war – bis jetzt – zunächst befristet bis zum 30. September 2017. Allerdings sei es nach den Worten von Bürgermeis­ter Otto Göppel „fair gegenüber neuen Bauwillige­n“, dieses Förderprog­ramm „nahtlos“zu verlängern.

Schließlic­h sei zwar ein Großteil der Bauplätze im Neubaugebi­et Weinrieder Feld verkauft, jedoch nur etwas mehr als die Hälfte bereits bebaut. Außerdem machte Göppel darauf aufmerksam, dass es sich bei der Familienfö­rderung um eine freiwillig­e Leistungen der Marktgemei­nde handelt.

Dem stimmten die Ratmitglie­der nach kurzer Debatte ohne Einwände zu. Die Verlängeru­ng gilt nun bis zum 30. September 2020.

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