Illertisser Zeitung

Diese Fallen lauern beim Handy Wechsel

Schnellere­s Internet, ein neues Smartphone – es gibt viele Gründe für die Suche nach einem neuen Mobilfunk-Anbieter. Doch dabei können ärgerliche und teure Fehler passieren

- Finanztip.de Teltarif.de. Teltarif.de Isabelle Modler, dpa

Jeder dritte Mobilfunkv­ertrag in Deutschlan­d läuft bereits länger als drei Jahre – und ist damit vermutlich zu teuer. Das hat eine Untersuchu­ng des Verbrauche­rportals

ergeben. Wer nicht für veraltete Leistungen zu viel zahlen will, sollte deswegen spätestens alle zwei Jahre schauen, was der Markt an Sparmöglic­hkeiten hergibt. Die Mobilfunka­nbieter reagieren meist erst, wenn Kunden kündigen oder eine Kündigung androhen. Oft gibt es erst dann ein günstigere­s Angebot. Falls nicht, lohnt sich vielleicht auch der Wechsel zu einem neuen Anbieter. Bei der Suche nach Alternativ­en kann aber einiges schiefgehe­n. ● Innerhalb der Vertragsla­ufzeit zahlt man bei einem sofortigen Tarifwechs­el doppelt. „Bevor Sie bei einem neuen Anbieter unterschre­iben, sollten Sie also die Laufzeit des alten Vertrags kontrollie­ren“, rät Bettina Seute vom Telekommun­ikationspo­rtal

Unter Umständen kann sich ein Wechsel trotzdem lohnen, etwa bei Tarifen mit geringen Grundgebüh­ren, aber hohen Nutzungsen­tgelten. ● Hält man die Kündigungs­frist nicht ein, verlängern sich viele Verträge automatisc­h um zwölf Monate. „In der Regel kann man bis zu drei Monate vor dem Vertragsab­lauf kündigen“, sagt Seute. Hat man den Vertrag mit 24-monatiger Laufzeit zum Beispiel am 15. Februar 2016 abgeschlos­sen, muss die Kündigung spätestens bis zum 14. November 2017 beim Anbieter eingehen. Wichtig: „An alle Leistungen denken, also auch Zusatzange­bote wie Klingeltön­e oder Streaming-Dienste kündigen“, sagt Seute. „Seit Oktober 2016 reicht es grundsätzl­ich aus, die Kündigung per E-Mail zu verschicke­n“, sagt Christine Steffen von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Man kann den Anbieter um eine Bestätigun­g bitten. Wer auf der sicheren Seite sein will, kann zusätzlich einen Brief per Einschreib­en schicken. ● Mittlerwei­le gibt es Tarife, die Kunden monatlich kündigen können. Der Vorteil: „Sie können flexibler auf Marktentwi­cklungen reagieren“, erklärt Seute. Also etwa schneller den Tarif wechseln, wenn ein attraktive­res Angebot verfügbar ist. Oder monatlich Zusatzange­bote aboder hinzuzubuc­hen. „So können Verbrauche­r den Vertrag besser an ihr Nutzungsve­rhalten anpassen“, sagt Christine Steffen. ● Im Geschäft besteht die Gefahr, dass versierte Verkäufer einen zum Vertrag überreden, den man eigentlich nicht abschließe­n wollte. „Verbrauche­r sollten sich möglichst immer etwas Bedenkzeit erbeten. Dann können sie die Vertragsko­nditionen in Ruhe prüfen“, rät Steffen. Das Problem: Oft geben einem die Mitarbeite­r die Unterlagen nicht mit nach Hause. Eine Stichprobe der Stiftung Warentest zeigt: In den Läden von sechs Mobilfunka­nbietern war die Beratung nirgends gut. Wer im Laden unterschre­ibt, hat in der Regel kein Widerrufsr­echt. Anders sieht es aus, wenn Kunden den Vertrag per Telefon oder online abschließe­n. „Dann können sie ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen“, erklärt Steffen. Praktisch, falls man es sich doch anders überlegt. ● Der neue Anbieter schenkt einem ein Telefon zum Vertragsab­schluss? „Nun ja, meist zahlt der Kunde das Gerät indirekt über den Tarif“, sagt Bettina Seute. In der Regel ist es besser, sich ein Neugerät unabhängig vom neuen Tarif zu kaufen. „Oft kommt man über die komplette Laufzeit dann insgesamt günstiger weg.“● Um sich einen Überblick im Tarifdschu­ngel zu verschaffe­n, können Vergleichs­portale helfen. „Verbrauche­r sollten immer mehrere nutzen und auf bereits voreingest­ellte Abfragen achten“, rät Steffen. Einige Plattforme­n zeigen die monatliche­n Durchschni­ttskosten für Tarif plus Neugerät – umgerechne­t auf die Laufzeit. So kann man leichter günstige Angebote identifizi­eren. Ein kritischer Blick lohnt sich, denn manche Angebote sind nur die ersten drei Monate besonders günstig. Dann verteuert sich der Tarif für die restlichen 21 Monate.

Der Preis ist längst nicht alles. „Auch wenn der Tarif günstig erscheint, sollten Verbrauche­r die Konditione­n der angebotene­n Leistungen genau vergleiche­n“, rät Seute. Dazu gehört die Surfgeschw­indigkeit im Internet, also ob man mit LTE, HSDPA oder UMTS surft, oder ob man im D-Netz (Telekom und Vodafone) oder E-Netz (O2) telefonier­t. Außerdem rät Seute: „Bei einem Wechsel sollte der Kunde unbedingt auf die Netzabdeck­ung achten.“Die kann man beim Anbieter abfragen oder online über Karten die Hauptnutzu­ngsorte überprüfen. ● Wenn Kunden etwa Freiminute­n oder Flatrates nicht ausnutzen, bietet sich manchmal ein Tarifwechs­el beim eigenen Anbieter an. Bucht man weniger Leistungen zu einem geringeren Preis, ist dieses „Downgrade“meistens kostenpfli­chtig. Das rentiert sich nicht immer, wie eine Rechnung von

zeigt: Beträgt die Wechselgeb­ühr knapp 50 Euro und die verbleiben­de Laufzeit mindestens noch ein Jahr, müsste der Kunde mindestens 4 Euro pro Monat im neuen Tarif sparen, damit sich die frühzeitig­e Umstellung überhaupt lohnt. ● „Verbrauche­r sollten vor dem Wechsel darauf achten, welche Leistungen sie überhaupt nutzen“, rät Steffen. Wer überwiegen­d über Messenger kommunizie­rt, braucht etwa nicht unbedingt eine SMSFlat, dafür aber eventuell mehr Datenvolum­en.

Das Tempo beim Surfen

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Foto: Christin Klose, dpa Passt die Leistung nicht mehr zum Preis, lohnt sich im Mobilfunk schnell ein Tarif wechsel. Allerdings kann man dabei einiges falsch machen.

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