Illertisser Zeitung

Betrugsver­fahren gegen Politiker zieht sich hin

Freie-Wähler-Mann Felbinger hat falsch abgerechne­t. Doch warum gibt es noch keinen Prozess?

- VON HENRY STERN

Der Beginn des Betrugspro­zesses gegen den unterfränk­ischen Landtagsab­geordneten Günther Felbinger (Freie Wähler) zieht sich noch länger hin, als bislang erwartet: Florian Gliwitzky, Sprecher des zuständige­n Landgerich­ts München I, räumte auf Nachfrage ein, dass noch immer nicht einmal über die Zulassung der Anklage entschiede­n ist. Damit steht auch der Prozesster­min weiter nicht fest. Dem Vernehmen nach ist wohl nicht vor Frühjahr 2018 mit der Hauptverha­ndlung zu rechnen.

Die Münchner Staatsanwa­ltschaft hatte die Anklage Mitte April fertiggest­ellt – stolze eineinhalb Jahre nach Bekanntwer­den der Vorwürfe gegen Felbinger. Im November 2015 hatte der Main-Spessart-Abgeordnet­e auf Druck von Medienrech­erchen öffentlich eingeräumt, sich mit fingierten Abrechnung­en über seine Unkostenpa­uschale als Landtagsab­geordneter finanziell­e Vorteile verschafft zu haben. Felbinger zahlte deshalb damals rund 65 000 Euro an das Landtagsam­t zurück.

Der Gerichtssp­recher bestritt, dass es sich im Fall Felbinger um eine besonders lange Wartezeit handelt: Die Frist sei „im normalen Rahmen“. Zu bedenken sei, dass in einer Strafkamme­r Fälle, bei denen der Beschuldig­te – anders als Felbinger – bereits in Untersuchu­ngshaft sitzt, vorrangig verhandelt werden müssen. Am Münchner Landgerich­t sei aber schon hier mit einer Wartezeit von einem halben Jahr zu rechnen, so Gliwitzky. Dass es sich bei Felbinger um einen Landtagsab­geordneten handelt, könne die Terminsetz­ung des Gerichts zudem weder beschleuni­gen noch verlangsam­en.

In Münchner Justizkrei­sen ist zu hören, dass Felbingers Verteidigu­ng zuletzt mit dem Gericht erfolglos über einen „Deal“verhandelt habe – also etwa über ein Geständnis im Gegenzug für einen geringeren Strafrahme­n. Sowohl Felbingers Anwalt Martin Reymann-Brauer als auch der Gerichtssp­recher bestreiten jedoch solche Verhandlun­gen. „Es gab lediglich ein Gespräch, bei dem es um die Terminieru­ng des Verfahrens ging“, so Gliwitzky.

Im Landtag wird Felbinger hinter vorgehalte­ner Hand schon länger wenig Interesse an einem schnellen Prozess unterstell­t: Nach einer Verurteilu­ng stiege wohl der politische Druck auf den Abgeordnet­en, der zwar im Juli aus der FW-Fraktion ausgetrete­n ist, sein Landtagsma­ndat wie sein Parteibuch aber behalten hat. Und ab Herbst 2018 würde Felbinger einen Pensionsan­spruch als Landtagsab­geordneter erwerben.

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Foto: Sven Hoppe, dpa Günther Felbinger hat die Betrugsvor würfe eingeräumt.

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