Die Renteninformation besser verstehen
Einmal im Jahr kommt Post von der Rentenversicherung. Was es mit den Entgeltpunkten auf sich hat
VON MAIK HEITMANN wurden. Freiwillig Rentenversicherte, etwa Selbstständige und Hausfrauen sind „Alleinzahler“.
Was auf dem Rentenkonto landet, rechnen Computer in „Entgeltpunkte“ oder weniger Verdienst bringen entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte. Im Jahr 2017 beträgt dieser Durchschnittsverdienst aller Versicherter 37 103 Euro. Wer also so viel Lohn bekommen hat, bekommt einen Punkt. Und der Rest? Zwei Rechenbeispiele: ● Ein Einkommen von 20 000 Euro ergibt 0,5390 Entgeltpunkte. ● Ein Einkommen von 50 000 Euro wird in 1,3476 Entgeltpunkte umgerechnet.
Mit jeder neuen Renteninformation wird der aktuelle Stand an Entgeltpunkten mitgeteilt. Daraus ergibt sich dann die Höhe einer möglichen Rente wegen voller Ereingezahlt werbsminderung. Die Rentenhöhe wird ermittelt, indem die Entgeltpunkte mit dem aktuellen „Rentenwert“multipliziert werden. Dieser Rentenwert beträgt im zweiten Halbjahr 2017 im Westen 31,03 Euro, im Osten 29,69 Euro. Damit zeigt die Renteninformation, wie hoch die Rente wäre, wenn sie sofort in Anspruch genommen würde. Sie errechnet sich nicht nur aus den bereits zurückgelegten Zeiten – also den schon erwähnten Entgeltpunkten. Es wird so gerechnet, als wäre bis zum 62. Geburtstag gearbeitet und eingezahlt worden.
Und wie steht es mit der Altersrente? Jungen Rentenversicherten – ab dem Geburtsjahr 1964 – steht sie als Regelrente ab 67 Jahren zu. Die Renteninformation wagt sich auch in diese Sphären. Sie zeigt auf, welche Altersrente dann nach heutigem Rentenrecht erzielt wird, und zwar, wenn unterstellt wird, dass bis dahin weiterhin Beiträge in der Höhe weitergezahlt werden, wie in den aktuell vergangenen fünf Jahren.
ist unser Experte rund ums Recht. Der Fachjournalist befasst sich seit fast 20 Jahren mit Verbraucherfragen.