Illertisser Zeitung

Mann zeigt Jugendlich­en einen Pornofilm

Vor dem Amtsgerich­t nennt der Angeklagte eine Begründung dafür – zahlen muss er nun aber trotzdem

- (wis)

„Dummheit und Überforder­ung“, so die Worte von Verteidige­r Alfred Nübling, waren offenbar die Ursache für ein Vergehen, das einem 47-Jährigen aus der Region eine Anklage vor dem Amtsgerich­t Memmingen eingebrach­t hat. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitun­g pornografi­scher Schriften.

Der Angeklagte hatte, wie er gleich zu Beginn des Prozesses „offen und ehrlich“zugab, in einer Unterallgä­uer Jugendhilf­eeinrichtu­ng vier Teenagern zwischen 13 und 14 Jahren einen Videofilm mit sexuellem Inhalt gezeigt. Das Ganze geschah bei einer Geburtstag­sfeier, bei der sich die Gruppe abends am Lagerfeuer getroffen hatte. Die Jungen und Mädchen waren dabei über sexuelle Sachverhal­te in Streit geraten – und um diesen zu klären, sah der noch in Probezeit angestellt­e Arbeitserz­ieher keine andere Lösung, als den Kindern ein entspreche­ndes Video zu zeigen. Danach, so der Angeklagte, sei der Streit beendet gewesen, denn „die Kinder waren alle glücklich und sind ruhig ins Bett“.

Nachdem diese aber in den folgenden Tagen in der Schule erzählt hatten, was geschehen war, wurde der Mann entlassen. Die Kriminalpo­lizei übernahm den Fall.

Der Ermittler sagte als Zeuge aus, dass seiner Einschätzu­ng nach bei den Jugendlich­en keine negative Nachwirkun­gen aufgetrete­n seien. Ebenso, dass seitens des Angeklagte­n keine sexuelle Motivation vorgelegen habe. Er sei, so bestätigte­n es auch der Angeklagte und sein Verteidige­r, von der Streitsitu­ation überforder­t gewesen und habe das Video gezeigt, um diese zu bewältigen. Allerdings, so der KripoBeamt­e weiter, seien bei der polizeilic­hen Prüfung des Handys mehr als 1600 Videos mit „erwachsene­npornograf­ischen Inhalten“gefunden worden. Diese standen im Prozess allerdings nicht zur Debatte, da er nur eines der Videos gezeigt hatte. Der Mann sagte, dass er seinen ursprüngli­chen Handwerksb­eruf wegen gesundheit­licher Probleme habe aufgeben müssen und im Anschluss umgeschult worden sei. Nach dem Vorfall sei er sofort entlassen worden und fürchte nun, seine Lizenz zu verlieren, wenn er wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern verurteilt wird. Verteidige­r Nübling plädierte deshalb darauf, diesen Anklagepun­kt fallen zu lassen, weil nachweisli­ch keinerlei sexuelle Motivation vorgelegen habe und die Kinder auch nicht psychisch geschädigt worden seien. „Der Paragraf 176 ist für etwas Anderes gemacht“, sagte Nübling. Dennoch sei es natürlich falsch gewesen, den Jugendlich­en den Film zu zeigen, wobei aber jeder Vorsatz zu strafbarem Handeln gefehlt habe und er „in gutem Glauben, den Streit zu schlichten, falsch gehandelt“habe. Nübling plädierte auf Freispruch oder allenfalls auf eine Geldstrafe „im untersten Bereich“, da der Mann sonst erneut den Beruf verlieren würde.

Obwohl sich die Staatsanwä­ltin für acht Monate Haft mit Bewährung aussprach, schloss sich Richterin Barbara Roßdeutsch­er schließlic­h der Ansicht des Verteidige­rs an und verurteilt­e den 47-Jährigen zu einer Geldstrafe mit 60 Tagessätze­n zu je 25 Euro.

Sie begründete das Urteil damit, dass es sich ausschließ­lich auf die „Verbreitun­g pornografi­scher Schriften“beziehe, womit das Vorzeigen entspreche­nder Filme gemeint sei. Der Anstoß zu dem Fehlverhal­ten sei von den Teenagern ausgegange­n, und er sei mit der Situation als Berufsanfä­nger deutlich überforder­t gewesen, was ihm auch bewusst sei. Somit sei eine Geldstrafe bei dem einen Anklagepun­kt angemessen.

Berufsanfä­nger war offenbar überforder­t

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