Mann zeigt Jugendlichen einen Pornofilm
Vor dem Amtsgericht nennt der Angeklagte eine Begründung dafür – zahlen muss er nun aber trotzdem
„Dummheit und Überforderung“, so die Worte von Verteidiger Alfred Nübling, waren offenbar die Ursache für ein Vergehen, das einem 47-Jährigen aus der Region eine Anklage vor dem Amtsgericht Memmingen eingebracht hat. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung pornografischer Schriften.
Der Angeklagte hatte, wie er gleich zu Beginn des Prozesses „offen und ehrlich“zugab, in einer Unterallgäuer Jugendhilfeeinrichtung vier Teenagern zwischen 13 und 14 Jahren einen Videofilm mit sexuellem Inhalt gezeigt. Das Ganze geschah bei einer Geburtstagsfeier, bei der sich die Gruppe abends am Lagerfeuer getroffen hatte. Die Jungen und Mädchen waren dabei über sexuelle Sachverhalte in Streit geraten – und um diesen zu klären, sah der noch in Probezeit angestellte Arbeitserzieher keine andere Lösung, als den Kindern ein entsprechendes Video zu zeigen. Danach, so der Angeklagte, sei der Streit beendet gewesen, denn „die Kinder waren alle glücklich und sind ruhig ins Bett“.
Nachdem diese aber in den folgenden Tagen in der Schule erzählt hatten, was geschehen war, wurde der Mann entlassen. Die Kriminalpolizei übernahm den Fall.
Der Ermittler sagte als Zeuge aus, dass seiner Einschätzung nach bei den Jugendlichen keine negative Nachwirkungen aufgetreten seien. Ebenso, dass seitens des Angeklagten keine sexuelle Motivation vorgelegen habe. Er sei, so bestätigten es auch der Angeklagte und sein Verteidiger, von der Streitsituation überfordert gewesen und habe das Video gezeigt, um diese zu bewältigen. Allerdings, so der KripoBeamte weiter, seien bei der polizeilichen Prüfung des Handys mehr als 1600 Videos mit „erwachsenenpornografischen Inhalten“gefunden worden. Diese standen im Prozess allerdings nicht zur Debatte, da er nur eines der Videos gezeigt hatte. Der Mann sagte, dass er seinen ursprünglichen Handwerksberuf wegen gesundheitlicher Probleme habe aufgeben müssen und im Anschluss umgeschult worden sei. Nach dem Vorfall sei er sofort entlassen worden und fürchte nun, seine Lizenz zu verlieren, wenn er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wird. Verteidiger Nübling plädierte deshalb darauf, diesen Anklagepunkt fallen zu lassen, weil nachweislich keinerlei sexuelle Motivation vorgelegen habe und die Kinder auch nicht psychisch geschädigt worden seien. „Der Paragraf 176 ist für etwas Anderes gemacht“, sagte Nübling. Dennoch sei es natürlich falsch gewesen, den Jugendlichen den Film zu zeigen, wobei aber jeder Vorsatz zu strafbarem Handeln gefehlt habe und er „in gutem Glauben, den Streit zu schlichten, falsch gehandelt“habe. Nübling plädierte auf Freispruch oder allenfalls auf eine Geldstrafe „im untersten Bereich“, da der Mann sonst erneut den Beruf verlieren würde.
Obwohl sich die Staatsanwältin für acht Monate Haft mit Bewährung aussprach, schloss sich Richterin Barbara Roßdeutscher schließlich der Ansicht des Verteidigers an und verurteilte den 47-Jährigen zu einer Geldstrafe mit 60 Tagessätzen zu je 25 Euro.
Sie begründete das Urteil damit, dass es sich ausschließlich auf die „Verbreitung pornografischer Schriften“beziehe, womit das Vorzeigen entsprechender Filme gemeint sei. Der Anstoß zu dem Fehlverhalten sei von den Teenagern ausgegangen, und er sei mit der Situation als Berufsanfänger deutlich überfordert gewesen, was ihm auch bewusst sei. Somit sei eine Geldstrafe bei dem einen Anklagepunkt angemessen.
Berufsanfänger war offenbar überfordert