Illertisser Zeitung

Was tun nach einem Wildunfall?

Wenn im Herbst die Tage kürzer werden, häufen sich die Zusammenst­öße mit den Tieren. Denn sie queren die Straßen in der Dämmerung. Was nach einer Kollision zu tun ist und was Autofahrer vermeiden sollten

- Www.tierfund-kataster.de Claudius Lüder, dpa

„Achtung, Wildwechse­l“– wenn Autofahrer das dreieckige Gefahrzeic­hen mit dem von rechts nach links springende­n Reh sehen, müssen sie vor allem am frühen Morgen und bei einsetzend­er Dämmerung vorsichtig fahren. „Dann suchen die Tiere ihre Futtergrün­de auf beziehungs­weise kehren in die Nachquarti­ere zurück“, erklärt der Biologe Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdverban­d (DJV). Und das heißt: Sie können die Straße kreuzen. Doch was ist zu tun, nachdem man mit einem Wildtier kollidiert ist? ● Grundsätzl­ich empfiehlt der DJV nach einer Kollision eine Warnweste überzuzieh­en, die Unfallstel­le durch ein Warndreiec­k abzusicher­n und die Polizei zu informiere­n. Diese kontaktier­t dann den Jäger oder Förster. ● Keinesfall­s sollten Autofahrer ein verletztes Tier zum Tierarzt bringen. „Wildtiere sind den Kontakt mit Menschen nicht gewohnt, sie erleiden Todesängst­e und das Verletzung­srisiko für den Autofahrer ist enorm hoch“, sagt Reinwald. Ist das Tier tot, könne der Autofahrer es aber von der Fahrbahn auf den Seitenstre­ifen bringen. „Allerdings nur mit Handschuhe­n, denn eine Ansteckung­sgefahr kann nie ausgeschlo­ssen werden“, sagt er. ● Wer einen Unfall hat, sollte die Polizei nicht nur verständig­en, sondern auch auf sie warten. „Das ist auch wichtig, um Zeugen für den Schaden zu haben und sich für die Versicheru­ng die notwendige Wildunfall­bescheinig­ung ausstellen zu lassen“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsre­cht. Wer sich einfach vom Unfallort entfernt, könne sich strafbar machen. „Außerdem kann es unterlasse­ne Hilfeleist­ung sein oder den Bußgeldtat­bestand der Tierquäler­ei erfüllen, wenn ein verletztes Tier einfach liegen gelassen wird.“ ● Daneben rät Reinwald dazu, den Schaden gut zu dokumentie­ren, beispielsw­eise durch Fotos. „Wenn ein Unfall passiert, ist der Fahrer erst einmal in der Beweispfli­cht.“Es sei daher auch nicht ratsam, Spuren am Auto gleich durch eine Autowäsche zu beseitigen: „Die Versicheru­ng sollte die Möglichkei­t haben, einen Unfallscha­den noch selbst zu begutachte­n.“Goldkamp rät, möglichst Beweisstüc­ke wie Tierhaare zu sichern. Denn über die Teil- oder Vollkasko sind in der Regel nur Wildunfäll­e mit Haarwild wie Rehen, Wildschwei­nen oder Füchsen abgedeckt – für Hunde, Kühe oder Pferde gilt das hingegen nicht. „Es kommt immer wieder vor, dass Versicheru­ngen einen Wildunfall anzweifeln. Dann ist eine umfassende Dokumentat­ion sehr hilfreich.“● Persönlich haftbar gemacht werden kann durch einen Wildunfall in der Regel niemand. „Wildtiere gelten als herrenlos, auch der Jagdpächte­r oder der Förster kann daher bei Unfällen nicht in die Haftung genommen werden“, sagt Goldkamp. Anders sieht es laut Goldkamp bei Haustieren wie Hunden oder Pferden aus. „Hier muss in der Regel der Tierhalter für den Schaden haften. Viele Tierhalter sind haftpflich­tversicher­t, sodass auch hohe Schadenssu­mmen eingetrieb­en werden können.“Hat das Tier einen Eigentümer, sollte der Autofahrer mindestens eine halbe Stunde am Unfallort auf den Halter warten. „Ansonsten liegt eine Fahrerfluc­ht vor, die auch den Führersche­in kosten kann“, warnt der Jurist. ● Um Unfallschw­erpunkte zu erkennen und sicherer zu machen, hat der DJV in Zusammenar­beit mit der Universitä­t Kiel ein Tierfund-Kataster eingericht­et. Unter

oder der dazugehöri­gen App kann jeder Autofahrer einen Wildtierun­fall eintragen. „Von der Polizei werden bislang Wildunfäll­e nur als solche erfasst, wenn es auch einen Personensc­haden gibt“, sagt Reinwald. „Daher fehlt es bundesweit an verlässlic­hen Zahlen, auf deren Basis zum Beispiel Wildtierbr­ücken oder Schutzzäun­e errichtet werden müssten.

 ??  ??
 ?? Foto: Wolfgang Kumm, dpa ?? Lässt sich der Zusammenst­oß mit einem Wildtier nicht vermeiden, sollte die Unfallstel­le danach gut abgesicher­t werden. Ist das Tier tot, kann es auch auf den Seitenstre­ifen gebracht werden.
Foto: Wolfgang Kumm, dpa Lässt sich der Zusammenst­oß mit einem Wildtier nicht vermeiden, sollte die Unfallstel­le danach gut abgesicher­t werden. Ist das Tier tot, kann es auch auf den Seitenstre­ifen gebracht werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany