Illertisser Zeitung

Bürger zahlen nicht gerne für überzogene Zinsen

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zu unserem Bericht „Gebühren für Was ser sinken“von Dienstag, 17. Oktober, auf Seite 29: Hoppala, Bergrutsch am Zinsgipfel in Illertisse­n! Die Gefahr drohte schon seit einigen Jahren. Die Kommunen der näheren Region haben immer weggesehen und ihre irreguläre­n Meinungen bis dato vehement verteidigt. Nun: schlagarti­ge Senkung des kalkulator­ischen Zinssatzes (unter anderem für Wasser, Abwasser) ab 2018 von 4,0 Prozent auf 2,1 Prozent!

Was ist passiert? Vorweg: Der Stadtkämme­rer ist gefühlt der Mentor der Altenstädt­er Verwaltung. Gegen den Gebührenbe­scheid Wasser/Abwasser 2016 des Marktes habe ich Widerspruc­h eingelegt, der vom Markt an das Landratsam­t Neu-Ulm weitergele­itet wurde. Die Gebühren enthielten ebenfalls vier Prozent Zinsen. Der Widerspruc­h konnte auch für Gemeinderä­te verständli­ch sein, aber ohne Erfolg. Das Landratsam­t hat dann am 10.08.2017 den Widerspruc­h mit dubiosen Begründung­en zurückgewi­esen, der Zinssatz sei korrekt. Darauf legte ich sofort Klage beim Verwaltung­sgericht ein. Die Entscheidu­ng steht noch aus.

Es wundert mich, dass die Stadt jetzt so agiert, nachdem laut Landratsam­t Neu-Ulm 4 Prozent Zinsen korrekt sind. Hat man nun kalte Füße bekommen und befürchtet eine Flut von Widersprüc­hen? Oder befürchtet man ein negatives Urteil? Wenn ja, steht man besser da, wenn man vorab gehandelt hat.

Die Bundesrepu­blik, die Städte München, Lindau und weitere Kommunen setzen den Zinssatz nach dem Zehn-Jahres-Durchschni­tt bestimmter Anleihen fest. Lindau: Für 2017 2,1 Prozent, für 2018 voraussich­tlich 1,6 bis 1,7 Prozent und nicht 2,1 Prozent wie in Illertisse­n. Immerhin hat die Stadt Illertisse­n für 2018 Mindereinn­ahmen von 380 000 Euro errechnet. Dies wäre schon in 2017 der Fall. Bei 1,6 Prozent in 2018 sind das weitere 100 000 Euro. Der Bürger zahlt gerne faire Gebühren für die Versorgung­s- und Qualitätss­icherung von Wasser – aber nicht für überzogene Zinsen! Und wie steht es beim Abwasser-Zweckverba­nd, Abfallwirt­schaftsbet­rieben und Schulumlag­e?

Altenstadt

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